Bafög Wohngeldanspruch?
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage:
im Prinzip habe ich Anspruch auf die Wohnpauschale, wenn ich ausziehe (schon bestätigt von der Fallmanagerin). Jedoch überlegen meine Eltern auch ausziehen, sodass wir vielleicht ein größeres Haus mieten. Dies geht natürlich nur, wenn ich mich an die Miete beteiligen kann.
habe ich denn dann Anspruch auf die Wohnpauschale, weil meine Eltern wären ja NICHT die Eigentümer dieses Hauses, sondern lediglich nur Mieter, und ich würde dann mit im Mietvertrag stehen, da wir es uns ansonsten nicht leisten könnten?
oder ginge dies durch einen Untermietervertrag (meine Eltern sind nicht die Eigentümer, sondern selbst Mieter, sodass es dann über den Eigentümer auch laufen müsste?)
danke für eure hilfe
4 Antworten
Vorausgesetzt Du erfüllst die sonstigen Voraussetzungen, dann stünde dir entweder die viel geringere Pauschale zu, oder dann die erhöhte.
Aber dafür darfst Du nicht mehr bei den Eltern wohnen, ob sie Mieter sind oder nicht spielt da keine Rolle.
Und würdest Du alleine wohnen, dann würdest Du mit Bafög - auch keinen Anspruch auf Wohngeld haben, selbst wenn Du auf Grund zu hohen Einkommens der Eltern kein Bafög - bekommen würdest.
Denn dann hättest Du im Regelfall zumindest dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - und auch dann würdest Du vom Wohngeld ausgeschlossen sein.
Solange du mit deinen Eltern (laut Mietvertrag) zusammen wohnst, bekommst du die Wohnpauschale nicht. Dabei ist es egal, ob Eigentum oder nicht.
Wie war das Ent oder weder Bafög schließt Wohngeldanspruch aus.
Hallo,
du bringst da zwar Sachen durcheinander. Bafög-Unterkunftspauschale und Wohngeld.
Bafög-Unterkunftspauschale
=> Solange du mit deinen Eltern zusammen wohnst, gibt es nur die geringe Pauschale für daheimwohnende. Egal, ob deine Eltern Mieter sind oder nicht.
=> Denk dran: Bafög ist für den, der die Kosten für dich trägt. Das sind, wenn man daheim wohnt, in der Regel die Eltern. Das Bafög steht dann ihnen zu.
Wohngeld
=> Solange du Bafög bekommst oder Bafög "dem Grunde nach" bekommen könntest, bist du von Wohngeld ausgeschlossen.