Arbeitsvertrag Montag-Donnerstag/ Urlaub?

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Im Arbeitsvertrag sollte eindeutig stehen dass Deine Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag mit je sechs Std./Tag festgelegt ist und Du Anspruch auf 24 Arbeitstage hast.

Das ist eine eindeutige Regelung, Dein AG kann Dich dann nicht einfach auch mal am Freitag einsetzen und die Urlaubstage beziehen sich auf je vier Arbeitstage/Woche, man kann Dir dann auch nur für Mo - Do Urlaubstage abziehen.

Deine Bedenken sind berechtigt. Wenn Du den Arbeitsvertrag so unterschreibst, kann Dein AG Dich auch am Freitag, bzw. auch an fünf Tagen/Woche arbeiten lassen und Du hast nur Anspruch, dass es nicht mehr als 24 Wochenstunden sind. Arbeitet man im Betrieb an sechs Tagen, wäre auch das denkbar.

Hexle2  04.02.2020, 05:44

Danke fürs Sternchen

Die Anzahl der woechentlichen Arbeitstage sollte schon mit drin stehen, idealerweise auch, welche genau das sind.

Wochentag ist von Montag bis Freitag gegliedert.

Arbeitstag von Montag bis Samstag.

Ich höre zum ersten Mal von dieser Vereibarung .. ( außer bei verkürzter arbeitszeit , laut tzBFG)

Vll explizit darauf eingehen.

" die vom Arbeitnehmer geleistete Sollzeit beträgt an den Wochentagen von 24 Stunden innerhalb der Tage von Montag - Donnerstag " ?

Familiengerd  31.01.2020, 14:40
Wochentag ist von Montag bis Freitag gegliedert.

Nein.

"Wochentag" ist von Montag bis Sonntag.

Arbeitstag von Montag bis Samstag.

Kann sein, muss aber nicht. Jedenfalls sind Montag bis Samstag "Werktage".

Arbeitstage sind die Tage, die ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeiten muss in der Woche; das kann 1 Tag in der Woche sein, das können 6 Tage sein.