22 Km/h mit fremden Auto zu schnell in der Probezeit Autobahn - Was angeben?

4 Antworten

Hallo MERCfan,

für den Verstoß sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:

Tatbestandsnummer: 103774

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .22. (von 21 - 25) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).80. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).102. km/h.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011

Bußgeld. 70,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A-Verstoß.

Der A-Verstoß hat für Jemanden der sich in der Probezeit befindet zur Folge,

  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird

Der Bußgeldbescheid darf aber nur gegen denjenigen erlassen werden, der das Fahrzeug auch zum Tatzeitpunkt gefahren hat.

Deine Mutter würde keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie sich selber der Tat bezichtigen würde. Sie ist auch nicht verpflichtet anzugeben, wer gefahren ist.

Die Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle sind aber angehalten, dass Beweisfoto mit dem Halter abzugleichen. Kommt der Halter als Fahrer nicht in Betracht, darf gegen diesen auch kein Bußgeldbescheid erlassen werden, sondern der wahre Fahrer muss ermittelt werden.

Ist dieses nicht Möglich, weil der Fahrer wie in Deinem Fall durch einen Gegenstand verdeckt ist, wird dass Bußgeldverfahren eingestellt und, somit wird Niemand zur Verantwortung gezogen.

Kommt das allerdings öfter vor, dass der Halter nicht angeben kann oder nicht angeben will, wer gefahren ist, kann ihm für die Dauer eines Jahres die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn sie schreiben, dass der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte, haben sie ja schon erkannt, dass das Blitzerbild nicht zweifelsfrei mit den Daten des Halters übereinstimmt. Meist erkennen sie das am Alter. Sie haben den Braten also schon gerochen.

Es kann mal vorkommen, dass sie ermitteln, denn sie wissen ja, worum es bei Fahranfängern in der Probezeit geht. Aber sie machen es nicht generell und nicht immer. Dazu fehlen eindeutig die Mittel.

Wenn deine Mutter jetzt einfach bezahlt, könnte es erledigt sein. Bußgeld und PZM sind ja unterschiedliche Behörden, die nicht immer die Interessen des anderen durchsetzen.

Es könnte aber auch ein Fiasko werden, wenn sie eben schon den Verdacht haben oder wissen, dass hier der Sohnemann, der vlt. schon in Stufe 3 der PZM ist, gefahren ist.

Gruß S.

PS: Für die Moralapostel: Mein Mann hat auch schon einen Strafzettel übernommen. Meinen ....

Lkwfahrer1003  21.07.2017, 11:46

Hallo Sirius66 , zu deiner Information

bei einem Zeugenbefragung kommt der Halter des Fahrzeug als Fahrer nicht in Betracht .. Ansonsten bekommt der Halter einen Anhörungsbogen .Wie bei dir .

 

 

Sirius66  21.07.2017, 16:57
@Lkwfahrer1003

Weiß ich. Info ist nett, aber überflüssig.

Habe ich auch so geschrieben, dass der Halter bereits als Fahrer ausgeschlossen wurde.

Der Rest war für die Moralapostel, die der Meinung sind, dass man generell nicht tricksen sollte. Würde jeder, wenn er kann.

Gruß S.

Ich würde auf keinen Fall versuchen hier zu "tricksen" und versuchen eine andere Person als Fahrer anzugeben, wenn das rauskommt, kann der Fahrzueughalter zum führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden. Dann muss nach jeder Fahrt Anfangs- und Endkilometer eingetragen werden, sowie wer der Fahrer gewesen ist. Ich würde dir empfehlen, den Fragebogen nicht auszufüllen und dich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht juristisch beraten zu lassen, welche juristischen Möglichkeiten es gibt. MfG. 

TheGrow  20.07.2017, 21:00

Den Anhörungsbogen wird die Mutter als Halterin des Fahrzeuges bekommen haben. Diese darf sich selber der Tat bezichtigen ohne dabei eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Mit Glück kann die Mutter die Fahrt auf ihre Kappe nehmen und wenn es schlecht läuft, wird ein Fahrerermittlungsverfahren eingeleitet, wo bei es fraglich ist, ob man bei dem durch die Handyhalterung verdeckten Gesicht den Fahrer ermitteln kann.

Kann der wahre Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Bußgeldverfahren eingestellt.

Die Führung eines Fahrtenbuches wird in der Regel nur auferlegt, wenn der Halter mehrfach den Fahrer nicht benennen kann oder nicht benennen will

MERCfan 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 20:28

Vielen Dank für deine Meinung. Meine Mutter wollte auch sich mit einem Anwalt der Verkehrsrecht macht eine Meinung einholen

kevin1905  20.07.2017, 20:30
@MERCfan

Hat sie denn Verkehrsrechtsschutz?

Die Bußgeldstelle muss den Fahrer identifizieren.

Deine Mutter hat den Zeugenfragebogen bekommen? Sie muss keine Angaben zur Sache machen, da sie ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Eine Halterhaftung gibt es nicht bei Geschwindigkeitsverstößen, also dürfte die Sache bei cleverer Vorgehsnweise im Sande verlaufen. Das einzige das passieren kann, ist dass dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt wird.