Stromzähler ausgebaut, rechtens?
Hallo, folgendes Problem: Bin zum 1.8.2017 umgezogen, mein Vermieter meinte zu mir das er mich beim Stromanbieter ummeldet. Habe dann direkt den Wechsel beantragt weil ich vorher schon Probleme mit dem örtlichen Stromanbieter (DEW) hatte. Mir wurde dann auch die Abschlagszahlungen zugeschickt. Nun 3 Monate später um den 8.11.2017 wurde mir einfach während ich auf der Arbeit war der Stromzähler ausgebaut. Was war passiert? Der Vormieter hatte sich nicht abgemeldet, und tausende von Mahnungen zugeschickt bekommen die er nicht gezahlt hat. Mein Vermieter hat mich auch nicht abgemeldet und ich im Glauben das der Vermieter das übernommen hätte hab natürlich erst jetzt Wind davon bekommen. Hab nun beim Stromanbieter wo ich hinwechseln sollte angerufen und die meinten der Wechsel würde seit August vom alten Stromanbieter blockiert. Ich hatte mich nicht gewundert das keine Abbuchungen auf meinem Konto vorgenommen wurden da ich Online gewechselt habe und da gab es eine Gutschrift über 180€ dachte das würde einfach mit der Stromrechnung verrechnet werden. Vorallem da der Abschlagsplan ja schon da war. Die DEW argumentiert nun natürlich so das sie nichts von einem neuen Mieter gewusst hätten und deshalb ausgebaut haben. (Obwohl ja mein Name an der Klingel steht hätte man ja wohl merken können.). Ich steh nun doof da, habe keinen Strom in der Wohnung und die DEW verlangt das ich eine (simulierte!!) Rechnung über 406€ begleiche damit die Stromzähler freigegeben werden. Den Elektriker soll ich auch selbst bezahlen da ich ja: "sowieso vorhabe zu wechseln." (Originalzitat vom MA. finde ich ja auch die Höhe) und auf Ratenzahlung würden Sie sich aus genau dem gleichen Grund auch nicht einlassen. Ich bin noch Azubi und sehe jetzt Kosten von ca. 600€ auf mich zukommen bevor ich wieder Strom habe, habe aber so ziemlich genau nur 450€ abzüglich aller Nebenkosten jeden Monat zur Verfügung. In 2 Monaten sind meine Abschlussprüfungen, wie soll ich lernen ohne Strom. Meine Frage ist jetzt: Ist es überhaupt rechtens den Stromzähler auszubauen ohne mich vorher da vorzuwarnen?
10 Antworten
mein Vermieter meinte zu mir das er mich beim Stromanbieter ummeldet.
Ja, dazu hat er eine Meldekarte oder er macht das online. Er teilt also dem Grundversorger mit, dass er die Wohnung vom Vormieter wieder übernommen hat und schreibt auch den Zählerstand drauf. Falls die Wohnung gleich weiter vermietet wurde, meldet er auch gleich den Namen des neuen Mieters. So wäre es normal.
Aber wie bewegt man einen Vermieter dazu, dass er das auch beizeiten macht?
Du hast dann direkt den Wechsel beantragt. War das, nachdem Du als neuer Vertragspartner für die Grundversorgung gemeldet warst (Vertragsnummer!) oder schon zuvor, was eigentlich gar nicht geht. Um den Stromanbieter zu wechseln, muss man erst einmal selbst einen haben, zumindest den Grundversorger und wenn man den noch so wenig mag.
Der Vormieter hatte sich nicht abgemeldet.
Das machen die normalerweise auch nicht.
Dein Vermieter hat Dich auch nicht angemeldet (s. o.) und Du hast Dich nicht selbst beim Grundversorger DEW angemeldet. Genau das ist der entscheidende Fehler!
Also zwei Fehler:
1. Dem Vermieter geglaubt
2. Selbst nicht beim Grundversorger angemeldet
Wenn Du Dich also selbst gekümmert hättest, wäre jetzt alles o.k., denn der Zähler wäre zuverlässig auf Dich angemeldet worden und mit den Schulden des Vorgängers hättest Du nichts zu tun.
Die DEW hat überhaupt nichts falsch gemacht. Im Gegenteil und auf Namen an Klingelschildern müssen sie erst recht nichts geben.
Die DEW macht Dir nun den Vorschlag, wie das Problem am schnellsten aus der Welt geschafft werden kann., aber darauf musst Du natürlich nicht eingehen.
Den Elektriker musst Du natürlich nicht bezahlen. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass Deine Wohnung versorgt wird. Sein Versäumnis war es, dass die Wohnung nicht ab- bzw. gleich mit Deinem Namen neu angemeldet wurde. Nun soll er zusehen, wie er schnellstmöglich wieder Strom in Deine Wohnung bekommt.
Ratenzahlung scheidet natürlich aus.
wie soll ich lernen ohne Strom?
Genau das fragst Du den Vermieter!
Einfache Antwort auf Deine Frage: Ja, es ist rechtens und so etwas hat immer ohne Vorwarnung zu geschehen, damit es überhaupt geht. Als Vorwarnung dienten aus Sicht des Versorgers schon die vielen Mahnungen, die geschickt wurden.
Die wichtigste Frage für Dich ist aber jetzt nicht, ob das rechtens war, sondern, wie Du wieder zu Strom kommst.
Ich würde vorschlagen, dass Du Dich an Deinen Vermieter wendest und ihm erklärst, dass Du schnellstmöglich wieder Strom brauchst, ohne Strom nicht in der Wohnung wohnen kannst und deswegen die Miete um 100 % mindern wirst. Sollte er Dich nur notmäßig versorgen, dann zu einem geringeren Prozentsatz.
Der Vermieter wiederum hat vielleicht noch die Kaution vom Vormieter und könnte sich daran schadlos halten, wenn DEW von ihm das Geld erst einmal haben will. Hat er das dann bezahlt, kann es immer noch zwei Wochen dauern, bis jemand von DEW kommt, um den Zähler wieder anzuklemmen. Also sollte seitens des Vermieters eine Art Notversorgung gelegt werden.
Stromzähler ausgebaut, rechtens?...
Ist es überhaupt rechtens den Stromzähler auszubauen ohne mich vorher da vorzuwarnen?
Das was Du erzählst - JA! Du bist noch kein offizieller Vertragspartner - also kann der Netzbetreiber seinen Zähler ausbauen. Wie soll jemand vorgewarnt werden, den niemand kennt?
Was mich aber wundert ist, dass der Zähler bei unklaren Abnahmeverhältnissen meist nur gesperrt wird. An Deiner Geschichte kann also was nicht stimmen .... evtl. weißt Du da selber nicht, dass was fehlt.
1. Durch Deine Entnahme ist ein Vertrag mit dem Grundversorger entstanden. Du bist also indirekt Kunde beim Grundversorger. Indirekt deswegen, weil er Dich offiziell noch nicht als Kunde kennt.
2. Der Vermieter kann Dih gar nicht anmelden, da dieser keinen Vertrag in Deinem Namen abschließen kann. Er weiß ja auch gar nicht welchen Anbieter Du wählst.
3. Dein gewählter Anbieter trägt eine Mitschuld. Er hat Dich nämlich nicht informiert, dass der Vertrag mit diesem nicht zu stande kam. Hier würde ich mir überlegen, ob ich bei diesem wirklich Kunde werden will weiterhin.
4. Bei einem Mehrfamilienhaus kann nicht verlangt werden, dass der Mitarbeiter des Netzbetreibers die Namen an Klingel und dem Kundenbestand überprüft. Da ja auch nicht jeder Stromnutzer tatsächlich am Klingelschild stehen muss. Stell Dir mal vor, es soll "Untermieter" geben die sich für Strom anmelden aber nicht an der Klingel stehen.
DEW verlangt das ich eine (simulierte!!) Rechnung über 406€ begleiche damit die Stromzähler freigegeben werden
Wirklich smuliert? Immerhin hast Du seit Einzug Strom entnommen und der Grundversorgungsvertrag ist entstanden. Wenn die DEW den Zählerstand zum Einzug und zum Ausbau hat, dann kann das eine tatsächliche Rechnung für Deinen Verbruach plus Kosten für Zählerausbau sein.
Ratenzahlung würden Sie sich aus genau dem gleichen Grund auch nicht einlassen.
Ratenzahlung ist eine Kulanzregelung die Dir nicht angeboten werden muss. Ehrlich würde ich auch keine Ratenzahlung anbieten, wenn der Kunde sich weder anmelden kann. Und dann auch gleich noch weg will - warum auf Geld verzichten. Der Grundversorger ist mit der Lieferung in Vorleistung gegangen - immerhin hast Du ja bisher kostenlos Strom bekommen - oder?
Zum lernen braucht man keinen Strom .... aber wenn es doch so wichtig ist ... geh zu Deinen Eltern, Freunden etc. Frag diese nach Geld um das Problem schnell zu lösen. Viel Glück ....
Wird heikel.Sofort zum Anwalt.Er wird veranlassen,das der vorige Mieter zahlt,bzw.er wird eine Klage gegen Ihn anstrengen.Du hättest Strom,wenn du in Vorlage gehst.
Er könnte auch versuchen,den Stromanbieter zur sofortiger Lieferung zu bewegen.
Viele Varianten sind möglich.Auch eine Bürgschaft über das ausstehende Geld,könnte helfen.Deine Zahlung ,die Zahlung eines Dritten könnten vorläufig erfolgen,so das Du Dir das Geld zurückholen kannst.
Hast Du kein Geld für den Anwalt,ist er nicht bereit sofort tätig zu werden,beantrage Prozeßkostenhilfe am Amtsgericht.
Hier drängt die Zeit.Ich würde nichts herumprobieren.Ohne Strom ist es ja nun wirklich ungemütlich.
Das An- und Abmelden einer Wohnung beim Stromversorger ist Sache des Mieters, also DEINE Aufgabe! Denn schließlich hast ja auch DU den Vertrag mit dem Versorger unterschrieben, oder?
Wenn ich nun den Rest richtig interpretiert habe, dann hat der Vormieter Deiner jetzigen Wohnung seinen Stromlieferungsvertag für die Wohnung nicht gekündigt und noch erhebliche Stromschulden. Den Zähler zu sperren ist in so einem Fall durchaus üblich. Welcher Name dabei am Klingelschild steht ist völlig unerheblich, da ja ein Vertrag mit Deinem Vormieter noch immer besteht.
Daher mußt Du auch nicht vorher gewarnt werden. Fraglich ist jedoch, warum Dein neuer Stromanbieter sich nicht mit Dir in Verbindung gesetzt hat, als klar war, das der Wechsel seitens der DEW blockiert wird. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Also setze Dich mit der DEW in Verbindung und mache denen klar das Du der NEUE Mieter dieser Wohnung bist. Schick denen eine Kopie des Mietvertrages zu (Einschreiben mit Rückschein oder per Fax).
Für die Stromschulden Deines Vormieters mußt Du natürlich nicht aufkommen - darum muß sich die DEW allein kümmern! Sollten die nicht mit sich reden lassen kannst Du erst mal eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen um mit dem Anwalt das weitere Vorgehen zu besprechen.
Mein Vermieter hat mich auch nicht abgemeldet
Nachdem der Vermieter nicht der Vertragspartner des Stromanbieters ist, hätte er das auch nicht tun können.
Üblicherweise gibt man beim Einzug dem Stromanbieter unter Nennung der Zählernummer Bescheid, dass man ab sofort über diesen Zähler Strom zu beziehen gedenkt.
Hättest Du so gehandelt, müsstest Du Dich jetzt nicht mit den Altlasten Deines Vormieters herumschlagen.
Obwohl ja mein Name an der Klingel steht hätte man ja wohl merken können.
Du wärst nicht der erste Schuldner, bei dem plötzlich ein anderer Name an der Klingel steht. Fakt ist, dass der Stromanbieter nichts von Dir wusste und somit der Vertrag mit dem Vormieter einfach weitergelaufen ist.
Im Nachhinein wird's natürlich auch schwierig, aufzudröseln, welchen Teil des Stroms Du verbraucht hast und welchen der Vormieter.