Kann ein Arbeitgeber rückwirkend einen neuen Arbeitsvertrag mit 30% weniger Gehalt vorlegen, Bonus freiwillig und enfällt aus wirtschaftlichen Gründen?
4 Antworten
Vorlegen kann Dein AG viel. Annehmen musst Du diesen Vertrag aber nicht.
Dein AG darf den Arbeitsvertrag nicht eigenmächtig ändern und rückwirkend geht überhaupt nicht.
Wenn Dein AG einen neuen Vertrag mit Dir möchte, muss er Dir eine Änderungskündigung geben. Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
- Du nimmst an und arbeitest zu den neuen Bedingungen.
- Du lehnst ab und die Änderungskündigung wird zur "Beendigungskündigung".
- Du nimmst unter Vorbehalt an und lässt die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung beim Arbeitsgericht prüfen. Du behältst auf jeden Fall Deinen Job und wenn das Gericht entscheidet, dass der neue Vertrag nicht rechtens ist, hast Du die alten Vertragsbedingungen zurück.
Wichtig ist aber bei 2. und 3. dass innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.
Außerdem muss der AG auch bei Änderungskündigungen die vereinbarten, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Die Änderungskündigung ist nicht schon bei "Übergabe" wirksam. Rückwirkend geht, wie schon erwähnt, nicht.
Hattest Du vorher einen schriftlichen Vertrag? - Dann muss er ganz formal eine Änderungskündigung aussprechen, wenn er das durchsetzen will. Und der musst Du erst mal nicht zustimmen.
Bei mündlichen Verträgen sieht es mit der Beweisbarkeit schlecht aus...
Sicher kann er das, nur Verträge können nicht einseitig geändert werden, dazu bedarf es deiner Zustimmung incl. Unterschrift.
Wenn der erste Vertrag schon unterschrieben ist glaub ich kaum !