E-Lerning nur Zuhause während Freizeit

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Der Fall ist eindeutig!

Der Arbeitgeber kann nicht voraussetzen, dass jeder einen Internetfähigen PC zu Hause hat, den der Mitarbeiter zudem noch für betriebliche Belange nutzen muss. Der Arbeitgeber könnte gar nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers durchsetzen, dass dieser sich einen internetfähigen PC anschaffen muss.

Da Sie noch in der Ausbildung sind ist der Arbeitgeber erst recht dazu verpflichtet Ihnen zu ermöglichen den PC Kurs, in der Firma und während der Arbeitszeit zu machen.

Der Arbeitgeber könnte maximal von Ihnen verlangen, dass Sie zu Hause den in der Firma gelernten Stoff vertiefen, wenn noch Bedarf sein sollte. Das darf aber nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber die Lernzeit in der Firma zu knapp kalkuliert!

Fazit:

Will der Arbeitgeber dass Sie diesen Kurs machen - oder ist es gar zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig - muss der Arbeitgeber Ihnen alle benötigten Lernmaterialien während der Arbeitszeit stellen.

P. K.

Also rechtlich gesehen gehört Fortbildung die vom AG verlangt wird zur Arbeitszeit.