450€ job Überschneidung einmalig Steuerpflichtig?
Guten Tag,
ich habe das Problem, dass ich einen neuen Minijob angefangen habe und von alten noch 449. 96€ Überstunden ausgezahlt bekommen habe. Ich bekomme diesen Monat allerdings auch vom neuen Job 200€. Muss ich das irgendwo melden? Oder steuern zahlen?
2 Antworten
Beide Jobs sind getrennt zu betrachten - bei einem neuen ArbG beginnt ein neuer Prognosezeitraum für die Jahresgrenze - die 5.400 € sind keine persönliche Jahresgrenze des ArbN sondern eine arbeitgeberbezogene Grenze.
Du mußt nichts unternehmen...
Steuern sind beim Minijob nicht das Problem. Die zahlt der Arbeitgeber für Dich pauschal mit 2 %.
Die ganze Minijob Angelegenheit ist eine Sache der Sozialversicherung. Die zahlt zwar auch pauschal mit über 30 % der Arbeitgeber, aber wenn man über 450, Euro kommt, ist es damit eigentlich aus.
Aber zweimal pro Jahr darf man über 450,- kommen.
Allerdings darf der Jahresbetrag von 5.400,- nicht überschritten werden.
Muss ich dann etwas mit der Sozialversicherung beachten und es irgendwo melden?