Wohnungskauf, ab wann hausgeld + Nebenkosten zahlen, wann Schlüsselübergabe?
Wenn man eine Eigentumswohnung kauft, der Vertrag zB. am 10.5 unterschrieben wird, wer zahlt dann das Hausgeld für diesen Monat? der vorherige Besitzer und der neue Eigentümer?
Und wie läuft die Schlüsselübergabe, wie lange dauert es wenn man den Kaufvertrag unterschrieben hat bis man nun in seiner Wohnung steht? Welche Unterlagen stehen mir als neuer Eigentümer zu?
Vielen Dank wenn mir einer Helfen kann (:
5 Antworten
Das Hausgeld wird anteilig berechnet, mit Schlüsselübergabedatum zahlst du. Kann auch mitten im Monat sein. Schlüsselübergabe nach Notartermin und auch erst dann dürfen die Handwerker kommen.
Den Kaufvertrag unterschreibt man vor dem Notartermin. Dann kommt es darauf an wann der Notartermin ist. Gleich danach bekommst du die Schlüssel, wenn man sich vertraut, hast du sie bereits in der Tasche.
Unterlagen: Expose, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Teilungserklärung, Kaufvertragsentwurf und später das Original, Energieausweis, Wirtschaftsplan.
Bist Du dir sicher? Schulder ist und bleibt der im Grundbuch stehende ET und das hat doch mit einer Schlüsselübergabe nichts zu tun und kein Verwalter kann nur mal so, nur weil einer mit einem Vertrag wedelt.
Alle Lasten trägt der Erwerber ab Datum des Eigentumsübergangs, das ist wenn vertraglich nichts anders vereinbart, ab Grundbucheintrag.
So lange trägt der Veräußerer alle Lasten.
Und wie läuft die Schlüsselübergabe, wie lange dauert es wenn man den Kaufvertrag unterschrieben hat bis man nun in seiner Wohnung steht?
Kommt drauf an wie schnell Gericht und Finanzamt arbeiten und natürlich wie schnell der Erwerber zahlt. Das können wenige Wochen, aber auch einige Monate sein.
Die Schlüssel-/Wohnungsübergabe läuft wie beide Vertragsparteien es vereinbaren.
normalerweise ist das Hausgeld am 1. eines Monats fällig, also sollte der Verkäufer die Forderung der Eigentümergemeinschaft bereits ausgeglichen haben. Wenn ihr euch geeinigt habt, das steht im Kaufvertrag, kannst du ihm anteilig das Geld zurück geben.
Formaljuristisch bist du aber erst Zahlungspflichtig wenn die Grundbuchumschreibung gewesen ist und ab diesem Tag bist du der Eigentümergemeinschaft verpflichtet.
Welche Unterlagen stehen mir als neuer Eigentümer zu?
Jahresabrechnungen,Wirtschaftsplan, Energieausweis, Protokolle der letzten 3 Jahre z.b.
hab nicht geschrieben, das diese vom Verwalter zu übergeben sind. Vom Verkäufer natürlich.
Das sind alles Fragen für die du den beurkundenden Notar teuer bezahlst. Wieso hast du da nicht nachgefragt?
Du bist Eigentümerin der Wohnung sobald du im Grundbuch stehst. Für alle Kosten kommst du auf, sobald, du über die Wohnung verfügen kannst, also sobald du die Schlüssel hast.
Nein, der Notar hat vom Wirtschaftsplan, den Eigentümerversammlungen und so etwas null Ahnung. Wozu? Er soll nur beurkunden, nicht dem Käufer das Risiko abnehmen.
Mitglied einer WEG ist der ET, der im Grundbuch eingeschrieben steht. Dieser schuldet der WEG auch das Wohngeld. Wer es bezahlt, ist meist völlig egal und kann im Kaufvertrag geordnet werden. Viel Glück und Unterlagen bekommt der neue vom alten ET, denn der wird ja wohl nicht blind kaufen, oder?
Wo steht das denn mit den Unterlagen? Kein Verwalter ist verpflichtet, vertrauliche WEG-Unterlagen einem Kaufinteressenten auszuhändigen und dies womöglich auch noch auf Kosten der Gemeinschaft.