Darf ich nach meinem Ausbilderschein Kündigen?
Es geht darum, ich möchte ein Ausbilderschein machen. Mein Arbeitgeber würde es bezahlen, aber ich müsste nach meinem Ausbilderschein, mindestens drei Jahre noch bleiben ohne dass ich kündige. Darf er das oder darf ich kündigen danach wann ich will.
5 Antworten
Je nachdem wie lange die Ausbildung dauert und wie teuer das ist, darf der AG mit Dir eine Rückzahlungsvereinbarung schließen.
Wenn die Fortbildung Dir einen Vorteil verschafft, Dein "Marktwert" sich dadurch erhöht, ist das dann legitim.
Allerdings ist nicht alles rechtens, was manche AG in solche Vereinbarungen schreiben.
Die Bindungsdauer darf nicht unangemessen lange sein und die Konditionen der Rückzahlung müssen klar und übersichtlich sein.
Der AG darf z.B. keine pauschale Rückzahlung über den kompletten Betrag verlangen, wenn Du bei einer Bindungsdauer von z.B. drei Jahren, nach zwei Jahren kündigst. So eine Klausel wäre unwirksam und Du müsstest überhaupt nichts zurückzahlen.
Es muss von vornherein klar sein, wieviel Du wann zurückzahlen musst und die Berechnungsgrundlagen der Rückzahlung muss offengelegt werden.
Wenn Du nicht weißt, was finanziell auf Dich zukommt, wenn Du vorzeitig kündigst, verstößt das gegen das Transparenzgebot.
Wie lange dauert denn die Ausbildung? Bei einer Dauer von z.B. vier Monaten, ist eine Bindungsfrist von bis zu zwei Jahren in Ordnung. Drei Jahre wären hier eindeutig zu lange.
Ja, so was ist nicht unüblich.
Natürlich dürftest du trotzdem kündigen, wenn irgendwas gröberes vorfallen würde. Aber dazu müsstest du solche Härtefälle auch immer beweisen können.
Ok danke. Dann weis ich Bescheid
Ja das darf er, das ist so rechtens.
Klar kannst du vor ablauf dieser 3 Jahre kündigen.
Dein Chef wird dann aber von dir zumindest die anteiligen Kosten zurückverlangen.
So wird es auch in der Vereinbarung stehen.
Was ist daran komisch? Dir soll der Chef eine Ausbildung bezahlen und dann? Der Chef hat den Anspruch und das Recht, dass du dein neuerworbenes Wissen auch der Firma zugute kommen läst. Denn der Chef hat ja bezahlt. Bezahlst du die Ausbildung selbst. kann es dem Chef egal sein.
Was ist daran komisch?
Die Dauer der Bindung ist "komisch". Es gibt eine Faustregel, wonach die Bindungsdauer nicht das 6-fache der Weiterbildungsdauer überschreiten darf. Der Ausbilderschein kann - je nach beruflicher Vorbildung - in 2-4 Wochen erlangt werden, so dass die Bindung von 3 Jahren komplett überzogen ist.
Nicht nur, sondern auch die Kosten der Ausbildung finden Eingang in eine Bindungsklausel. Und die haben vorrang vor der Dauer der Ausbildung.
Und welche Ausblidung soll das den sein, die nur 2-4 Wochen dauert? In dieser Zeit kannst du keinen Ausbilderschein machen.
In dieser Zeit kannst du keinen Ausbilderschein machen.
Ich habe meinen Ausbilderschein nach AEVO in exakt 2 Wochen absolviert.
Nicht nur, sondern auch die Kosten der Ausbildung finden Eingang in eine Bindungsklausel.
Das waren bei mir - aufgrund entsprechender "Vorbildung" - 390 €, bei meinem Kollegen 600 €.
Wegen 400-600€ eine 3jährige Bindungsklausel zu vereinbaren, ist schon überzogen. Findest Du nicht? Zumal man diese Weiterbildung eine Bildungsprämie in Anspruch nehmen kann. Hier werden 50% der Kosten übernommen, so dass für den Fragesteller vielleicht 200-300 € übrig bleiben.
Das Verhältnis zwischen Kosten der Weiterbildung und der Bindung an das Unternehmen muss in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Ausbilderschein ca. 300- 400 € kostet, dürfte hier die Verhältnismäßigkeit fehlen.
Du darfst kündigen nach dem Schein, aber du musst wahrscheinlich einen großen Teil der Summe bezahlen.
Zwingen kann dich keiner, aber du wirst die Kosten übernehmen müssen und es kann auch teurer werden als die Prüfung an sich selbst. Hast du Stunden für die Vorbereitung während der Arbeitszeit bekommen?
ok.. finde es sehr komisch. Da ich heute das Gespräch hatte und die Person sage ich mal, mit sagte ich muss 3 Jahre nach dem Schein aufjedenfall da bleiben.
Danke. Das fand ich sehr komisch. Aber gut zu wissen.