80% arbeiten / Karfreitag?
Ich arbeiten 80% (4 Tage die Woche) immer von Montag bis Donnerstag. Das heisst, Freitags habe ich immer frei.
Wie ist das, wenn ein Feiertag auf den Freitag fällt? Also z.B. ist ja morgen Karfreitag und ist das Büro geschlossen und wir haben frei. Aber ich habe ja Freitags sowieso immer frei... Habe ich diesen Freien Tag vom Karfreitag zu gut? Wie sieht das rechtlich aus?
7 Antworten
Dann hast du Pech gehabt würde ich sagen, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt bekommen andere ja den Montag danach auch nicht frei nur weil sie immer Sonntags frei haben
Nein, Du hast nichts gut.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag so bezahlen, wie er ohne Feiertag bezahlt worden wäre.
Da Du Freitags nicht arbeitest, muss der AG Dir den Freitag auch nicht bezahlen. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Den Ostermontag bekommst Du bezahlt wie gearbeitet, da der Montag ja bei Dir ohne Feiertag ein Arbeitstag wäre. Hier bekommen AN die am Montag nie arbeiten oder deren freier Tag, z.B. im Schichtbetrieb, auf den Montag fällt auch keinen Ausgleich.
Das kommt drauf an.
Ich habe zwei Teilzeitstellen. Bei der einen sind die Tage festgelegt. Da habe ich freitags sowieso frei. Also "Pech gehabt".
Bei der anderen Stelle sind die Stunden auf alle Tage verteilt, obwohl ich nur zwei Tage vor Ort bin. Dafür kann ich es mir bei Änderungen (z. B. bei der erstgenannten Stelle) selber einteilen. Theoretisch sind das gut drei Stunden pro Tag. Diese Stunden werden mir diese Woche für den Karfreitag und nächste Woche für den Ostermontag abgezogen.
Somit verändert sich dort meine Wochenarbeitszeit. Diese Woche ist das blöd, weil ich morgen eigentlich arbeiten würde. Mir werden gut drei Stunden abgezogen, obwohl ich eigentlich gut acht arbeiten würde.
Dafür profitiere ich wenn ich an einem Feiertag eh frei habe, wie am Ostermontag. Ich kann trotzdem zwei volle Tage arbeiten, obwohl es zumindest nächste Woche von den Stunden her gar nicht nötig wäre. Kann aber auch so die Stunden von dieser Woche wieder reinholen.
Bei dir nehme ich an: Pech gehabt. Dafür hast du nächste Woche den Tag frei, und an vielen anderen Feiertagen die nicht auf den Freitag fallen.
das nennt man dann ein "arbeitgeberfreundliches Jahr".
Du hast keinen Anspruch auf einen zusätzlich freien Tag.
Leider nicht, ähnlich ist es ja wenn ein Feiertag auf den Samstag oder Sonntag fällt...