40 Stundenjob + 2 Nebenjobs?
Hallo,
ist es möglich eine Vollzeitstelle zu haben und gleichzeitig 2 steuerfreie Nebenjobs?
Ich weiß, dass ich nicht über die 450€ Grenze kommen darf, da ich sonst zahlen müsste.
Aber zahlt Job 1 100€ pro Monat und Job 2 300€ pro Monat wäre dass dann auch schon steuerpflichtig, da es theoretisch 2 Jobs sind?
3 Antworten
2 Nebenjobs + Hauptbeschäftigung geht nicht!
"Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs."
Quelle: Minijobzentrale
besten Dank!
Nein, kanst du auch hier nochmal lesen:
https://www.aushilfsjobs.info/magazin/mehrere-minijobs-neben-dem-vollzeitjob-ist-das-erlaubt.htmlMehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – geht das?
Wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt, ist es problemlos möglich mehrere Minijobs auszuführen, so lange die Grenze von 450 Euro im Monat insgesamt nicht überschritten wird. Andernfalls sind alle Nebenjobs sozialversicherungspflichtig.
Im Falle einer bereits vorhandenen Hauptbeschäftigung gesteht der Gesetzgeber den Arbeitnehmern lediglich einen Minijob ohne Abgaben zu. Jede weitere geringfügige Beschäftigung ist dann kein Minijob mehr und wird sozialversicherungspflichtig. Dabei spielt sowohl die Arbeitszeit als auch die Verdiensthöhe des zweiten Nebenjobs keine Rolle. "
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Ich weiß nicht ob das gesetzlich darf, aber ich weiß das du aufpassen musst dich nicht zu übernehmen. Du bist ein Mensch und nicht unendlich belastbar.
Ein Burnout ist nichts womit man spaßen sollte. Du musst auch an die Menschen denken die dich lieben. Wie würden die sich fühlen wenn du plötzlich umfällst?
Das Problem könnte sein, dass Du über die Höchstarbeitsgrenze kommst.
Habe noch nie gesehen, dass das überprüft wird... die Grenze überschreitet eigentlich jeder Angestellte in wichtigen Führungspositionen. Aber ja... da könntest du in meinem Fall Recht haben.
hab ich auch gelesen. aber ich würde ja die Verdienstgrenze von 450€ nicht überschreiten in meinem Fall