Unterhalt berechnen wenn man Miete bei Eigentum der neuen Partnerin bezahlt?
Ich bin bei meiner Verlobten im Eigentum eingezogen und beteilige mich an der Miete und an den Nebenkosten. Jetzt möchte das Sozialamt meine Vermögensverhältnisse wissen zur Berechnung des Unterhaltes meiner Kinder aus erster Ehe. Kann ich die zu zahlenden Kosten angeben und bin ich verpflichtet einen Mietvertrag vorzulegen?
7 Antworten
Der Unterhalt für die Kinder ist abhängig von deren Alter und deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" als unterhaltspflichtiger Elternteil.
Jetzt möchte das Sozialamt meine Vermögensverhältnisse
Das Vermögen des Unterhaltspflichtigen spielt keine Rolle, solange der Unterhalt nicht gepfändet werden muss/ soll.
Bei der eigentlichen Berechnung der Unterhaltshöhe muss also nur das Einkommen offen gelegt werden, weder Vermögen, noch Ersparnisse o.a....
Auch über die persönlichen Verhältnisse, Wohnsituation... muss keine Auskunft erteilt werden - so lange für die Kinder wenigstens der "Mindestunterhalt" gezahlt wird/ werden kann.
Über die Höhe der Wohnkosten muss dann also auch keine Auskunft erteilt werden, kein Mietvertrag o.ä. vorgelegt werden.
Nur, wenn die tatsächlichen Mietkosten die im "Selbstbehalt" des Unterhaltspflichtigen enthaltene Pauschale (380 Euro) übersteigen würden und deshalb eine Anhebung des Selbstbehaltes angestrebt würde, müssten die höheren Wohnkosten auch belegt werden - ansonsten nicht.
Erst, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird und eine Pfändung o.ä. beabsichtigt wird, spielen auch die Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen eine Rolle....
Das kann nur verlangt werden, wenn eine Mangelberechnung vorliegt.
In 1080€ Selbstbehalt sind Wohnkosten von ca. 360€ enthalten.
Ihr wohnt zusammen, da kann es dann trotzdem zu einer Absenkung des Selbstbehaltes kommen.
wenn das Haus deiner Freundin gehört und nicht dir, dann hast du auch keinen Wohnvorteil. Das handelt es sich um Zuwendung dritter. Das Jugendamt geht dein Mietvertrag nichts an und den brauchst du auch nicht vor zulegen
natürlich musst du da einen meitvertrag vorlegen. es wird nur eine miete berücksichtigt die auch angemessen ist. der kinderunterhalt ist schliesslich wichtig.
nur anhand des mietvetrages kann die rechtmässigkeit der miete nachgewiesenw erden. das kann dann auch mit dem finanzamt abgeglichen werden weil der vermieter diese kosten ja auch versteuern muss.
auch dann muss es einen vetrag darüber geben was du wofür zu zahlen hast. ansonsten werden diese kosten beider berechnung des kindesunterhaltes nicht berücksichtigt.
Ich würde die Zahlungen, die Du leistest, auf jeden Ball angeben, außerdem eine schriftliche Bestätigung Deiner Verlobten, dass dies so vereinbart ist, und einen Kontoauszug, aus dem sich die tatsächlichen Zahlungen ergeben.
Aber was kann ich machen wenn mir kein Mietvertrag vorliegt, wenn ich mich am Abtrag beteilige und die Nebenkosten zahle.