Unbezahlte Vorarbeitungszeit?
Hey, Mein neuer Arbeitgeber hat in den Vertrag geschrieben dass, ich um 6 30 anwesend sein muss aber erst ab 7 30 die richtige Arbeitszeit beginnt, d. H. Ich bekomme die erste Stunde nicht bezahlt. Darf er das?
7 Antworten
Ganz normal arbeiten Auto laden und Baustellen besprechen.
Das sind meines Erachtens Zeiten, die vom Arbeitgeber auch zu bezahlen sind.
Geh zu deiner Gewerkschaft (meines Erachtens sollte jeder Arbeitnehmer in diesem Land Mitglied einer Gewerkschaft sein, da nur eine starke Gemeinschaft auch die Rechte und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer verbessern kann) denn dort hast du kostenlosen Arbeitsrechtsschutz, oder suche einen Anwalt für Arbeitsrecht auf.
Gestern von 6 30 Bis 17 Uhr geschafft Mit ner halben Stunde Pause= also 10 Std
Das ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn du von 6 30 Bis 17 Uhr arbeitest, musst du mindestens 45 Minuten Pause machen. Deswegen solltest du dies bei der Gewerkschaft oder dem Anwalt auch ansprechen.
Etwas komplex: es muss geklärt werden ob die Tätigkeit in dieser Zeit Deiner „Hauptleistung“ entspricht oder Vorbereitung ist. Vorbereitetung muss (leider!) nicht bezahlt werden.
https://www.juraforum.de/forum/t/muss-vorbereitungs-nachbereitungszeit-bezahlt-werden.114823/
Wenn dem so ist, okay. Das kann ich nicht beurteilen - drum bin ich so vage geblieben
darf er, du must aber nicht unterschreiben.
er gibt die Arbeitszeit vor, also muss er das auch bezahlen. rechne die Stunde auf einen Monat hoch - du machst viele unbezahlte Überstunden
Ja habe z. B. Gestern von 6 30 Bis 17 Uhr geschafft Mit ner halben Stunde Pause= also 10 Std und Der kollege sagt zu Mir ich soll 9 Std schreiben
der Kollege unwichtig, das bleiben 10 Std. die schreibst auch
Arbeitszeit gilt ab da, wo man da sein >muss<.
Das ist ja ein Witzbold. Wenn er vorschreibt, das du so früh da zu sein hast, muß er diese Zeit auch als Arbeitszeit bezahlen.
Arbeitgeber sind selten Witzbolde.
... da ist z.B. zu lesen:
Keine Hauptleistungspflicht ist es aber nur, wenn diese nicht explizit vertraglich vereinbart ist. Gibt der Arbeitsvertrag vor, daß der AN eine Stunde vorbereitend Tätig sein muss, so ist dies eine der Hauptleistungspflichten iSd §611 BGB und mithin zu Vergüten.