Grundstück nicht im rechten Winkel zur Straße, wonach richtet man sein Haus nu aus?
Ich habe zwei Möglichkeiten: Zum einen, ich richte das Haus parallel zur Straße aus, dann Verlaufen die Abstände zu den Nachbargrundstücken konisch, werden also im Verlauf schmaler. Oder: Ich richte das Haus zum Verlauf der Grundstücksgrenzen aus, dann ist bspw. die Einfahrt im gesamten Verlauf gleich breit, allerdings die eine Hausecke ca. 45 cm weiter von der Grenze zur Straße entfernt als die andere. Grundstück: 40 m x 20 m, Abstandsflächen: Zur Straße ca 6m, zum Nachbar Norden Grenzbebauung, nach Süden ca 3,40 m, es gibt keine Baufluchtbestimmungen in der Gemeinde
8 Antworten
mein haus war parallel zu den nachbargrundstücken, aber etwas schräg zur straße hin (abstand etwa wie bei dir). ich fand das überhaupt nicht störend, sondern eher ´dynamisch´. ich finde nichts schrecklicher, als in einem ´karopapier´ zu leben. falls dich diese 45cm wirklich stören, kannst du das optisch immer noch mit entsprechender bepflanzung/ pflanzkübeln oder dem verlauf eine hecke ausgleichen.
ein konisches haus würde ich niemals bauen, aber letztlich ist das geschmackssache.
Dein Architekt kann dir sicher ein 3D-Modell von beiden Lösungen "programmieren". Schau dir an, was dir besser gefällt... Aus allen möglichen Perspektiven!
Ich würde mich an den Nachbargebäuden orientieren - ob die Einfahrt jetzt links einen halben Meter länger ist, fällt kaum auf, wenn die Häuser aber "schräg" zueinander stehen, finde ich das schon störend.
Altstädte haben überall Gebäude paralell zur Straße , gehen aber direkt schräg nach hinten weg . Nur die vorderen Räume sind dort Konisch .
Beim Einfamilienhaus würde ich winklig zur Längsachse das Haus errichten und etwas zurück , so bleibt vorn auf einer Seite ein Stellplatz für eines ihrer Autos .
Diese Frage beantwortet dir dein Architekt absolut rechtssicher!
Oft gibt es in solchen Fällen im Bebauungsplan eine Baulinie. Dh der Neubau muss paralell zu Straße gebaut werden. Also dringend den Bebbauungsplan anschauen oder zum Bauamt gehen.