Stromzähler ausgebaut, rechtens?

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mein Vermieter meinte zu mir das er mich beim Stromanbieter ummeldet.

Ja, dazu hat er eine Meldekarte oder er macht das online. Er teilt also dem Grundversorger mit, dass er die Wohnung vom Vormieter wieder übernommen hat und schreibt auch den Zählerstand drauf. Falls die Wohnung gleich weiter vermietet wurde, meldet er auch gleich den Namen des neuen Mieters. So wäre es normal.

Aber wie bewegt man einen Vermieter dazu, dass er das auch beizeiten macht?

Du hast dann direkt den Wechsel beantragt. War das, nachdem Du als neuer Vertragspartner für die Grundversorgung gemeldet warst (Vertragsnummer!) oder schon zuvor, was eigentlich gar nicht geht. Um den Stromanbieter zu wechseln, muss man erst einmal selbst einen haben, zumindest den Grundversorger und wenn man den noch so wenig mag.

Der Vormieter hatte sich nicht abgemeldet.

Das machen die normalerweise auch nicht.

Dein Vermieter hat Dich auch nicht angemeldet (s. o.) und Du hast Dich nicht selbst beim Grundversorger DEW angemeldet. Genau das ist der entscheidende Fehler!

Also zwei Fehler:
1. Dem Vermieter geglaubt
2. Selbst nicht beim Grundversorger angemeldet

Wenn Du Dich also selbst gekümmert hättest, wäre jetzt alles o.k., denn der Zähler wäre zuverlässig auf Dich angemeldet worden und mit den Schulden des Vorgängers hättest Du nichts zu tun.

Die DEW hat überhaupt nichts falsch gemacht. Im Gegenteil und auf Namen an Klingelschildern müssen sie erst recht nichts geben.

Die DEW macht Dir nun den Vorschlag, wie das Problem am schnellsten aus der Welt geschafft werden kann., aber darauf musst Du natürlich nicht eingehen.

Den Elektriker musst Du natürlich nicht bezahlen. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass Deine Wohnung versorgt wird. Sein Versäumnis war es, dass die Wohnung nicht ab- bzw. gleich mit Deinem Namen neu angemeldet wurde. Nun soll er zusehen, wie er schnellstmöglich wieder Strom in Deine Wohnung bekommt.

Ratenzahlung scheidet natürlich aus.

wie soll ich lernen ohne Strom?

Genau das fragst Du den Vermieter!

Einfache Antwort auf Deine Frage: Ja, es ist rechtens und so etwas hat immer ohne Vorwarnung zu geschehen, damit es überhaupt geht. Als Vorwarnung dienten aus Sicht des Versorgers schon die vielen Mahnungen, die geschickt wurden.

Die wichtigste Frage für Dich ist aber jetzt nicht, ob das rechtens war, sondern, wie Du wieder zu Strom kommst.

Ich würde vorschlagen, dass Du Dich an Deinen Vermieter wendest und ihm erklärst, dass Du schnellstmöglich wieder Strom brauchst, ohne Strom nicht in der Wohnung wohnen kannst und deswegen die Miete um 100 % mindern wirst. Sollte er Dich nur notmäßig versorgen, dann zu einem geringeren Prozentsatz.

Der Vermieter wiederum hat vielleicht noch die Kaution vom Vormieter und könnte sich daran schadlos halten, wenn DEW von ihm das Geld erst einmal haben will. Hat er das dann bezahlt, kann es immer noch zwei Wochen dauern, bis jemand von DEW kommt, um den Zähler wieder anzuklemmen. Also sollte seitens des Vermieters eine Art Notversorgung gelegt werden.

ninetyone91 
Beitragsersteller
 16.11.2017, 14:02

Habe nun eine endgültige Rechnung bekommen, habe 2 Stromzähler einen für die Fußbodenheizung einen für den normalen Strom. Der Stromverbrauch lag vom 1.7-15.9 für den Normalen Stromzähler bei ca. 220 kWh und für den Fußbodenheizungszähler bei 0, vom 15.9-11.11 bei 215 kWh für den Normalen Stromzähler und bei sage und schreibe 770 kWh für den Fußbodenheizungszähler. Ist das normal? Hatte noch nie eine Fußbodenheizung aber hatte die nicht durchgehen an, denke die war ca. 10 Tage an. Dadurch ergibt sich auch die hohe Rechnung. Verbraucht eine Fußbodenheizung wirklich soviel Strom??

bwhoch2  16.11.2017, 15:15
@ninetyone91

Da ist also jetzt 1 Monat des Vormieters mit drin (ab 1.7. - 31.7.). Überschlägig berechnet 25 € des Vormieters, die Du jetzt als Lehrgeld mal abdrücken kannst, um so schnell wie möglich den Zähler wieder zu bekommen.

sage und schreibe 770 kWh für den Fußbodenheizungszähler.

Ist das eine Heizmatte, die unter dem Estrich verlegt ist oder funktioniert die Fußbodenheizung mit Wasser, das durch Rohre geleitet wird, wobei das Wasser erst erwärmt werden müßte?

Wie auch immer. Elektrisch zu heizen war schon immer das Teuerste. Wenn Du angenommen mal seit 1.11. damit heizt, wären das rund 10 € pro Tag. Jetzt kommt es noch auf die Wohnfläche und die Temperatur an, die Du Dir gegönnt hast.

Rechne 5 Monate Heizperiode = rund 150 Tage = 1500 € Heizkosten pro Saison bzw. wenn man das aufs Jahr rechnet, pro Monat 125 € für Heizung.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit der Beheizung?

Achtung: Es liegt nicht an der Fußbodenheizung, sondern daran, dass mit Strom geheizt wird.

bwhoch2  16.11.2017, 15:15
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Stromzähler ausgebaut, rechtens?...
Ist es überhaupt rechtens den Stromzähler auszubauen ohne mich vorher da vorzuwarnen?

Das was Du erzählst - JA! Du bist noch kein offizieller Vertragspartner - also kann der Netzbetreiber seinen Zähler ausbauen. Wie soll jemand vorgewarnt werden, den niemand kennt?

Was mich aber wundert ist, dass der Zähler bei unklaren Abnahmeverhältnissen meist nur gesperrt wird. An Deiner Geschichte kann also was nicht stimmen .... evtl. weißt Du da selber nicht, dass was fehlt.

1. Durch Deine Entnahme ist ein Vertrag mit dem Grundversorger entstanden. Du bist also indirekt Kunde beim Grundversorger. Indirekt deswegen, weil er Dich offiziell noch nicht als Kunde kennt.

2. Der Vermieter kann Dih gar nicht anmelden, da dieser keinen Vertrag in Deinem Namen abschließen kann. Er weiß ja auch gar nicht welchen Anbieter Du wählst.

3. Dein gewählter Anbieter trägt eine Mitschuld. Er hat Dich nämlich nicht informiert, dass der Vertrag mit diesem nicht zu stande kam. Hier würde ich mir überlegen, ob ich bei diesem wirklich Kunde werden will weiterhin.

4. Bei einem Mehrfamilienhaus kann nicht verlangt werden, dass der Mitarbeiter des Netzbetreibers die Namen an Klingel und dem Kundenbestand überprüft. Da ja auch nicht jeder Stromnutzer tatsächlich am Klingelschild stehen muss. Stell Dir mal vor, es soll "Untermieter" geben die sich für Strom anmelden aber nicht an der Klingel stehen.

DEW verlangt das ich eine (simulierte!!) Rechnung über 406€ begleiche damit die Stromzähler freigegeben werden

Wirklich smuliert? Immerhin hast Du seit Einzug Strom entnommen und der Grundversorgungsvertrag ist entstanden. Wenn die DEW den Zählerstand zum Einzug und zum Ausbau hat, dann kann das eine tatsächliche Rechnung für Deinen Verbruach plus Kosten für Zählerausbau sein.

Ratenzahlung würden Sie sich aus genau dem gleichen Grund auch nicht einlassen.

Ratenzahlung ist eine Kulanzregelung die Dir nicht angeboten werden muss. Ehrlich würde ich auch keine Ratenzahlung anbieten, wenn der Kunde sich weder anmelden kann. Und dann auch gleich noch weg will - warum auf Geld verzichten. Der Grundversorger ist mit der Lieferung in Vorleistung gegangen - immerhin hast Du ja bisher kostenlos Strom bekommen - oder?

Zum lernen braucht man keinen Strom .... aber wenn es doch so wichtig ist ... geh zu Deinen Eltern, Freunden etc. Frag diese nach Geld um das Problem schnell zu lösen. Viel Glück ....

Wird heikel.Sofort zum Anwalt.Er wird veranlassen,das der vorige Mieter zahlt,bzw.er wird eine Klage gegen Ihn anstrengen.Du hättest Strom,wenn du in Vorlage gehst.

Er könnte auch versuchen,den Stromanbieter zur sofortiger Lieferung zu bewegen. 

Viele Varianten sind möglich.Auch eine Bürgschaft über das ausstehende Geld,könnte helfen.Deine Zahlung ,die Zahlung eines Dritten könnten vorläufig erfolgen,so das Du Dir das Geld zurückholen kannst.

Hast Du kein Geld für den Anwalt,ist er nicht bereit sofort tätig zu werden,beantrage Prozeßkostenhilfe am Amtsgericht.

Hier drängt die Zeit.Ich würde nichts herumprobieren.Ohne Strom ist es ja nun wirklich ungemütlich.

ninetyone91 
Beitragsersteller
 15.11.2017, 12:49

danke für den guten Kommentar, zu was für einem Anwalt geht man da, einem für Mietrecht?

Rutscherlebnis  15.11.2017, 14:06
@ninetyone91

Jo,Vertragsrecht.Ist eigentlich einfach.Du brauchst hier einen Menschen,der einfach anfängt und z.B.sofort jemand anruft in dem Stromunternehmen,der gute Ideen hat und jemanden überzeugen kann.Die Fachrichtung ist weniger wichtig.Nimm die gelben Seiten und telefonier durch.Hier ist doch Zeit das A und O.

bwhoch2  15.11.2017, 17:53
@Rutscherlebnis

Anwälte schreiben lieber Briefe. Dafür können sie dann auch ordentlich Geld nehmen. Nur leider dauert das manchmal etwas. Schätze mal noch so ca. 6 Wochen ohne Strom, mindestens.

Rutscherlebnis  15.11.2017, 18:03
@bwhoch2

Quatsch! Es gibt Fälle wo die schon mal rotieren,einstweilige Verfügungen,Strippen ziehen.Niemand sitzt da länger als zwei,drei Tage ohne Strom.Auch die Zahlung kann geregelt werden.Ich denke,ab und an müssen die sich die Sporen auch verdienen.Denn Laufkundschaft können sich Brot und Butter Anwälte heute auch nicht mehr leisten.

Das An- und Abmelden einer Wohnung beim Stromversorger ist Sache des Mieters, also DEINE Aufgabe! Denn schließlich hast ja auch DU den Vertrag mit dem Versorger unterschrieben, oder?

Wenn ich nun den Rest richtig interpretiert habe, dann hat der Vormieter Deiner jetzigen Wohnung seinen Stromlieferungsvertag für die Wohnung nicht gekündigt und noch erhebliche Stromschulden. Den Zähler zu sperren ist in so einem Fall durchaus üblich. Welcher Name dabei am Klingelschild steht ist völlig unerheblich, da ja ein Vertrag mit Deinem Vormieter noch immer besteht.

Daher mußt Du auch nicht vorher gewarnt werden. Fraglich ist jedoch, warum Dein neuer Stromanbieter sich nicht mit Dir in Verbindung gesetzt hat, als klar war, das der Wechsel seitens der DEW blockiert wird. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Also setze Dich mit der DEW in Verbindung und mache denen klar das Du der NEUE Mieter dieser Wohnung bist. Schick denen eine Kopie des Mietvertrages zu (Einschreiben mit Rückschein oder per Fax).

Für die Stromschulden Deines Vormieters mußt Du natürlich nicht aufkommen - darum muß sich die DEW allein kümmern! Sollten die nicht mit sich reden lassen kannst Du erst mal eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen um mit dem Anwalt das weitere Vorgehen zu besprechen.

bwhoch2  15.11.2017, 17:55

Endlich mal eine gute Antwort.

Fraglich ist jedoch, warum Dein neuer Stromanbieter sich nicht mit Dir in Verbindung gesetzt hat

Weil das vermutlich ein Strom-Massenverkäufer ist, der sich nicht um jeden Kleinsch... kümmert. Lieber auf diesen Vertrag bzw. Lieferung daraus verzichten, als große Mühe für etwas aufwenden, was ein anderer verbockt hat.

Mein Vermieter hat mich auch nicht abgemeldet

Nachdem der Vermieter nicht der Vertragspartner des Stromanbieters ist, hätte er das auch nicht tun können.

Üblicherweise gibt man beim Einzug dem Stromanbieter unter Nennung der Zählernummer Bescheid, dass man ab sofort über diesen Zähler Strom zu beziehen gedenkt.

Hättest Du so gehandelt, müsstest Du Dich jetzt nicht mit den Altlasten Deines Vormieters herumschlagen.

Obwohl ja mein Name an der Klingel steht hätte man ja wohl merken können.

Du wärst nicht der erste Schuldner, bei dem plötzlich ein anderer Name an der Klingel steht. Fakt ist, dass der Stromanbieter nichts von Dir wusste und somit der Vertrag mit dem Vormieter einfach weitergelaufen ist.

Im Nachhinein wird's natürlich auch schwierig, aufzudröseln, welchen Teil des Stroms Du verbraucht hast und welchen der Vormieter.