Jugendamt Unterhalt und Wohngemeinschaft mit dem Partner?

3 Antworten

Also ganz vorneweg:

Deine Mutter hat mit der Unterhaltsverpflichtung des Mannes absolut gar nichts zu tun  - und ist selbst Niemandem zu irgendeiner Auskunft diesbezüglich verpflichtet. (Das wäre sie nicht einmal, wenn sie mit dem Mann verheiratet wäre...).

Der Mann ist allein unterhaltspflichtig für seinen Sohn - von seinem alleinigen Einkommen.

  • Anhand dieses Einkommens kann das Jugendamt (im Auftrag der Mutter seines Kindes) berechnen, wie viel Unterhalt der Mann zu zahlen hat, und darüber einen "Titel" (Unterhaltsurkunde) ausstellen.

Dem Mann muss von seinem Verdienst allerdings zumindest ein "Selbstbehalt" verbleiben - also ein Betrag für seine eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten (Verpflegung, Unterkunft...), nur der darüber liegende Betrag muss für den Unterhalt eingesetzt werden.

  • Dieser "Selbstbehalt" liegt gegenüber minderjährigen Kindern derzeit bei 1080 Euro (für die "Wohnkosten" sind darin pauschal 380 Euro enthalten...).
  • Wie/ wofür der Mann seinen Selbstbehalt ausgibt, bleibt ihm aber selbst überlassen und er ist darüber nicht Auskunft pflichtig (jedenfalls nicht gegenüber dem Jugendamt, auch wenn dies im Formular abgefragt wird...)

Verdient der Mann so wenig, dass er nicht mal den "Mindestunterhalt" für sein Kind zahlen kann, so könnte ggf. geprüft werden, ob sein Selbstbehalt herabgesetzt werden könnte..., z.B. aufgrund einer "Haushaltsersparnis", die er durch das Zusammenleben mit einer anderen Person evt. hat (weniger eigene Wohnkosten als die Pauschale von 380 Euro...).

  • Eine solche "Überprüfung" könnte aber nur gerichtlich erfolgen. Das Jugendamt selbst ist dazu nicht berechtigt - versucht es allerdings immer mal wieder....

Natürlich kann der Mann sich dem Jugendamt gegenüber kooperativ verhalten, um eine mögliche gerichtliche Unterhaltsberechnung auszuschließen... 

  • Wenn er bei der Mutter gemeldet ist, könnte er formlos (ohne Belege) angeben, in welcher Höhe er sich an den Wohnkosten beteiligt...
  • ...oder könnte dies ggf. auch nachweisen (z.B. anhand von Überweisungsbelegen an die Mutter o. seinen diesbezüglichen Kontoauszügen...)
  • Deine Mutter könnte auch einen "Untermietvertrag" mit ihm schließen (darin könnte sie ihm z.B. ein Zimmer vermieten mit Küchen-/Badbenutzung und Strom/Heizung...).
  • Das Jugendamt darf allerdings keinen Nachweis von der Mutter selbst verlangen....

Er muss nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden. es reicht vollkommen, wenn deine Mutter einen Untermietvertrag mit ihm abschließt.

Die Miete muss nur nachvollziehbar sein. In diesem Fall, pro Kopf berechnet.

Barante 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 12:56

Dankeschön für die Antwort ,wo bekommt man einen solchen Untermietvertrag denn her? Wie gesagt der Eigentümer des Hauses hat dem Freund ja die Bescheinigung ausgestellt das er in die Wohnung meiner Mutter einziehen darf und nur mit der Bescheinigung konnte er sich hier anmelden 

DerHans  02.05.2017, 13:00
@Barante

Den kann man formlos selbst erstellen.

Es gibt aber sicher auch Vordrucke im Internet oder im Papierhandel.

isomatte  02.05.2017, 13:01
@Barante

Findest du sicher auch im Internet zum ausdrucken,gib einfach mal ein ,, Vordruck Untermietvertrag ",da solltest du was finden !

Ich würde einen Untermietvertrag mit ihm machen,wenn er bis dahin die Miete überwiesen hat,dann wird er ja sicher im Verwendungszweck angegeben haben für was dieser Betrag bestimmt ist,dass sollte fürs Jugendamt auch erst einmal ausreichen,denn auch ein mündlicher Vertrag hat Gültigkeit,es müsste im Prinzip also nur nachgewiesen werden das tatsächlich Miete gezahlt wird  !