Kassiererin mit Vorstrafe?
Hi ihr Lieben,
meine Freundin hat seit gut einer Woche einen neuen Job als Kassiererin der ihr unglaublich Spaß macht.
Gestern hat sie einen Brief erhalten mit einem Fragebogen für den Arbeitnehmer. Dort wird unter anderem gefragt ob sie vorgestraft ist und ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis wird verlangt.
Folgendes Problem: sie wurde letztes Jahr beim Diebstahl erwischt und wurde vorgestern verurteilt. Der Brief vom Amtsgericht sagt dass sie 20 Tagessätze und etwas um die 200 Euro bezahlen muss und in 2 Wochen das Urteil rechtskräftig wird. Wir sind das nun schon öfters durchgegangen und sie bereut es sehr.
Jetzt ist die Frage ob sie trotzdem bei ihrem Arbeitgeber angeben muss, dass sie vorgestraft ist oder das polizeiliche Führungszeugnis als Auskunft ausreicht. Da stehen ja Verurteilungen erst ab 90 Tagessätzen drin, sprich der Arbeitgeber dürfte das nicht sehen oder hat er andere Möglichkeiten?
Danke im Voraus
4 Antworten
Ist angesichts der geringen Anzahl an Tagessätzen laut diesem Artikel nicht verpflichtend.
Das Urteil ist in zwei Wochen rechtskräftig.
Das heißt im Klartext, HEUTE ist sie nicht vorbestraft.
Schnell ausfüllen und abschicken.
Ja natürlich muss sie es angeben und das Führungszeugnis abgeben. Wenn die Lüge auffliegt, ist sie ihren Job sofort los.
Hier ist wohl der genaue Wortlaut entscheiden. Sowohl der des Urteils, als auch der im Fragebogen.
Im Zweifel sollte sie es aber besser angeben und wenn die Möglichkeit besteht, mit einer Vertrauensperson des Unternehmens persönlich sprechen. Je nach Alter vielleicht in Begleitung der Eltern.