Auto verkauft, Käufer baut einen Unfall wer haftet?
Guten Abend Leute, ich habe mein Auto am 16.06.17 verkauft mit Kaufvertrag ohne Schlüsselübergabe. Bei meiner Versicherung habe ich am selben Tag den Verkauf gemeldet. Die Versicherung wurde storniert und ich habe meinen Restbeitrag erstattet bekommen. Heute wollte der Käufer unbedingt das Auto abholen. Ich habe eine Veräußerungsanzeige vorbereitet, wo ich und der Käufer unterschrieben haben (geht morgen per Einschreiben postalisch raus an die KfZ-Zulassungsstelle). Leider hat der Käufer auf der Autobahn einen Unfall gebaut. Laut seiner Aussage ist er noch nicht versichert. Wer wird für den Schaden haftbar gemacht? Das Auto ist noch auf mich zugelassen. Ich bitte um paar Antworten, danke!
7 Antworten
Das Fahrzeug bleibt bis zur Abmeldung / Ummeldung auf den Käufer auf Deinen Namen versichert. Die Versicherung hätte diesen Vertrag ohne Betätigung vom Verkehrsamt, dass das Fahrzeug umgemeldet wurde gar nicht abrechnen dürfen.
Du hättest - in dem Wissen, dass der Vertrag fehlerhaft beendet war, den Käufer überhaupt nicht mit den Schildern am PKW vom Hof lassen dürfen.
Der Hauptfehler dürfte allerdings beim Versicherer liegen.
Letztendlich wird es Dein Vertrag sein, dessen SFR belastet wird.
Hmm... kniffliger, als hier einige annehmen.
Auch wenn meine Zeiten im Verkehrsrecht schon ein bisschen zurück liegen versuch ich es mal.
In jedem Fall liegt hier, sollte die Versicherung wirksam zu dem angegebenen Tag gekündigt worden sein ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor - von deiner Seite, denn auch, wer den Gebrauch eines KFZs gestattet ohne Versicherung macht sich strafbar.
Zur Haftung: bei Nichtversicherung im Straßenverkehr haften Fahrer und Halter gleichermaßen.
Als Halter gilt nicht zwingend der Eigentümer, sondern wer im Fahrzeugschein steht - also du.
Hierdran ändert auch das nachträgliche Einschreiben nichts.
Wobei KFZ Versicherungen bei einer Kündigung immer die Zulassungsstelle informieren. Insofern ist es fraglich, ob die Eintragung im Schein noch gültig ist.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes wird man dir aber wahrscheinlich auch eine Haftungsverpflichtung zusprechen.
Aber es zeigt mal wieder: nie angemeldete Autos verkaufen bzw. abgeben.
Ich würde ganz Praxisnah versuchen das alles ohne Versicherung zu regeln.
Eine ziemlich falsche Antwort.
Was mir noch eingefallen ist - deine Versicherung könte haften, wenn du noch den Beitrag für die unversicherte Zeit (nächster möglicher Kündigungstermin) bezahlen würdest -> analog zu Falschversicherungsfällen inkl. Vertragsstrafe.
hast du eine uhrzeit im kaufvertrag?
sonst kann er da auch noch tricksereien versuchen
dass er vor dem kauf noch eine probefahrt gemacht hatte und so dinge
du wirst defintiv scherereien bekommen, du wirst dich mindestens dazu äußern dürfen
was genau passiert, weiß ich nicht
normal sollte er als fahrer haften, aber wenn er jetzt mal zufällig wieder nichts zum haften hat, wir haben auch halterhaftung in deutschland, keine ahnung
aber wirst bissel streß haben
Nur weil er das Auto verkauft also nicht mehr der Eigentümer ist heißt es nicht dass seine Versicherung nicht mehr haftet. Der Fehler war es das Auto nicht abzumelden.
Irrtum - er hat der Versicherung einen Fahrzeugverkauf gemeldet und die Versicherung hat fälschlicherweise abgerechnet und eine entsprechende Rückmeldung von der Zulassungsstelle abzuwarten.
Mit dem Verkauf des Autos geht die Versicherung auf den Käufer über. Siehe dazu § 95 VVG.
https://dejure.org/gesetze/VVG/95.html
Ob du das Fahrzeug umgemeldet hast oder noch auf deinen Namen läuft ist zweirangig. Du bist aus der Sache raus, der Köufer ist automatisch der neue Versicherungsnehmer.
Wichtig ist, dass du deine Versicherung über der Veräußerung unverzüglich informierst.
Noch ein Zusatz:
Auf wen ein Fahrzeug zugelassen ist, hat keinerlei Aussagekraft darüber, wer der Eigentümer ist. Halter und Eigentümer sind zwei verschiedene Rechtstitel.
Der Eigentümer kann ein Fahrzeug veräußern, er braucht den Halter nicht zu fragen. Veräußert der Eigentümer das Fahrzeug, so geht auch die Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Der Halter kann dabei immer noch die gleiche Person bleiben.
Die Versicherung könnte nur dann den Eigentümerwechsel nicht akzeptieren, wenn sie keine Kenntnis vom Eigentümerwechsel hatte (ist im geschilderten Fall wohl kein Thema).
Zwar habe ich mich in meinem Studium damit nur am Rande befasst, dennoch konnte ich am eigenen Leibe erfahren, dass es auch in der Praxis funktionierte. Ich verkaufte mein Auto, der Käufer fuhr davon und baute vor der Ummeldung einen Unfall. Ich wurde von der Versicherung lediglich darüber informiert, meine Versicherungsprämien änderten sich keinen Deut, da der VU eben nicht über meinen Versicherungsvertrag abgerechnet wurde.
Von daher bräuchte sich der Fragesteller keinerlei Sorgen machen.
Das Auto war doch ganz normal angemeldet oder? Sprich immer noch auf dich zugelassen? Dann musst das Auto auch versichert sein (Haftpflicht). Ich denke, dass deine Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Am besten aber zum Anwalt-
Es ist seine Pflicht das Kfz zu versichern - das Auto kann aber trotzdem durch die Gegend gefahren werden ohne Versicherung - ist dann halt strafbar und dann passiert so ein Fauxpas ;)
Auf mich zugelassen schon. Die Versicherung habe ich kündigen lassen, indem ich den Kaufvertrag an meine Versicherung geschickt habe.
geht nicht, solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist - das was du meinst ist die Veräußerungsmitteilung in Form des Kaufvertrages mit den notwendigen Angaben.
Erst mit UmMeldung wird der Vertrag erlöschen.
Trotzdem. Das Auto ist auf dich zugelassen und dann musst du auch dafür sorgen, dass das Auto versichert ist. Bin mir da zwar nicht 100% sicher, aber habe von ähnlichen Fällen schon gehört wo der Käufer das Auto nicht abgemeldet hat und Monate mit dem Ding durch das Land gedüst ist (Knöllchen inklusive).Daher ein Auto IMMER abmelden und nicht auf den Käufer vertrauen, dass er tut.
Aber, dass er die Versicherung gekündigt hat heißt, dass diese nicht mehr zwingend haftet.