Gilt Weihnachten und Silvester als Urlaub wenn mein Büro geschlossen ist?

6 Antworten

wenn keine Schichtarbeit gearbeitet (Buero eher unueblich) und die normale Arbeitszeit Mo - Fr ist, dann sind der 25, 26 und 1ste Feiertage und da muss dann kein Urlaub genommen werden, ist vom 22.12. - 2.1. zu, dann sind das nur 7 Urlaubstage, das ist so korrekt. Ob geschlossen oder nicht, spielt da keine Rolle, an den Feiertagen ist nicht zu arbeiten, daher braucht man auch keinen Urlaub zu nehmen.

petrapetra64  11.12.2014, 15:32

Bundesurlaubsgesetz Paragraf 3:

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

dndndn 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 15:33

Danke für die Antwort! Wissen Sie wo dieses Information in Urlaubsgesezt steht? Ich habe schon mit meinem Chef geredet, und sie hat nein gesagt. Jetzt muss ich was konkretes finden, um ihr zu überzeugen!

25-26.12- 1.01. sind gestzliche Feiertage

Urlaubstage sind Werktage

ischdem  12.12.2014, 07:58

"mein Büro"**

bist du der Chef oder Inhaber?

Ich blick leider nicht ganz durch, bei uns ist es jedenfalls so geregelt das Weihnachten und Silvester als je ein halber Arbeitstag zählen (man muss nur bis um 12 arbeiten) d.h. ich müsste für beide Tage einen Tag Urlaub rechnen um das "abzudecken".

von wann bis wann genau ist das büro geschlossen? nur der 25. und 26 dezember sind gesetzliche feiertag. der 24. nicht.

dndndn 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 15:27

Wir arbeiten normalerweise Dienstags-Samstags. Dieses Jahr sind ist unsere letzte Tag Samstag 20 Dez und dann fangen wir an Dienstag 6 Januar. Dezember 25, 26, und 1 Januar sind alle gesetzliche Feiertage, deswegen dachte ich, dass ich diese Tage in ein andere Monat als Urlaub nehmen konnte.

Hexe121967  11.12.2014, 15:30
@dndndn

mmhhh, dann weiss ich nicht warum dein arbeitgeber 10 tage rechnet. frag ihn doch einfach mal

Heiligabend und Sylvester gelten als normale Werktage und werden nicht als gesetzliche Feiertage gerechnet..

dndndn 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 16:16

Aber ich rede nur von 24 + 25 Dezember und 1 Januar! Die sind alle gesetzliche Feiertage

lenzing42  11.12.2014, 17:04
@dndndn

Der 24.12. (Heiligabend) ist kein gesetzlicher Feiertag; der 25. und 26.12 sowie der 1. Januar aber wohl.