Ich muß Unterhalt zahlen - darf ich einen 450-Euro-Job machen, wieviel darf ich behalten?
Unterhalt, 450-Euro-Job, 1080 Euro-Grenze auf der Arbeit, wieviel darf ich behalten?
5 Antworten
Möchtest du vernünftige Antworten, soltest du dih auch um vernünftige Fragen bemühen.
Unterhalt für wen? Kinder und oder Mutter? Wie alt sind die Kinder? Wieviele Kinder?
Der Nebenjob wäre zusätzlich zu einem Hauptjob?
Hier hast du gar eine Tabelle mit Unterhaltsrechner:
Unterhalt für die Kinder 14 und 16 und einen Nebenjob zu meinem Hauptjob
Die 450 Euro erhöhen also dein verfügbares nettoeinkommen. Dann ergoogel dir einfach die Düsseldorfer tabelle. Aus der kannstdu ersehen, was du zu zahlen hättest.
Wenn Du minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig bist, so ist die Höhe des Unterhaltes abhängig vom Alter der Kinder und von deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" (UE).
Dafür wird zuerst einmal dein Einkommen aus deinem Vollzeitjob herangezogen (inklusive Weihnachtsgeld, Zulagen etc...).
Reicht dieses Einkommen nicht aus, um den Kindern davon wenigstens den "Mindestunterhalt" zahlen zu können (s. "Düsseldorfer Tabelle"), so würde der Verdienst aus dem Nebenjob mit herangezogen - zumindest in der Höhe, dass es für den Mindestunterhalt der Kinder reicht.
Würdest du aus dem Vollzeitjob schon mehr als den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen, würde der Nebenverdienst nicht oder nur anteilig angerechnet werden können - denn dann muss ja auch ein Anreiz für dich selbst gegeben sein, überhaupt einen Nebenjob auszuüben...
Die 1080 Euro sind der "Selbstbehalt": Vom UE müssen dem Unterhaltspflichtigen zumindest 1080 Euro verbleiben, um davon seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
In der untersten Einkommensgruppe der "Düsseldorfer Tabelle" entspricht der Selbstbehalt dem "Bedarfskontrollbetrag".
Wer Unterhalt nach einer höheren Einkommensgruppe zu zahlen hat, dem muss von seinem unterhaltsrelevanten Einkommen auch ein entsprechend höherer Bedarfskontrollbetrag verbleiben.... (s. Düsseldorfer Tabelle").
Du bist verpflichtet, so viel du kannst, selbst zu deinem Lebensunterhalt und zu dem deiner Kinder aufzubringen. Du bist auch zu Unterhalt verpflichtet und musst dir Mühe geben, dieser Verpflichtung nachzukommen! Deine Kinder können nichts dafür, dass du sie gezeugt hast! Unterhaltsverpflichtungen können sich auch zu erheblichen Schulden anhäufen!
Deine Frage zeugt von vollkommen irregeleitetem Verständnis des Sachverhalts. Viel Glück!
Ok trotzdem vielen Dank und sorry
Tut mir auch leid. Vielleicht hilft dir diese Tabelle weiter? -> http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/
Habe dich nicht gesagt ,dass ich nichts zahle ,ich zahle doch ,wollte nur wissen ob ich meine Situation verbessern kann wenn ich einen 450 Euro Job mache ,und ob ich was davon behalten darf ! Ist es so schlimm sowas zu fragen ? Deswegen ist diese Plattform ja da,und wenn du dich genervt fühlst antworte doch gar nicht auf meine Frage ,kann ja nicht jeder so allwissend sein wie du Genie
War missverständlich, sorry. Bin alles andere als allwissend, kann dir z. B. zu SO gemeinter Frage im Augenblick keine sichere Antwort geben.
Du bist verpflichtet, dich um Arbeit zu bemühen, die auch für den Unterhalt ausreichend Lohn bietet.
Wenn du dich einfach verweigerst, kannst du sogar mit Haftstrafe belegt werden.
Ich bin am arbeiten ,wollte noch einen Nebenjob machen
Wirf ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle. Die Unterhaltsverpflichtung erhöht sich zwar mit dem Einkommen, jedoch nicht im gleichen Maße.
Ok danke