40 Stundenjob + 2 Nebenjobs?

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2 Nebenjobs + Hauptbeschäftigung geht nicht!

"Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs."

Quelle: Minijobzentrale

EinTypEben 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 20:34

besten Dank!

EinTypEben 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 20:24

hab ich auch gelesen. aber ich würde ja die Verdienstgrenze von 450€ nicht überschreiten in meinem Fall

kreuzundquerxxx  20.05.2020, 20:29
@EinTypEben

Nein, kanst du auch hier nochmal lesen:

https://www.aushilfsjobs.info/magazin/mehrere-minijobs-neben-dem-vollzeitjob-ist-das-erlaubt.html

Mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – geht das? 

Wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt, ist es problemlos möglich mehrere Minijobs auszuführen, so lange die Grenze von 450 Euro im Monat insgesamt nicht überschritten wird. Andernfalls sind alle Nebenjobs sozialversicherungspflichtig. 

Im Falle einer bereits vorhandenen Hauptbeschäftigung gesteht der Gesetzgeber den Arbeitnehmern lediglich einen Minijob ohne Abgaben zu. Jede weitere geringfügige Beschäftigung ist dann kein Minijob mehr und wird sozialversicherungspflichtig. Dabei spielt sowohl die Arbeitszeit als auch die Verdiensthöhe des zweiten Nebenjobs keine Rolle. "

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Ich weiß nicht ob das gesetzlich darf, aber ich weiß das du aufpassen musst dich nicht zu übernehmen. Du bist ein Mensch und nicht unendlich belastbar.

Ein Burnout ist nichts womit man spaßen sollte. Du musst auch an die Menschen denken die dich lieben. Wie würden die sich fühlen wenn du plötzlich umfällst?

Das Problem könnte sein, dass Du über die Höchstarbeitsgrenze kommst.

EinTypEben 
Beitragsersteller
 20.05.2020, 20:27

Habe noch nie gesehen, dass das überprüft wird... die Grenze überschreitet eigentlich jeder Angestellte in wichtigen Führungspositionen. Aber ja... da könntest du in meinem Fall Recht haben.