Ändert sich mein Selbstbehalt für die Miete wenn ich zu meiner neuen Partnerin ziehe und keinen neuen Mietvertrag habe?
Ich habe vor bald zu meiner neuen Partnerin zu ziehen.
Ich muss Unterhalt für 2 Kinder aufbringen.
Meine Frage ist nun, muss ich gegenüber dem Jugendamt bei Einzug zu meiner Partnerin, die selbst keinen Mietvertrag hat, da Sie das Haus als Eigentum besitzt, die Kosten meiner "Miete" bei meiner Partnerin nachweisen?
5 Antworten
Der Selbstbehalt ist in der Regel unabhängig davon wie viel Miete sie tatsächlich bezahlen. Insbesondere reduziert sich der Selbstbehalt nicht, wenn sie weniger Miete zahlen müssen als im Selbstbehalt vorgesehen. Es steht den Unterhaltsberechtigten frei, wie er mit seinen Mitteln umgeht.
Hiervon gibt es zwei Ausnahmen. Zum einen kann der Selbstbehalt erhöht werden, wenn die Miete und Nebenkosten unabweisbar höher sind als im Selbstbehalt vorgesehen. Zum Anderen kann ein Wohnvorteil als Einkommen herangezogen, wenn Sie eine Eigentumswohnung, ein Wohnrecht, usw. haben und daher geringere Wohnkosten haben.
muss ich gegenüber dem Jugendamt bei Einzug zu meiner Partnerin, die
selbst keinen Mietvertrag hat, da Sie das Haus als Eigentum besitzt, die
Kosten meiner "Miete" bei meiner Partnerin nachweisen?
Solange sie keinen erhöhten Selbstbehalt wegen unabweisbar hoher Wohnkosten geltend machen, geht das Jugendamt ihr Mietvertrag Nichts an.
Allerdings kann ihr Selbstbehalt in Bezug auf den Mindestunterhalt minderjähriger Kindern um die Haushaltsersparnis gekürzt werden, wenn mit einen leistungsfähigen Partner zusammengelebt wird. Bei der Haushaltsersparnis ist in der Regel von 10% auszugehen, so das sich ein SB von 972€ ergibt.
Für die Reduzierung des Selbstbehalts gibt es bei Dir zwei Gründe: erstens die Mietersparnis, zweitens die Ersparnis durch das Zusammenleben (dadurch spart man ja auch bei Energie, Lebensmitteln usw.).
Also auch, wenn Du Deiner Partnerin eine Miete zahlst, gibt es immer noch Grund genug den Selbstbehalt zu kürzen. Lies: https://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/reduzierung-des-selbstbehalts/
Grundsätzlich bist du verpflichtet Veränderungen "unaufgefordert" umgehend dem Familiengericht mitzuteilen.
Dein Selbstbehalt richtet sich nach den TATSÄCHLICHEN Kosten der Unterkunft.
Der Selbstbehalt kann dann um die Haushaltsersparnis gesenkt werden. Das kann dann bis auf 880 Euro runtergehen.
Ist der Vermieter der Wohnung Deiner Freundin denn einverstanden?????
Deshalb gibt es auch keinen Mietvertrag. Meine Partnerin hat ja selbst keinen.
Den Zuzug eines "Lebenspartners" kann der Vermieter nicht verweigern.
AUSNAHME: Die Wohnung wäre nur für eine Person ausgerichtet.
Ja. Bzw es gibt ja keinen offiziellen Vermieter. Die Wohnung bzw das Haus gehört der mutter meiner Partnerin