Wohnsitz melden, erst nach dem tatsächlichen Einzug oder Einzug nach Mietvertrag?
Hi, ich werde demnächst umziehen und laut Mietvertrag ist sowohl der Beginn des Vertrags als auch das Einzugsdatum der 16.09., ich will aber eigentlich erst Anfang Oktober einziehen.
Da ich in eine andere Stadt ziehe muss ich mich dort beim Einwohnermeldeamt spätestens eine Woche nach Einzug anmelden.
Ist der 16.09. dann das Einzugsdatum oder der Tag, an dem ich tatsächlich die Schlüssel etc abhole? Würde ja den Vermieter fragen, aber der ist am Wochenende nicht erreichbar.
LG und Danke
3 Antworten
Die Anmeldung bezieht sich immer auf den tatsächlichen Bezug der Wohnung. Erst dann bist du dort erreichbar und hast den Wohnsitz in Besitz genommen.
Es gilt zwar die gesetzliche Meldepflicht. Dabei kommt es aber nicht auf ein paar Tage an, wann du dich bei der neuen Gemeinde anmeldest.
Wichtig ist erst mall das die Post bescheid also Nachsendeantrag
die ämter interesirt es nicht ob du dich jetzt oder nach 1ner woche oder einem Monat dich meldest so lange du dich anmedest ! du hast damit zeit kläre erst die wichtigeren sachen
Ist nicht so wichtig, da ich von Zuhause ausziehe und meine Mutter noch weiterhin dort wohnt (und mir daher auch meine Post zustellen kann)
Da steht innerhalb von einer Woche soll man sich anmelden, ich würde es aber eben gerne erst am 01. Oktober tun weil ich dann auch tatsächlich einziehe. Geht das wohl ohne Ärger? Bin mir halt nur unsicher weil im Mietvertrag (den ich ja dann sicher vorzeigen muss?) auch mein Einzugsdatum steht