Kündigung zum 15.03.2020? Formulieren/Resturlaub?
Ich möchte am kommenden Donnerstag den 13.02. mein Arbeitsverhältnis zum 15.03. kündigen. Meine Kündigungsfrist ist die gesetzliche Kündigungsfrist steht im Vertrag. Diese ist laut Google zum 15. oder Monatsletzten.
1) Wie formuliere ich richtig?
Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 15.03.2020?
2) Resturlaub?
im Vertrag stehen 25 UT, ich arbeite 5-Tage Woche und habe im Januar bereits 2 Tage genommen.
ist nun der 10.03.2020 mein letzter AT?
(25 : 12 = 2,08 x 3 = 6,25 von diesen 6 Tagen werden die 2 genommenen abgezogen wären eigentlich noch 4 Tage; ich gehe aber zum 15.93.> nur ein halber Monat, also 3,25 Tage) 15.03. - 3 Tage wäre der 10.03.????
LG, Sandra
2 Antworten
(1) Zur Formulierung:
Das reicht; mehr musst Du zur Kündigung selbst nicht schreiben. Du solltest aber noch ergänzen, dass Du Deinen Resturlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses beantragst und um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bittest.
(2) Zum Resturlaub:
Bei 25 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche hast Du einen anteiligen Anspruch auf 4,17 Urlaubstage für die Monate Januar und Februar; für März hast Du keinen Urlaubsanspruch (es sei denn, der Arbeitgeber ist großzügig), weil Urlaubsanspruch nur für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses entsteht. Bei bereits 2 genommenen Tagen bleibt also ein Rest von 2,17 Urlaubstagen.
Das Ende des Arbeitsverhältnisses, der 15.03., ist ein Sonntag. Für die Frage, wann dann der letzte tatsächliche Arbeitstag ist, wenn Du den Resturlaub nehmen kannst, kommt es darauf an, wie Deine 5 Arbeitstage auf die 6 Werktage Montag bis Samstag verteilt sind. Wenn der Samstag immer Dein freier Werktag ist (also Montag bis Freitag Deine Arbeitstage), wären Freitag und Donnerstag (13.und 12.03.) Deine Urlaubstage und Mittwoch, der 11.03., Dein tatsächlich letzter Arbeitstag.
Der Rest von 0,17 Urlaubstagen (bei einem 8-Stunden-Tag: 1 Stunde und 21 Minuten) wird nicht abgerundet: er ist Dir "minutengenau" auszuzahlen oder zu gewähren.
Auch Deine Urlaubstage müssen Dir ausgezahlt werden, wenn Du sie aus persönlichen (z.B. Erkrankung) oder aus wirklich (!) dringenden (!) betrieblichen Gründen nicht nehmen kannst.
Viel Glück! 🍀
Das kannst du so schreiben. Als nächsten Satz dann, dass du am Ende deines Arbeitsverhältnisses deinen Resturlaub nimmst. Nach meiner Rechnung zwei Tage, da du schon zwei genommen hast. Für März hast du keinen Urlaubsanspruch
Wow, vielen Dank. So habe ich es mir gedacht und so schreibe ich nun meine Kündigung.