Darf man den Feiertag immer als freien Tag nehmen?
Ich arbeite 40 Std die Woche auf 5 Tage aufgeteilt (Gastonomie wobei jeder Feiertag & Sonntag geschlossen ist) . Jede Woche habe ich einen anderen Dienst und einen anderen Tag frei. Jetzt wurde mir erklärt wenn in der Woche ein Feiertag ist, dann ist das mein zusätzlicher freie Tag. Dann falle ich ja um alle Feiertage um.
z.B. Ostermontag ist mein freier Tag und ich muss von Di-Sa arbeiten
Nationalfeiertag (Freitag) dann ist Freitag mein freier Tag und ich muss Mo,Di,Mi,Do,Sa arbeiten
6 Antworten
Nach der Regelung des § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Aus der regelung des § 2 EntgFG, wiederum ergibt sich, dass dennoch für diese Zeit der Lohn zu zahlen ist.
Aus dem Sinn dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass es aus meiner Sicht nicht zulässig ist grundsätzlich jeden Feiertag als freien Tag zu behandeln.Ein Feiertag grundsätzlich als freien Tag zu behandeln ist also nicht zulässig.
Letztendlich kommt es jedoch immer auf den Vertrag bzw. gegebenenfalls auf den anwendbaren Tarifvertrag an. Grundsätzlich halte ich die Aussage des Arbeitgebers hier jedoch für arbeitsrechtswidrig
Meiner Ansicht nach fällt dies gerade nicht unter § 106. das Weisungsrecht umfasst hier die Lage der Arbeitszeit, aus meiner Sicht ist hier jedoch die Dauer tangiert. Darüber hinaus wird das Direktionsrecht unter anderem durch höher rangiges Recht und durch eine Ausübungskontrolle unter den Gesichtspunkten billigen Ermessens, § 315 BGB, beschränkt. Betroffen ist hier das Arbeitszeitgesetz iVm EntgFzG als höherragniges Recht. Spätestens jedoch eine Ausübungskontrolle würde dazu kommen, dass eine solche Weisung gerade nicht billigem Ermessen entspricht. So viel in der Kürze.
Das mit der Dauer erschließt sich mir nicht ganz.
Wenn ein Feiertag durch ein rollendes System oder dadurch das der Tag immer frei ist auf einen Werk freien Tag fällt entsteht ja keine Mehrarbeit. Dazu gibt es Urteile.
Der Problem punkt ist danach doch eigentlich nicht die Überschneidung sondern die absichtliche Benachteiligung durch die Dienstplangestaltung. Und damit die Lage der Arbeitszeit.
Ich kenne den Mehrarbeitsaspekt hier öfter aus dem Zusammenhang das ein AG versucht nachträglich den Dienstplan zu ändern um freie Tage auf Krankentage zu legen. Aber da wird nachträglich zu Ungunsten der Arbeitszeit angepasst. Hier trifft es den ursprünglichen Plan der als regulärer Dienstplan rechtzeitig ausgegeben wird.
Danach würde es ja erstmal, bis auf den Punkt der Absicht, unter die entsprechenden Urteile zu Dienstplan und Feiertag fallen.
Oder hab ich da was übersehen?
und deswegen ist es kein Fall des 106 gewO und passt auch die Rpr zu Dienstplänen nicht
Danke für die Mühen.
Schau mal in den nächsten Tagen rein, ich habe einen Experten (Anwalt für Arbeitsrecht) gebeten sich die Frage anzuschauen.
Bisher hat er es auch immer gemacht.
Werd ich machen vielen Dank.
So steht es im Arbeitszeitgesetz zu Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und den zugewährenden Ausgleich, wenn an diesen Tagen gearbeitet werden muss.
. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Das hilft hier nicht. Dabei geht es um Feiertagsarbeit nicht um freie Feiertage.
Ihr wird ja nicht der Feiertag weggenommen sondern indirekt der freie Tag.
Wenn Du lesen kannst, dann geht es um Feiertagsarbeit.
Ohne Feiertage keine Feiertagsarbeit !
Solltest Du etwas anderes meinen, dann drücke Dich entsprechend aus.
Und ohne arbeiten keine FeiertagsARBEIT.
Ich dachte eigentlich ich hätte es deutlich ausgedrückt.
In deinem zitierten Gesetzestext geht es um Feiertagsarbeit und den ausgleich dafür.
In dem Problem der Fragestellerin nicht !
Jetzt wurde mir erklärt wenn in der Woche ein Feiertag ist, dann ist das mein zusätzlicher freie Tag.
Sie hat den Feiertag frei.
Also muss grundsätzlich erstmal nicht ausgeglichen werden. Genauso wie ein AN der Mo-Fr. arbeitet keinen zusätzlichen freien Tag Montag oder Mittwoch bekommt wenn der Feiertag auf einen Samstag fällt. Samstag ist der Feiertag, der AN hat frei, also kein Problem.
Verständlich?
Das wirkliche Problem der AN ist das es in ihrem Fall nicht Dienstplan bedingt ab und zu geschieht sondern das der Dienstplan mit Absicht so gelegt wird. Da geht Weisungsbefugnis und dessen Ermessen gegen die Interessen des AN.
Wo ist denn das Problem ?
Wenn Feiertage "arbeitsfreie Tage" sind, dann ist doch alles i.O.
Sie müssen nur bezahlt werden.
Wo ist denn das Problem ?
Wenn Feiertage "arbeitsfreie Tage" sind, dann ist doch alles i.O.
Er hat eine 5-Tage-Woche bedeutet 2 freie Tage + Feiertage die frei zu sein haben.
Mit den Feiertagen ergibt die Arbeitszeit 40 Stunden / Woche. d.h. bei 1 Feiertag in der Woche müssen nur 32 Stunden gearbeitet werden
Das Problem der Fragestellerin ist das der AG es sich da etwas einfach macht und mit absicht alle freien Tage auf Feiertage legt.
Üblicherweise hat man ja zumindest nen paar Feiertage im Jahr und dadurch zusätzliche freie Tage aber der AG versucht das zu umgehen.
In wie weit das legal ist muss halt geklärt werden.
Das ist legal ...
Mit den Feiertagen ergibt die Arbeitszeit 40 Stunden / Woche. d.h. bei 1 Feiertag in der Woche müssen nur 32 Stunden gearbeitet werden
... außer er bezahlt die Mehrarbeit entsprechend.
Eben nicht !
Du begreifst es nicht.
5 Tage Woche + Feiertag gibt NICHT immer 3 Tage Frei oder Mehrarbeit.
Beispiel:
Anna arbeitet Montag bis Freitag. Samstag ist ein Feiertag.
Sie arbeitet 40 h und hat 2 Tage frei. LEGAL
Ist der Feiertag ein Dienstag arbeitet Sie 32 Stunden und hat 3 Tage Frei. AUCH LEGAL
Grund dafür ist das der Feiertag nicht auf ihren freien Tag gefallen ist. Er wird also wie ein arbeitstag behandelt.
Die Fragestellerin hat einen Flexiblen freien Tag. Der kann an einem Samstag sein aber auch an einem Dienstag.
Gerechterweise gibt es üblicherweise Dienstpläne die so aufgebaut sind da manchmal der Feiertag der freie Tag ist und manchmal eben nicht.
Im falle eines gerecten Dienstplanes hätte sie sie z.B. den Freitag frei und ist Samstag der Feiertag kommt sie auf 3 freie Tage, 32 h. In einer anderen Woche ist der Feiertag und der freie Tag beides der Dienstag. Also nur 2 freie Tage und 40h in der Woche.
Das Problem ist hier das der AG absichtlich die Dienstpläne so schreibt das Sie oder ggf alle AN in Wochen mit einem Feiertag 40h arbeiten sollen weil der Feiertag lt. Plan eh frei Währe.
Und das ist das knifflige.
Es geht NICHT um arbeitszeit sondern um die Dienstplangestaltung.
Du solltest diesen Text verstehen
Mit den Feiertagen ergibt die Arbeitszeit 40 Stunden / Woche. d.h. bei 1 Feiertag in der Woche müssen nur 32 Stunden gearbeitet werden
32 Arbeitsstunden in der Woche bedeutet auch 3 Tage frei in der Woche,
Ist das wirklich so schwer ?
Rechnen kann ich. Das Problem liegt bei dir. 2 Tage sind nicht gleich 3 Tage.
Aber da du das ja anders siehst, erklär mir mal welchen dritten Tag ich frei bekomme wenn Samstag nen Feiertag ist und ich Mo-Fr arbeite.
Und warum das Arbeitsgericht es anders sieht als du
https://www.optikernetz.de/wenn-der-freie-tag-auf-einen-feiertag-faellt/
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j/feiertage-teilzeit-arbeitstag-bezahlung-ausgleich/
Feiertage sind nach § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Tage der Arbeitsruhe. Arbeitnehmer dürfen an diesen Tagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Die Vergütungspflicht für den Arbeitgeber würde gemäß § 326 Abs. 1 S. 1 BGB entfallen. Nach § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Sinn und Zweck der Regelung ist es, den durch den arbeitsfreien Feiertag eingetretenen Entgeltausfall zu kompensieren.
Voraussetzung der Vorschrift ist, dass die Arbeit ausschließlich infolge des Feiertags ausgefallen ist. Der Feiertag muss die alleinige Ursache des Arbeitsausfalls sein.
Und das ist es was du nicht begreifst. Der Tag fällt nicht aus weil er ein Feiertag ist, er fällt aus weil er lt. Dienstplan arbeitsfrei ist.
Wenn du es noch immer anders siehst hätte ich gerne mal deine Erklärung zum Feiertags Samstag bei Arbeit Mo-Fr. Würde mich wirklich interessieren wie du da auf drei freie Tage bzw. 32 Stunden Arbeit kommst.
Er hat eine 5-Tage-Woche bedeutet 2 freie Tage + Feiertage die frei zu sein haben.
Du verstehst den Text nicht.
Kopieren kannst Du, aber verstehen wäre doch sinnvoll.
Wenn Dir eine einfache Rechnung z.B.
8 Stunden Arbeit pro Arbeitstag,
bei 4 Arbeitstagen in der Woche mit einem Feiertag = 32 Arbeitsstunden und 1 zu bezahlender arbeitsfreie Feiertag zu 8 Stunden ergeben eine 40-Stunden-Woche,
Schwierigkeiten macht, kann ich Dir nicht weiter helfen.
Der Dienstplan muss im Arbeitsverhältnis geklärt werden. Du/Ich wirst/werde ihn hier nicht umschreiben.
Hier erhält der FS Argumentationhilfen, keinen Dienstplan
Bitte kopiere mir nun nicht alle Urteile des BAG hier hinein,
Lesen kannst du anscheinend nicht.
Hier also nochmal für Grundschüler.
- 5 Tage Arbeit bleiben 5 Tage arbeit ! Ergo bleiben 40 Stunden 40 Stunden.
- Es gibt keinen bezahlten freien Tage. Das sieht das Gesetz nicht vor. Wenn ich Mo- Fr arbeite werde ich nicht für Sa oder So bezahlt.
- Es gibt nur bezahlte arbeitstage. Wenn die infolge von Urlaub oder einem Feiertag ausfallen werden sie weiter bezahlt.
Hier mal 3 Beispiele weil du dich so schwer damit tust:
Anna arbeitet Mo sowie Mi-Sa.
Fall 1: Freitag ist ein Feiertag und sie muss nicht arbeiten
Da der Feiertag auf einen arbeitstag fällt hat die 3 freie Tage und 32 h arbeit
Fall 2: Mittwoch ist ein Feiertag und sie muss arbeiten
Mittwoch ist ein Arbeitstag, da er infolge des Feiertages hätte ausfallen müssen es aber nicht tut steht ihr ein ersatz Tag zu. Sie hat 3 Tage Frei und arbeitet 32 h.
Fall 3: Dienstag ist der feiertag und sie muss nicht arbeiten
Da der Dienstag arbeitsfrei ist muss sie nicht arbeiten. Sie arbeit in der Woche Mo, sowie Mi-Sa, also 5 Tage und 40 h
Du redest immer von Fall 1 und 2. Die Fragestellerin hat Fall 3 als dauerzustand. Da ihr freier Tag wandert.
Fall 3 ist grundsätzlich erstmal legal. Den Fall hat ja auch jeder AN der Mo-Fr. arbeitet und Sa ist der Feiertag.
Das Problem was du nicht siehst ist das der freie Tag wandert nach Dienstplan und dieser ist zu ungunsten der Fragestellerin so gebaut das sie NIE Fall 1 erreicht sondern immer Fall 2.
Das ist das Problem.
Wenn du nicht mal verstehst wo das Problem der Fragestellerin ist solltest du nicht antworten. Jeder kann mal daneben liegen, weswegen ich dich ursprünglich berichtigt hatte. Aber du bist berstungsresistent und hast anscheinend ein Problem mit der Materie.
Das ist nicht schlimm, nicht jedem liegt jedes Thema. Dennoch solltest du zumindest versuchen zu verstehen worum es geht bevor du weiterhin am Thema vorbei redest.
Lass es, es macht keinen Sinn.
Vielleicht solltest Du Dich mal mit einem Menschen aus dem Personalwesen unterhalten und aufklären lassen.
Da stimme ich dir zu.
Du antwortest zu schnell um den Text gelesen zu haben und verstehst das Problem nicht.
Da macht es echt keinen Sinn mehr dir das noch weiter zu erklären.
Es bleibt aber dabei das dein Gesetz hier nicht relevant ist.
Nö. Das Problem ist das du keine Ahnung hast und dich weigerst die geliferten Quellen zu lesen und zu verstehen.
Vielleicht solltest Du Dich mal mit einem Menschen aus dem Personalwesen unterhalten und aufklären lassen.
Bitte nutz das zitieren nur wenn du auch wirklich zitierst.
Und brauch ich nicht. Ich kenne meine Rechte.
Du Redest am Problem vorbei. Du verstehst nicht das nicht jeder einen festen freien Tag hat.
Und wenn du irgendwo in einem personalbüro sitzt hoffe ich mal du sitzt nicht in dem meines AG.
Aber gratulation ich hab noch nie erlebt das jemand ersthaft versucht zu erklären ein BAG Urteil seie falsch. Aber es gibt ja bekanntlich für alles ein erstes mal.
Du hast es auch jetzt nicht - wirklich - erlebt.
Gesetzliche Feiertage müssen bezahlt oder ausgeglichen werden
Sie arbeitet doch nicht am Feiertag.
Ihr freier Tag sollgrundsätzlich auf den feiertag gelegt werden.
Das ist nen anderes paar Schuhe.
Es ist wohl vergleichbar mit nem AN der Mo-Fr. arbeitet und dann das pech hat das der Feiertag nen Samstag ist. Da muss der freie Samstag in keinster weise ausgeglichen werden weil dieser immer frei ist.
Nur ist es in ihrem Fall nicht so das es Schichtplan bedingt ab und zu mal passiert das zufällig der freie Montag oder Samstag mit dem Feiertag überschneidet sonden der AG strickt den Plan entsprechend.
Ihr AG will ihren flexiblen feien Tag absichtlich so legt das er sich immer mit dem Feiertag überschneidet. Also Samstag immer frei wenn der Samstag der Feiertag ist usw.
Genau so ist es. Ich schenke somit 15 tage im jahr her.
Ist zwar schon 5 Jahre alt aber ggf hilft dir das : https://www.juraforum.de/forum/t/freier-tag-feiertag.433300/
Da geht es genau um dein Problem.
Nachtrag: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=141320&rechtcheck=2
Hier nochmal aus 2011
Interesannt ist das hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html
Gewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des ArbeitgebersDer Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
das kann durchaus zutreffen wenn er euch die Freien Tage grundsätzlich auf die Feiertage legt. Der Dienstplan ist zwar sein Ermessen aber einen AN oder Alle so einzuplanen das diese nie in den genuss eines zusätzlichen Feiertages kommen behindert den AN ja schon etwas.
Im zweifel würde ich da aber mit nem Anwalt reden. Der kann dir das zumindest rechtssicher sagen.
Würde das nicht auch unter Gewerbeordnung § 106 fallen ? Weisungsrecht des AG ?
Bzw. als Verstoß weil aus den weisungen eine absichtliche behinderung, in Form einer benachteiligung, des AN entsteht ? Diese sollen ja soweit möglich vermieden werden.