Schwester wohnt seit Jahren kostenfrei im Haus der Eltern. Die Eltern haben dort lebenslanges Wohnrecht - Sie nicht. Wie sieht es nach dem Tod der Eltern aus?

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Mein Freund hat vor ca. 10 Jahren den elterlichen Hof übernommen. Zum
Hof gehören 2 Wohngebäude. In dem einen wohnen wir und in dem anderen
seine Eltern und die beiden Geschwister (ein Bruder sowie die Schwester
mit ihren 2 unehelichen Kindern).

Ich vermute, mit "Hof übernommen" ist eine grundbauchamtliche Überschreibung auf dem Weg der vorweggenommenen Erbfolge gemeint?

Seine Eltern besitzen lebenlanges Wohnrecht, die beiden Geschwister
besitzen kein Wohnrecht.

Denn ansonsten ergibt diese Aussage keinerlei Sinn.

Beide Geschwister wohnen kostenfrei

Warum?

und beteiligen sich auch nicht an Lebenshaltungs- und Nebenkosten (sie essen auch kostenfrei) sowie Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten.

Bei Mitarbeit im Hof kann Kost/Logis wohl frei sein (wobei es ggfs. ratsam wäre, hier steuerliche Beratung einzuholen). Und natürlich müssen sie - da es nicht ihr Eigentum ist - auch nichts zum Unterhalt der Objekte beitragen.

Der Bruder arbeitet vollzeit am Hof mit, die Schwester allerdings hat einen Teilzeitjob und beteiligt sich eigentlich nicht an den Arbeiten am Hof (was Sie ja auch nicht muss!).

Das Ganze ist eigentümlich.

Entweder, der Hof wurde überschrieben, dann duldet der Freund die Anwesenheit der Geschwister, oder eben nicht, dann wäre zu hinterfragen, wem hier nun eigentlich was gehört.

Für mich ist die aktuelle Situation durchaus in Ordnung. Soweit ich weiß
können die Eltern ja auch entscheiden, wer während ihrer Lebzeit mit im
Haus wohnen darf.

Nein - jedenfalls nicht nach einer Übertragung. Es ist nicht mehr "ihr" Haus, sie haben lediglich ein lebenslanges Wohnrecht daran, das sie nicht überschreiben und auch nicht veräußern können.

Wenn dem Freund das Haus gehört, duldet er selbst die Anwesenheit der Geschwister (wogegen ja auch nichts spricht). Er sollte aber mit beiden Geschwistern eine vertragliche Regelung für die Unterkunft und die Verköstigung treffen (sofern nicht bereits erfolgt).

Mich beschäftigt eher die Frage...was ist nach dem Tod bzw. wenn die
Eltern pflegebedürftig werden.

Die Frage sollte sich der Freund bitte selbst stellen.

Zur Pflege ist meines Wissens nichts geregelt. Das wird hier noch als selbstverständlich angesehen.

Gut so.

Normalerweise müssen die Geschwister nach dem Tod der Eltern raus aus
dem Haus, oder?

Sinnfrei. Sofern nicht vertraglich geregelt, duldet der Freund (s.o.) deren Aufenthalt bereits seit Überschreibung. Insofern würde das Ableben der Eltern daran per se nichts ändern.

Wenn Sie dort wohnen wollen müssten Sie Miete an uns
bezahlen und könnten natürlich auch wegen Eigenbedarf gekündigt werden?

Das müssten sie normalerweise jetzt schon.

Könnte die Schwester Ansprüche erheben falls Sie sich um die Pflege der
Eltern kümmern sollte? 

Ansprüche können die Geschwister nur an dasjenige Vermögen stellen, welches ihnen bei Ableben der Erblasser anteilsmäßig zusteht. Sofern der Erbfalls mehr als 10 Jahre nach der Überschreibung eintritt, ist auch kein Ergänzungsanspruch mehr gegeben. Ob hier jedoch nicht ein moralischer Anspruch generiert wird, steht auf einem anderen Blatt.

Ich mag jetzt nicht gemein rüber kommen...aber die Schwester (35) hat
noch nie woanders gelebt und noch nie etwas bezahlt oder am Hof
mitgeholfen. Mein Freund stemmt den Hof zusammen mit Vater und Bruder. Ich selbst bin vollzeit berufstätig. Der Verdienst, den wir alle
erwirtschaften finanziert Sie sein Jahren mit (inkl. Versicherungen, die
Kinder und deren Ausbildung etc...).

Das ist eine familieninterne Angelegenheit. Wenn der Freund das so hinnimmt, kannst du das zwar kritisieren, aber nicht ändern.

Ich möchte nur gerne über meine Rechte im Klaren sein, dass ich
irgendwann einmal einen Schlussstrich unter diese Ausnutzung machen
kann!

Du hast hier mangels entsprechenden Familienstands überhaupt keine Rechte. Und ob sich der Freund nach dem Ableben der Eltern auf dein Betreiben hin mit seinen Geschwistern überwirft, ist zumindest fraglich.

Fazit: Klare Grenze ziehen, den Freund auffordern, mit seinen Geschwistern eine tragfähige Regelung zu finden, danach Heirat, oder aber Trennung ankündigen.

Vermutlich ist das ganze so gelaufen, dass Dein Freund ein eigenes Haus gebaut hat, bzw. aus dem Elternhaus ausgezogen ist und die Eltern leben mit den Geschwistern, die dort immer schon gewohnt haben, weiterhin im Elternhaus.

Anstatt endlich selbständig zu werden, finden sie es ganz angenehm, weiterhin kostenlos daheim wohnen zu können. Mit zwei kleinen Kindern ist das natürlich besonders angenehm.

Nachdem sie längst angefangen haben, zu denken, wissen sie auch, dass mit der Überschreibung des Hofes auch ein großer bis sehr großer Besitz in die Hände Deines Bruders übergeben wurde, während die anderen beiden mit eher bescheidenen finanziellen Mitteln oder in Form von Baugrundstücken abgefunden werden. So ist es jedenfalls sehr häufig.

Die beiden Geschwister sind also der Meinung, dass es völlig in Ordnung ist, dass sie weiterhin am Hof mitschmarotzen, da sie schließlich sowieso viel schlechter weg kommen. Da man nie offen über die Situation gesprochen hat, wird sich vermutlich bis zum Tod der Eltern auch nicht viel ändern, da natürlich die Eltern bestimmen können, dass die 4 weiterhin in deren Haus mitwohnen dürfen.

Was die Verpflegung anbelangt, könnte man natürlich eine Änderung dahin gehend herbei führen, dass nur noch in Eurem Haus gekocht und die Eltern selbstverständlich eingeladen werden, während die Geschwister samt Brut draussen bleiben müssen.

Wenn die Eltern verstorben sind, ist das lebenslange Wohnrecht beendet und ihr könnt mit dem Haus machen, was ihr wollt. Da es keine Mietverträge zwischen den Eltern und ihren beiden anderen Kindern gibt (währe absolut unüblich), stehen die vier buchstäblich auf der Straße und können nur darauf hoffen, dass ihr mit ihnen einen Mietvertrag macht und sie somit weiter auf dem Hof leben können, wenn sie das wollen.

Das bedeutet, ihr könntet nach dem Erlöschen des Wohnrechts sofort eine Räumungsklage einreichen, wenn die vier nicht von selbst ausziehen. Wenn es soweit ist, solltet ihr unmittelbar handeln und einen Mietvertrag mit reeller Miete und Betriebskosten vorlegen und alternativ darum bitten, dass sie innerhalb eines halben Jahres ausziehen sollen, wenn sie keinen Mietvertrag machen wollen.

Pflege: Es ist selbstverständlich, dass die Hoferben bzw. -übernehmer für die Pflege zuständig sind. Auch für die evtl. notwendige Bezahlung eines Pflegeheims oder von Pflegediensten.

Du solltest zusehen, dass es bald mit der Heirat klappt, denn ansonsten wirst Du merken, dass man nach und nach versuchen wird, einen Keil zwischen Euch (Dein Freund und Dich) zu treiben. Spätestens dann, wenn sie merken, dass Du sie am liebsten los haben würdest.

Da es für landwirtschaftliche Betriebe ein abweichende und nicht einmal bundeseinheitliches Erbrecht gibt, dürfte hier ohne Kenntnis des Bundeslandes keine verlässliche Auskunft gegeben werden.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_07.html

Sonst regiert in einem Bereich, in dem es noch wichtig ist, ob ein Kind ehelich oder hinterm Feuerwehrfestzelt gezeugt wurde, die unvermeidliche Sprachlosigkeit, die natürlich allenfalls von Deinem Freund durchbrochen werden kann. Er ist der Chef und lädt gut vorbereitet zum Familiengespräch.

Die Abklärung der rein rechtlichen Seite sollte durch einen Termin bei einem auf Höferecht spezialiserten Anwalt sein oder bei der Landwirtschaftkammer bzw. dem Bauernverband, der mit Sicherheit ebenfalls Beratungstermine anbietet.

Moin, die erste Frage ist natürlich - gibt es ein Testament? Wenn nicht, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, dass die Kinder zu gleichen Teilen erben.

Was die Pflege anbetrifft, so sind die Eltern ja zunächst mal selbst dafür zuständig. Wenn ihr Geld dafür nicht ausreicht, wird sich das Amt die übernommene Kosten von den Kindern zurückerstatten lassen. Dabei gelten Freibeträge.

Es macht also Sinn, das ganze mal zu besprechen und festzulegen.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten, ich weiß natürlich, dass ich im Moment absolut keine Rechte an Hof und Erbe habe. Da wir ein gemeinsames Kind erwarten wird sich das allerdings bald ändern.

Der Hof wurde natürlich grundbuchamtlich überschrieben. Mein Freund hat den Hof sogar von seinen Eltern abgekauft. (sicherlich zu günstigen Konditionen, das hab ich bisher noch nicht genau erfragt).

Ich sehe allerdings schon, dass es ohne ein Familiengespräch nicht gehen wird. Wie schon richtig bemerkt wurde, wird man schnell als Unruhestifter am Hof gesehen...von außen dazu gekommen und jetzt Ärger machen...naja. Mein Freund steht da natürlich total zwischen den Stühlen und natürlich mag man keinen Streit in der Familie provozieren. Daher duldet er die Situation auch.

Im Moment Miete zu verlangen, das ist kaum möglich, das wäre gegen den Willen der Eltern. Im Todesfall beider Elternteile müsste man sicherlich Tacheles reden. Im Pflegefall bin ich nur gespannt, ob dann die Geschwister mithelfen...schließlich wohnen Sie ja im selben Haus wie die Eltern. Ich fände es selbstverständlich, dass dann alle zusammenhelfen. Aber vielleicht ist das dann wenigstens der Aufhänger um mal klarzustellen, wem das Haus eigentlich gehört.

FordPrefect  29.08.2016, 19:48

Da wir ein gemeinsames Kind erwarten wird sich das allerdings bald ändern

Das klärende Gespräch musst du selbst initiieren - mit deinem Freund.

Mein Freund hat den Hof sogar von seinen Eltern abgekauft. (sicherlich zu günstigen Konditionen, das hab ich bisher noch nicht genau erfragt). 

Das solltest du im Rahmen eben dieses Gespräches mit auf den Tisch bringen. Wenn ihr eine Ehe anstrebt, dann muss das geklärt sein, bis hin zu den Details. Nichts wäre für eure Beziehung mehr Gift, als wenn die Details erst nach und nach durchsickern würden. Du hast einen Anspruch darauf, die Wahrheit über die getroffenen Regelungen zu erfahren.

Mein Freund steht da natürlich total zwischen den Stühlen und natürlich mag man keinen Streit in der Familie provozieren. Daher duldet er die Situation auch.

Du musst ihm klarmachen, dass es in seinem eigenen Interesse sein muss, hier klare Linien zu ziehen.

Im Moment Miete zu verlangen, das ist kaum möglich, das wäre gegen den Willen der Eltern.

Das muss den Eltern dann aber auch klar sein, dass das nicht unbegrenzt so laufen kann. Das wäre nämlich eben auch gegen die Tradition - zumindest für diejenigen Geschwister, die selbst Geld verdienen.

Im Todesfall beider Elternteile müsste man sicherlich Tacheles reden. Im Pflegefall bin ich nur gespannt, ob dann die Geschwister mithelfen

Grundsätzlich ist es primär Sache der Eltern, für die Pflege selbst aufzukommen. Dass die Familie hier unterstützt bzw. bei familiärer häuslicher Pflege dies selbst leistet, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das bedeutet aber nicht, dass daraus Ansprüche gegen den Freund erwachsen würden - es sei denn, dies wäre bei der Übertragung so festgelegt worden. Ich würde hier darauf beharren, den kompletten Vorgang der Übertragung einzusehen.