Mietvertrag ohne Gaszähler zulässig?
Ich habe letzte Woche die Hausverwaltung angeschrieben weil meine Heizung nicht funktioniert. Daraufhin kam ein Klempner der mir sowie der Hausverwaltung berichtete das kein Gaszähler für die Wohnung existiert. Ich wohne dort seit August und zahle immer pünktlich die komplette Miete. Beim Einzug habe ich schon mitbekommen das die Dame von der Hausverwaltung den Zählerstand ablesen wollte. Die Anmeldung bei den Stadtwerken sagte sie macht die Hausverwaltung. Ich habe eineinhalb Monate später bei den Stadtwerken erfragen wollen wie hoch meine Stromkosten sind und das ich keine Post bekomme. Daraufhin wurde bei der Hausverwaltung angerufen damit ich angemeldet werde. Danach bekam ich auch Post und alles in Ordnung. Nun habe ich nach dem Telefonat mit dem Klempner die Stadtwerke angerufen und erfahren das ich weder für Gas angemeldet wurde noch das einer für die Wohnung existiert. Der Hausverwaltung war durchaus bewusst das die Heizung über Gas läuft und das schockiert mich. In der Zeit wo ich nicht mal davon wusste hätte man ihn längst einbauen können. Es wäre nett wenn mir jemand einen guten Ratschlag geben kann und mir jemand sagt was ich an Rückerstattung erwarten kann.
LG blubbs
9 Antworten
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2012 entschieden, dass der Vermieter nicht einfach seine Heizkostenpauschale auf die Mieter umlegen darf.
Allgemeine Informationen findest du hier:
Ich habe dir mal das Urteil des Bundesgerichtshofs rausgesucht:
Mein Tipp: Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich trotzdem unter Vorlage deines Mietvertrages an den Mietverein wenden und die Sache fachlich bewerten zu lassen.
Neben der individuellen Bewertung bekommst du hier auch Informationen, wie z.B. Musterschreiben als Vorlage, um deine Ansprüche gem. der gesetzlichen Bestimmungen geltend machen zu können.
Insbesondere, da nicht davon auszugehen ist, dass die Hausverwaltung dir kommentarlos Gelder zurück zahlst, ist der Mieterverein ein starker Verbündeter gegen den Vermieter.
Hier findest du die Seite vom Deutschen Mieterbund. Rechts auff der Seite kannst du deine PLZ oder Ort eintippen. Danach siehst du welcher Mieterverein für dich zuständig ist.
https://www.mieterbund.de/startseite.html
Ich hoffe, meine Tipps konnten dir als Orientierung behilflich sein.
Viel Erfolg !!
Danke dir!
Du solltest hier zunächst berichten, wo in deiner abgeschlossenen Wohnung eine Gastherme zu Heizzwecken aufgestellt oder an der Wand installiert wurde. DDie Heizkörper müssten mit diesem Heizgerät verbunden sein.
Dann interessiert es, welche Art der Wärmeerzeugung dein Boiler für die Warmwasserversorgung hat, Elektroenergie oder Erdgas. Eventuell beziehst du Warmwasser aus einer Heizung außerhalb deiner Wohnung.
Wie viele Wohnungen gibt es im Haus? Wie wird in den anderen Wohnungen geheizt?
Im Haus kann es mehrere Stromzähler geben. Wo befinden sich die Stromzähler der anderen Wohnungen im Haus?
Für die ordnungsgemäße Funktion Deiner Heizung ist Dein Vermieter zuständig. Wenn er Dich nicht informiert, dass Du einen Zähler einbauen lassen musst, ist es sein Problem.
Dir steht Mietminderung zu. Um keine Fehler dabei zu machen, Wende Dich an einen spezialisierten Anwalt oder Mieterverein.
"Wenn er Dich nicht informiert, dass Du einen Zähler einbauen lassen musst"
Den Einbau eines Zählers für Gas oder Strom hat der Vermieter zu veranlassen und das spätestens bis zum Mietbeginn. Der Mieter muss sich bei einem Versorger seiner Wahl anmelden und mit diesem Einen Liefervertrag abschließe,
Aber nur, wenn es einen Gaszähler gibt. Denn als Mieter würde ich die Kosten - neben Einbau auch Abnahme der Anlage durch Spezialisten - nicht bezahlen.
Wenn in der Wohnung gasbefeuerte Geräte oder Heizung sind, ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass ein entsprechendes Zählwerk installiert ist zum Mietbeginn. Sache des Mieters ist es, sich bei einem Versorger seiner Wahl anzumelden bzw. mit diesem einen Liefervertrag abzuschließen.
Gleiches gilt natürlich für die Stromversorgung.
ähm, warum sollte der Mietvertra unzulässig sein?
Gaszähler wurde heißen, in deiner Wohnung ist eine eigene Gastherme ...
sollte dies NICHT der Fall sein, so läuft die Heizung über eine Zentralheizung. dann werden die Heizkosten über Zähler an der Heizung und den Gesamtkosten umgelegt.
absolut üblich
Das läuft über Strom
der Boiler funktioniert ja, ich beziehe ja Warmwasser darüber
Und wie bekomme ich nun meine Wohnung warm? Ich habe keine Ahnung was jetzt das Problem ist. der Klepner sagte ich kann dadurch das es keinen Zähler gibt nicht heizen
Ich sollte einen eigenen haben, wie gesagt bei mir in der Wohnung kann nicht geheizt werden. Die Wohnung ist kalt...
Richtig Gastherme
das ist was völlig anderes, wenn der boiler fehlt, als wenn der zähler fehlt
der zähler macht nicht warm, der würde nur die wärme zählen, die ein boiler macht
"Für die ordnungsgemäße Funktion Deiner Heizung ist Dein Vermieter zuständig."
Richtig. Für die Anmeldung beim Gasversorger ist allerdings der Mieter selbst zuständig.