Keine Kaufpreisfälligkeit trotz Erfüllung aller Voraussetzungen?
Ich habe im August eine kleine Eigentumswohung gekauft, Ende August war ich beim Notar und habe den Kaufvertrag unterschrieben. Seit 2-3 Wochen bin ich nun auch im Grundbuch eingetragen (+ Auflassungsvormerkung). Damit sollten ja alle Voraussetzungen erfüllt sein. Trotzdem habe ich noch keine Kaufpreisfälligkeitserklärung bekommen. Ist das üblich, dass nach der Eintragung im Grundbuch noch so viel Zeit vergeht bis der Kaufpreis fällig wird ? Wird diese dann auch durch den Notar erstellt oder ist der ehem. Eigentümer dafür verantwortlich ?
5 Antworten
Von grösserer Bedeutung und Wichtigkeit als der Kaufpreis-Fälligkeits-Termin ist doch der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, an dem du die ETW in Besitz (zur Eigennutzung oder Vermietung) nehmen darfst.
Warum wurde der Kaufpreis noch nicht fällig gestellt?
Fehlen noch etwa
die Zustimmung des Verwalters,
die Löschungsbewilligung(en) von Hpotheken- und Grundschuldgläubigern
oder ist gar der Notar überlastet?
Empfehlung: Frag den Notar.
.... dann warte doch einfach ab bis das Ding kommt.
Eine Auflassung besagt doch nur, daß Kaufverhandlungen stattgefunden haben, damit es nicht noch einmal verkauft werden kann.
Steht im Vertrag, dass der Kaufpreis fällig ist nach Eintragung der Auflassungsvormerkung oder nachdem der Notar dir, abschriftlich dem Verkäufer, mitgeteilt hat, dass alle zur Kaufpreisfälligkeit erforderlichen Unterlagen vorliegen?
Erkundige dich beim Notar, nicht dass du auf ein Schreiben wartest, welches nicht kommt. ;-) Aber 3 bis 6 Wochen sind noch im üblichen Rahmen ( je nach Notar).
Falls ein solches Schreiben vereinbart wurde, ist der Notar dafür zuständig. Der Verkäufer muss dem Notar nur bestätigen, wenn er dein Geld erhalten hat.
... für mich kann da etwas nicht stimmen.
So schnell habe ich noch kein Grundbuchamt gesehen, zumal ja erst das Finanzant und meist auch noch der Verwalter zustimmen muß.
Eine Auflassung ist zudem kein Beleg/Beweis über das Eigentum.
Zudem ergibt sich der Übergang sowie die Fälligkeit aus dem Kaufvertrag u nd nicht aus einer Mitteilung vom Grundbuchamt. Das ist denen auch völlig egal.
Schaue also einfach noch einmal in die Vereinbarungen.
Was ist eine Kaufpreisfälligkeitserklärung?
Wurde der Kaufpreis bereits an den Verkäufer überwiesen?
Nein, der Notar meinte ich bekomme noch eine sog. "Kaufpreisfälligkeitsmitteilung" nachdem alles im Grundbuch eingetragen wurde und dann eine Frist von 2 Wochen zur Überweisung des Kaufpreises.
Hast du denn noch nicht bezahlt bzw. deine Bank den Betrag überwiesen?
Liegt das Geld noch auf deinem Konto?
Das Geld liegt noch bei der Bank und ist reserviert bis die Kaufpreisfälligkeit kommt. Warte sozusagen nur noch, bis ich die Kontodaten bekomme um den Betrag zu überweisen.
Ich würde mal beim Notar nachfragen. Eigentlich zahlst du erst und wirst dann ins GB eingetragen.
Die Kontodaten stehen in der Regel auch im Kaufvertrag.
... durfte ich noch nie erleben.
Überweisen, das Gundbuchamt schreibt nicht um, und mein Geld ist weg. So geht es schon gar nicht.
Du hast doch dein Geld noch auf konto hast du gesagt oder habe ich da etwas falsch verstanden.
Du scheinst da auch etwas nicht richtig zu verstehen. Die Auflassungsvormerkung hat sich erledigt, sobald du im Grundbuch stehst.
Nochmal ganz von vorne:
- Du machst einen Kaufvertrag beim Notar und da steht auch drin, wann du wieviel zu zahlen hast. Normalerweise ist da auch eine Bankverbindung angegeben.
- Der Notar veranlasst eine Auflassungsvormerkung (das die Immobilie nicht noch mal verkauft wird).
- Dann überweisst du das Geld auf das Konto (des Verkäufers)
- Der Notar bekommt eine Nachricht, dass das Geld beim Empfänger eingegangen ist.
- Dann veranlasst der Notar die Umschreibung beim Grundbuchamt (du wirst als Eigentümer eingetragen).
- Du bist Eigentümer im Grundbuch!!!
Hallo,
wende dich an den Notar, er kann das klären.
Es gab keinen vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, im Kaufvertrag steht lediglich, dass nach Erfüllung der Fälligkeitsvoraussetzungen der Kaufpreis innerhalb von 2 Wochen zu zahlen ist.