4 Wochen Kündigungsfrist, zählt Weihnachten bis Silvester dazu?
Hallo,
ich will am 13. Dezember Kündigen. Kündigungsfrist ist 4 Wochen also bis zum 13. Januar. Vom 24. Dezember bis zum 1. Januar sind ja ein paar Feiertage + Betriebsurlaub. Zählt die Woche zur Kündigungsfrist? Oder zählt das nicht und ich muss dann bis zum 20. Januar arbeiten?
6 Antworten
die Kündigungsfrist von 4 Wochen = 28 Tage und jeder Kalendertag zählt. Meistens lautet die Regel 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. du könntest also frühestens zum 15.01.2021 kündigen.
Wenn die Kuendigung am 13. Dezember zugeht, endet die Vierwochenfrist nicht erst am 13. Januar, sondern bereits am 10. Januar. Feiertage spielen dabei keine Rolle.
Kannst du ueberhaupt zum 10. eines Monats kuendigen? Meist geht das nur zum 15. oder zum Monatsende, oft auch nur zum Monatsende.
Sofern bei dir die gesetzliche Kündigungsfrist greift, kannst du innerhalb von 4 Wochen entweder zum 15ten oder Ende des Monats kündigen.
Innerhalb der Probezeit gelten 14 Tage, egal zu welchem Datum.
Die Kündigungsfrist rechnet sich nach Kalendertagen. Beispiel: Kündigung zum 31.12. muss am 03.12. spätestens erfolgen.
Ja natürlich.
Seit wann gehören denn wohl Feiertage nicht zu Wochentagen.