Unbezahltes arbeiten nach Ladenschluss
Hi, ich bin auf Arbeit zeitlich eingeteilt bis Ladenschluss (18.30 Uhr) und muss dann noch ca. 30 Minuten Kassenabrechnung machen, diese 30 Minuten werden mir aber nicht als Arbeitszeit berechnet und demnach auch nicht bezahlt, ist das rechtens?
2 Antworten
Ob es Rechtens ist oder nicht, ist in erster Lienie davon abhängig, wie das Dein Arbeitgeber sieht, welche Positiion Du hast und was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Zunächst einmal ist es aus Arbeitnehmersicht nicht zulässig. Aber manche Arbeitgeber sehen es gerne, wenn der Mitarbeiter länger bleibt, oder finden es selbstverständlich. Wenn Du eine Position im Betrieb hast, dann ist diese Zeit mit Deinem besseren Gehalt abgegolten. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag von normalen 8 Std die Rede ist, kannst Du ein Gespräch mit Deinem Arbeitgeber suchen, um zu besprechen, wie du die Überstunfen abgegolten haben möchtest. Der AG wird es vermutlich weder gerne sehen, noch gerne hören, dass Du nicht damit einverstanden bist.
Grüßle Bernd Stephanny
Nein das ist nicht rechtens. Auch das ist Arbeit und muss entsprechend bezahlt werden. Du machst das ja nicht zum Privatvergnügen.
Unter der Definition Arbeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten die durch die Organisation des AG veranlasst sind. (Auszug Arbeitsrechtkommentar Arbeitszeitgesetz § 2 von P.Wedde)