Jugendamt Unterhalt und Wohngemeinschaft mit dem Partner?
Hallo ich schreibe hier im Auftrag meiner Mutter !!! Meine Mutter 44 ist seit 2014 verwitwet und bekommt eine Witwenrente wovon sie lebt ,sie wohnt in einer 64qm großen Wohnung und hat jetzt einen guten Freund bei sich einziehen lassen (Vermieter weiß natürlich bescheid ) allerdings ist der Mietvertrag noch allein auf meine Mutter ausgestellt ...Die Miete und Nebenkosten werden aber geteilt (Freund überweist monatl.300 Euro für Miete u.Nebenkosten auf das Konto meiner Mutter die dann die komplette Miete zum Vermieter überweist )......................Der Freund meiner Mutter ist aber unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn (15)...Arbeit hat er bei einer Zeitarbeitsfirma bis Oktober 17 (Vertrag ) ........Das Jugendamt möchte jetzt prüfen wieviel er an Unterhalt zahlen kann und er soll auch die Miete und Nebenkosten darin angeben ...........Was wäre jetzt sinnvoll ,das er in den Mietvertrag mit reinkommt oder das er bei meiner Mutter als Untermieter ist ?.....Meine Mutter stellt ja auch Möbel ,Rundfunkgebühren ,Strom ,Internet für ihn mit zur Verfügung .....Das Jugendamt wird bestimmt Nachweise verlangen ,die sie aber nur auf dem Kontoauszug hat das er die 300 Euro Miete /Nebenkosten zahlt ? Bei der Stadt hier ist er bereits gemeldet das musste der Vermieter ihm ausstellen ......Meine Mutter lebt von 750 Euro Rente und hat eine gesamt Miete/Nebenkosten von 420 Euro wo noch Strom dazu kommt und sie ist froh wenn die Mietkosten geteilt werden können .......Hat jemand da einen Rat oder Erfahrung für uns ?
3 Antworten
Also ganz vorneweg:
Deine Mutter hat mit der Unterhaltsverpflichtung des Mannes absolut gar nichts zu tun - und ist selbst Niemandem zu irgendeiner Auskunft diesbezüglich verpflichtet. (Das wäre sie nicht einmal, wenn sie mit dem Mann verheiratet wäre...).
Der Mann ist allein unterhaltspflichtig für seinen Sohn - von seinem alleinigen Einkommen.
- Anhand dieses Einkommens kann das Jugendamt (im Auftrag der Mutter seines Kindes) berechnen, wie viel Unterhalt der Mann zu zahlen hat, und darüber einen "Titel" (Unterhaltsurkunde) ausstellen.
Dem Mann muss von seinem Verdienst allerdings zumindest ein "Selbstbehalt" verbleiben - also ein Betrag für seine eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten (Verpflegung, Unterkunft...), nur der darüber liegende Betrag muss für den Unterhalt eingesetzt werden.
- Dieser "Selbstbehalt" liegt gegenüber minderjährigen Kindern derzeit bei 1080 Euro (für die "Wohnkosten" sind darin pauschal 380 Euro enthalten...).
- Wie/ wofür der Mann seinen Selbstbehalt ausgibt, bleibt ihm aber selbst überlassen und er ist darüber nicht Auskunft pflichtig (jedenfalls nicht gegenüber dem Jugendamt, auch wenn dies im Formular abgefragt wird...)
Verdient der Mann so wenig, dass er nicht mal den "Mindestunterhalt" für sein Kind zahlen kann, so könnte ggf. geprüft werden, ob sein Selbstbehalt herabgesetzt werden könnte..., z.B. aufgrund einer "Haushaltsersparnis", die er durch das Zusammenleben mit einer anderen Person evt. hat (weniger eigene Wohnkosten als die Pauschale von 380 Euro...).
- Eine solche "Überprüfung" könnte aber nur gerichtlich erfolgen. Das Jugendamt selbst ist dazu nicht berechtigt - versucht es allerdings immer mal wieder....
Natürlich kann der Mann sich dem Jugendamt gegenüber kooperativ verhalten, um eine mögliche gerichtliche Unterhaltsberechnung auszuschließen...
- Wenn er bei der Mutter gemeldet ist, könnte er formlos (ohne Belege) angeben, in welcher Höhe er sich an den Wohnkosten beteiligt...
- ...oder könnte dies ggf. auch nachweisen (z.B. anhand von Überweisungsbelegen an die Mutter o. seinen diesbezüglichen Kontoauszügen...)
- Deine Mutter könnte auch einen "Untermietvertrag" mit ihm schließen (darin könnte sie ihm z.B. ein Zimmer vermieten mit Küchen-/Badbenutzung und Strom/Heizung...).
- Das Jugendamt darf allerdings keinen Nachweis von der Mutter selbst verlangen....
Er muss nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden. es reicht vollkommen, wenn deine Mutter einen Untermietvertrag mit ihm abschließt.
Die Miete muss nur nachvollziehbar sein. In diesem Fall, pro Kopf berechnet.
Den kann man formlos selbst erstellen.
Es gibt aber sicher auch Vordrucke im Internet oder im Papierhandel.
Findest du sicher auch im Internet zum ausdrucken,gib einfach mal ein ,, Vordruck Untermietvertrag ",da solltest du was finden !
Ich würde einen Untermietvertrag mit ihm machen,wenn er bis dahin die Miete überwiesen hat,dann wird er ja sicher im Verwendungszweck angegeben haben für was dieser Betrag bestimmt ist,dass sollte fürs Jugendamt auch erst einmal ausreichen,denn auch ein mündlicher Vertrag hat Gültigkeit,es müsste im Prinzip also nur nachgewiesen werden das tatsächlich Miete gezahlt wird !
Dankeschön für die Antwort ,wo bekommt man einen solchen Untermietvertrag denn her? Wie gesagt der Eigentümer des Hauses hat dem Freund ja die Bescheinigung ausgestellt das er in die Wohnung meiner Mutter einziehen darf und nur mit der Bescheinigung konnte er sich hier anmelden