Ich möchte bei meiner Freundin in ihre Eigentumswohnung einziehen...
... müssen wir einen Mietvertrag aufsetzen? Oder kann ich ohne Mietvertrag und ohne Eintragung ins Grundbuch dort hinziehen? Weil wenn nicht, würde ich nicht zur Miete wohnen und nicht im Eigentum wohnen.... Wie würde ich dann wohnen? Habt ihr Erfahrungen?
7 Antworten
Einziehen kannst du grundsätzlich immer, solange ihr euch da konform seid...Grundbucheintragung ist absolut unnötig, da sich an den Eigentumsverhältnissen nichts ändert, sie ist Eigentümerin und du bist "Mitbenutzer" oder Mieter...
Mietvertrag...Ich weiß nicht, ob das Sinn ergibt. Rechtlich hast du keine Verpflichtung, als Eigentümer oder Mieter zu wohnen. Du musst nur einen gültigen Erstwohnsitz haben, der eine zustellfähige Postanschrift hat.
Ob du an diesem Miete zahlst, Eigentum hast, oder keines von beidem, ist egal.
ALLES KLAR DANKE AN ALLE :)
Wenn deine Freundin dir das einziehen erlaubt, dann ist das ihre Sache. Ob ein Mietvertrag zwischen euch für erforderlich gehalten wird, solltet ihr doch selbst entscheiden, ein MUSS gibt es nicht.
Aber Hallo, aus welchem Grund beschäftigst du dich denn durch Einzug mit einer Eintragung ins Grundbuch. Willst du Miteigentümer werden oder lediglich bei deiner Freundin einziehen?
Was hat Deine Person mit einer Eintragung ins Grundbuch zu tun? Willst Du Dir ein Wohnrecht eintragen lassen? Oder zahlst Du den Kredit für die Wohnung mit ab, damit Du Miteigentümer wirst? Eigentlich ist hier eine Eintragung ins Grundbuch nicht notwendig. Ganz im Gegenteil - an Stelle Deiner Freundin würde ich das sicher nicht tun!
Wenn, dann solltet Ihr einen Mietvertrag aufsetzen. Damit kann sie Dich nicht so ohne weiteres nach Lust und Laune ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung werfen.
Was Ihr aber auf jeden Fall MÜSST, ist eine Mitteilung an den Hausverwalter machen. Denn dieser wird dann die personenbezogenen Gebühren (z.B. Müll, ggfs. auch Wasser etc.) neu berechnen und verteilen (müssen).
In das Grundbuch kommst Du nicht.
Sie kann Dich gratis mit wohnen lassen. Oder Miete von Dir verlangen. Schriftlich oder mündlich. Sie muss allerdings der Verwaltung mitteilen, dass ihre Wohnung jetzt von zwei Personen bewohnt wird, damit das Wohngeld korrekt und fair berechnet werden kann.
Und ... sie könnte Dich BÜGELN lassen!!!
Im Grundbuch steht nur der Besitzer. Wenn Deien Freundin dich dort rein setzt muss sie blöde sein.
Im Fall einer Trennung würde Dir die halbe Wohnung gehören. Mietvertrag braucht ihr untereinander nicht, nur wenn Du alleine in der Wg. lebst.
Ihr müsst nur bei der Hausverwaltung angeben das jetzt eine Person mehr in der Wg. wohnt.