Ist ein ausländischer Student ein geeigneter Mieter?
In meinem Mietvertrag steht, dass ich früher aus dem Mietvertrag raus kann wenn ich einen geeigneten Mieter gefunden habe. Wir haben einen ausländischen Studenten, der ein Studentenvisum besitzt. Lt. Internet steht, dass ein Vermieter einen Ausländer ablehnen darf, wenn davon die Durchführung des Mietverhältnisses gefährdet würde (begrenzte Aufenthaltserlaubnis). Ist so ein Studentenvisum so ein begrenzte Aufenthaltserlaubnis die diese Regelung außer Kraft setzt?
Danke für Rückmeldungen.
7 Antworten
Für den Vermieter ist überwiegend ob der Mieter die laufenden Mietzahlungen und die Kaution zahlen kann.
Darüber hinaus kann es noch andere Kriterien des Vermieters geben wonach er seine Mieter aussucht.
Letztendlich ist aber so das allein der Vermieter entscheidet an wen er ab wann vermietet.
Ist Dein Mietvertrag befristet oder ist ein Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit vereinbart?
Es ist ein unbefristeter Mietvertrag.
Dann ist es dir zuzumuten die Kündigungsfrist einzuhalten.
Die Vermieterin will sich aber weigern die Verinbarung einzuhalten.
Wenn der Vermieterin der vorgeschlagene nicht als geeignet erscheint kannst Du nichts machen.
Die Vermieterin will sich aber weigern die Verinbarung einzuhalten. Der petenzielle Nachmieter studiert und hat eigenes Einkommen wodurch in meinen Augen alle Kriterien erfüllt sind
Der Vermieter entscheidet letztendlich, und er muss Ablehnungen nicht begründen.
jedoch macht mir dieser Satz mit der begrenzten Aufenthaltserlaubnis etwas Sorgen.
Berechtigte Sorgen, weil das viele Vermieter abschreckt.
Wenn eine Regelung im Mietvertrag steht, dass ein vorzeitiger Auszug bei einem geeigneten Mieter möglich ist müssen sich die Vermieter auch dran halten. Wozu werden sonst Verträge gemacht.
Lt. http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/nachmieter.html wird man bei Stellung eines geeigneten Nachmieters, der dann ohne triftigen Grund, so wird man gestellt das ein geeigneter Vormieter vorliegt. "Lehnt der Vermieter die Stellung eines Ersatzmieters ernsthaft und
nachweisbar ab, obwohl der Mieter ein schutzwürdiges Interesse (s.o.) an
der Entlassung aus dem Mietvertrag hat, braucht der Mieter keinen
Ersatzmieter zu suchen. Der Mieter ist dann so zu behandeln, als hätte
er einen Ersatzmieter gestellt."
Wie oben geschrieben liegt bei mir eine unechte Klausel vor.
Dann hat man aber immer noch das Problem mit der begrenzten Aufenthaltserlaubnis.
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, daß der Vermieter einen von Dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muß. Schon gar nicht bei einem "unbefristeten Mietvertrag" mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Rechtssprechung ist hier eindeutig, die Kündigungsfrist ist einzuhalten, dies benachteiligt den Mieter nicht unangemessen.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/nachmieter.html
Falls Du aber tatsächlich einen wirksam befristeten Zeitmietvertrag oder einen Mietvertrag mit einem gegenseitigen ordentlichen Kündigungverzicht hast, käme es mietrechtlich weiter darauf an ob es sich
dass ich früher aus dem Mietvertrag raus kann "wenn ich einen geeigneten Mieter gefunden habe."
um eine "echte" oder "unechte" Nachmieterklausel handelt.
https://kautionsfrei.de/blog/nachmieter-und-nachmieterklausel-rechte-und-pflichten/
Im Mietvertrag steht, dass der Mieter einen geeigneten Nachmieter vorzubringen hat um früher ausziehen zu können. Bei http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/nachmieter.html steht: "Lehnt der Vermieter die Stellung eines Ersatzmieters ernsthaft und
nachweisbar ab, obwohl der Mieter ein schutzwürdiges Interesse (s.o.) an
der Entlassung aus dem Mietvertrag hat, braucht der Mieter keinen
Ersatzmieter zu suchen. Der Mieter ist dann so zu behandeln, als hätte er einen Ersatzmieter gestellt."
Für mich stellt diese Regelung dar: Wenn ich einen Nachmieter bringe der alles erfüllt bin ich nicht mehr verpflichtet den Nachmieter zu suchen.
In meinem Fall liegt eine unechte Klausel vor
Du hast aber in deinem Link überlesen, daß bei einem unbefristeten Mietverhältnis mit der gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Mon. weder ein schutzwürdiges Interesse noch ein Härtefall voriegt, geschweige denn ein gesetzlicher Anspruch Deinerseis besteht, daß der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muß.
Insofern kommt es bei einem unbefristeten Mietvertrag gar nicht darauf an, ob es sich um eine unechte oder echte Nachmieterklausel handelt. Eine Nachmieterklausel kommt erst bei einem wirksam befristeten Zeit mietvertrag oder einem Mietvertrag mit Kündigungsverzicht zum tragen.
Die Rechtsprechung geht regelmäßig davon aus, daß der Mieter bei einem unbefristeten Mietvertrag bezüglich. der Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht benachteiligt wird.
Welcher Mieter geeignet ist, entscheidet dein Vermieter.
Lt. Internet steht, dass ein Vermieter einen Ausländer ablehnen darf,
wenn davon die Durchführung des Mietverhältnisses gefährdet würde
Ein Vermieter darf jeden Mieter ablehnen, egal ob Ausländer oder nicht. So wie du das geschrieben hast, würde das bedeuten, dass ein Vermieter verpflichtet ist, an Ausländer zu vermieten, solange nichts gegen diesen spricht. Dem ist mitnichten so. Der Vermieter darf jeden Ausländer ablehnen, weil ihm seine Schuhe nicht gefallen oder ihm sein Studienfach nicht gefällt. Oder weil er ihm einfach unsympathisch ist. Er darf nur nicht ablehnen, weil jemand Ausländer ist.
Der Vermieter kann auch aus Sympathiegründen ablehnen! Meine Vermieterin wollte als Nachmieter ein Studentenpaar, beide aus dem Ausland aber schon lange hier wohnhaft, nicht akzeptieren, weil deren Eltern zwar gebürgt hätten, allerdings aus dem Ausland. Finde ich auch vollkommen ok, immerhin ist eine Wohnung eine Wertanlage.
Es besteht jedoch eine unechte Klausel lt. Mietvertrag. Sie muss den von mir vorgeschlagenen Mieter nicht annehmen, jedoch steht im Internet folgendes: "Die unechte Nachmieterklausel hingegen zwingt den Vermieter nicht
dazu, den Mietvertrag mit dem vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter
fortzusetzen. Er kann sich in diesem Fall auch einen anderen Mieter
suchen. In jedem Fall aber ist er verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus
dem Vertrag zu entlassen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem der vom
Mieter vorgeschlagenen Nachmieter hätte einziehen können."
Daher bin ich der Auffassung, dass ich ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen muss. Oder wie siehst du diese Aussage?
Nein nichts des gleichens. Es ist ein unbefristeter Mietvertrag. Die Vermieterin will sich aber weigern die Verinbarung einzuhalten. Der petenzielle Nachmieter studiert und hat eigenes Einkommen wodurch in meinen Augen alle Kriterien erfüllt sind jedoch macht mir dieser Satz mit der begrenzten Aufenthaltserlaubnis etwas Sorgen.