Nebenjob trotz dualem (bezahltem) Studium?

1 Antwort

Wenn Du das erste Einkommen (Duales Studium) versteuerst, kannst Du wie alle anderen AN einen steuerfreien Minijob annehmen.

Du musst den AG schon über Deinen Nebenjob unterrichten. Er kann ihn aber nur dann ablehnen, wenn Du z.B. bei einem Konkurrenzunternehmen arbeitest, die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten werden (z.B. Höchstarbeitszeit Tag/Woche, Ruhezeiten) oder Deine Leistungen durch den Nebenjob negativ beeinträchtigt werden.

Svenja96 
Beitragsersteller
 07.07.2015, 11:56

Vielen lieben Dank! :)

Hexle2  08.07.2015, 05:25
@Svenja96

Immer wieder gerne ;-))))))))