Kündigung zum 15.03.2020? Formulieren/Resturlaub?

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(1) Zur Formulierung:

Das reicht; mehr musst Du zur Kündigung selbst nicht schreiben. Du solltest aber noch ergänzen, dass Du Deinen Resturlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses beantragst und um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bittest.

(2) Zum Resturlaub:

Bei 25 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche hast Du einen anteiligen Anspruch auf 4,17 Urlaubstage für die Monate Januar und Februar; für März hast Du keinen Urlaubsanspruch (es sei denn, der Arbeitgeber ist großzügig), weil Urlaubsanspruch nur für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses entsteht. Bei bereits 2 genommenen Tagen bleibt also ein Rest von 2,17 Urlaubstagen.

Das Ende des Arbeitsverhältnisses, der 15.03., ist ein Sonntag. Für die Frage, wann dann der letzte tatsächliche Arbeitstag ist, wenn Du den Resturlaub nehmen kannst, kommt es darauf an, wie Deine 5 Arbeitstage auf die 6 Werktage Montag bis Samstag verteilt sind. Wenn der Samstag immer Dein freier Werktag ist (also Montag bis Freitag Deine Arbeitstage), wären Freitag und Donnerstag (13.und 12.03.) Deine Urlaubstage und Mittwoch, der 11.03., Dein tatsächlich letzter Arbeitstag.

Der Rest von 0,17 Urlaubstagen (bei einem 8-Stunden-Tag: 1 Stunde und 21 Minuten) wird nicht abgerundet: er ist Dir "minutengenau" auszuzahlen oder zu gewähren.

Auch Deine Urlaubstage müssen Dir ausgezahlt werden, wenn Du sie aus persönlichen (z.B. Erkrankung) oder aus wirklich (!) dringenden (!) betrieblichen Gründen nicht nehmen kannst.

Sandra7803 
Beitragsersteller
 12.02.2020, 14:12

Wow, vielen Dank. So habe ich es mir gedacht und so schreibe ich nun meine Kündigung.

Das kannst du so schreiben. Als nächsten Satz dann, dass du am Ende deines Arbeitsverhältnisses deinen Resturlaub nimmst. Nach meiner Rechnung zwei Tage, da du schon zwei genommen hast. Für März hast du keinen Urlaubsanspruch