Abwasserkanal geht über Nachbargrundstück nun wird anliegerstraße gemacht- wer zahlt?
Hallo, wir haben 2003 ein Reihenhaus gekauft. Vor unserem Haus Straße. Rechts und Links und Hinten Nachbarn.Unsere Straße vor dem Haus wurde 2003 gemacht und wir haben auch alles ordentlich bezahlt. nun meine Frage: Jetzt wird die straße hinter unserem nachbarn hinten gemacht. Betrifft uns das wieder? Direkter Anlieger sind wir ja nicht. Wir haben aber ein im Grundbuch eingetragenes Wege und Durchfahrtsrecht sowie unser abwasser läuft auch über dieses Nachbargrundstück in den Kanal. Müssen wir da jetzt mit Kosten rechnen? unser Anwasser wurde nach unserem Einzug bis zum Nachbarn neu verlegt, wie es bei Ihnen aussieht wissen wir nicht. Nun hat gestern unsere Nachbarin hinten uns angerufen, weil sie nicht mehr hier wohnt und auch das Haus verkaufen will. Angeblich hätten wir einen schacht zubetoniert auf Ihren Grundstück und morgen kommt die Firma die Die Straße macht zur Baubegehung. Nur so Kurzfristig gekommen wir keinen Urlaub. wie verhalten wir uns richtig? Mit Ihr ist normal leider nicht zu reden. Auch zu der Anliegerversammlung wegen der Baumaßnahmen wurden wir nicht eingeladen. Wir wissen also nicht richtig bescheid. Nebenan können wir auch nicht fragen weil dort die Grundstücke durchgehen von vorne straße bis hinten straße. Am besten ich rufe mal auf der stadt an die sind ja auftragsgeber die müssten uns ja auskunft geben oder was meint ihr?
3 Antworten
unser abwasser läuft auch über dieses Nachbargrundstück in den Kanal. Müssen wir da jetzt mit Kosten rechnen?
davon würde ich mal ausgehen, denn ihr nutzt den kanal ja auch...
Hallo,
das sind ja verschiedene Sachen:
Mit den Baumaßnahmen wirst du nichts zu tun haben, da du nicht Anlieger der neu gebauten Straße bist und über eine andere Straße erschlossen bist.
Wenn der Kanal in Grundbuch gesichert ist, sehe ich auch keine Probleme.
Ggf. musst du die Kosten für die Unterhaltung des Kanals tragen. Dazu sollte es einen notariellen Vertrag geben.
ja...
aber die werden darüber auch noch nichts wissen, das muss ja erst eben begutachtet werden
aber wenn, müsst ihr eurer nachbarin höchstens schadensersatz leisten, mit den anliegerkosten solltet ihr nichts zu tun haben