erfährt neuer arbeitgeber vom krankengeldbezug?

5 Antworten

Dein Krankengeld Bezug ist zu lange,als das Du es verheimlichen kannst.So etwas nennt sich arglistige Täuschung .Burnout Ist auch für mich ein Go No .Wenn Ich merkte das eine Firma nichts taugt,bin ich weiter gezogen.habe mich damit nicht lange aufgehalten.und für so eine Krankheit währe ich nie zu haben gewesen.Ich wünsche Dir einen Erfolg zur neuen Eingliederung in den Beruf.

happymom82 
Beitragsersteller
 29.08.2014, 11:04

ist ja nicht so, dass ich nicht lange versucht hätte da weg zu kommen. gab halt leider keine freien jobs in meinem bereich zu der zeit, weil alle sich mit freiberuflern beholfen haben und niemanden einstellen wollten.

Das Arbeitsamt kennt dich nicht und die Krankenkasse muss deine Daten für sich behalten. Wenn du jetzt kein ganzes Jahr oder länger ausgefallen bist, warst du in der "Lückenzeit" einfach arbeitssuchend und fertig.

happymom82 
Beitragsersteller
 29.08.2014, 11:07

danke für die AW. ich wusste halt nur nicht, ob der neue AG irgendwas mit der AfA zu tun hat, wenn er arbeitslose einstellt. aber da meldet man sich ja selbst an und wieder ab, oder?

ich möchte das echt nicht zum thema machen müssen. :(

Das wird sich nicht vermeiden lassen.

Was ist, wenn im Einstellungsgespräch gefragt wird, warum Du den vorherigen AG verlassen hast/musstes?

Ggf. wird eine Einstellungsuntersuchung gemacht und/oder nach Vorerkrankungen gefragt.

Willst Du alles auf Lügen aufbauen ???

happymom82 
Beitragsersteller
 29.08.2014, 11:09

es gibt keine einstellungsuntersuchung. und nach vorerkrankungen fragen die auch nicht. warum ich den vorigen AG verlassen musste habe ich gut begründen können, ohne die krankheit zur sprache zu bringen. ich bin kein mensch, der gerne lügt, ABER in dem bereich von burnout zu sprechen würde mir definitiv sämtliche chancen auf einen neuen job versauen. und ich muss irgendwo wieder fuß fassen.

wieso spielst Du nicht mit offenen Karten .... irgendwei wird es vermutlich doch rauskommen

entweder bei ener Eingangsuntersuchung oder wenn Du mal krank wirst und keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast, weil verbraucht ... etc.

happymom82 
Beitragsersteller
 29.08.2014, 11:13

es gibt keine eingangsuntersuchung. und nach einer gewissen zeit hätte man ja theoretisch auch wieder anspruch auf krankengeld. wobei ich bisher in meinem leben noch nie lange genug krank war, um krankentgeld beziehen zu müssen.. o.O bis jetzt. aber das hab ich auch nicht so bald wieder vor.

im Bewerbungsschreiben/Lebenslauf mußt Du Angaben machen.. oder Lücken lassen .. richte Dich auf Nachfragen ein..

happymom82 
Beitragsersteller
 29.08.2014, 11:03

der AG weiß, dass ich seit ein paar monaten aus der alten firma raus bin. aber warum muss man ja nicht thematisieren. zumal man gerade über negatives in solchem zusammenhang ja nicht sprechen sollte. für den AG bin ich offiziell arbeitssuchend. meine frage ist ja, ob der über KK oder AfA mitbekommen könnte, dass ich krank war die letzten monate.

himako333  29.08.2014, 12:12
@happymom82

das muß der neue Betrieb machen, .. Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden...Sozialversicherungsnummer (vom Rentenversicherungsträger vergeben) Daten der oder des Beschäftigen, wie Name und Anschrift

Grund der Abgabe (zum Beispiel Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung oder Beschäftigungszeiten)

Betriebsnummer des Arbeitgebers, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten Beantragung einer Betriebsnummer

Amt24-Verfahrensbeschreibung Betriebsnummer der zuständigen Einzugsstelle/Krankenkasse Angaben zu Beitragsgruppen, Art der Tätigkeit und Staatsangehörigkeit Zertifikat für die verschlüsselte Datenübertragung Antragsunterlagen ... aus ...http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=2341!0