Fahrradfahrer mit Außenspiegel berührt. Ist das strafbar?
Mein Opa und ich fuhren heute ein geliehenen Jaguar F-Type. Mein Opa hat mit dem Außenspiegel ganz leicht einen Fahrradfahrer berührt aber ihm ist nichts passiert aber hat trotzdem wie ein wilder geschriehen. Danach fuhr mein Opa weiter und musste anhalten weil es rot war. Danach kam der meistgehasste Verkehrsteilnehmer und meinte : "Ey sie haben mich mit dem Ding berührt und bla bla.." aber ihm ist nichts passiert..
Haben wir strafrechtlich und zivilrechtlich was zu befürchten. Der Wagen gehört auch nicht uns, der Besitzer muss ja keine Angaben machen, wenn es zur Anzeige kommen sollte, was bei solchen Leuten nicht selten vorkommt..
24 Antworten
Wenn man ein Fahrzeug führt und mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammstößt, kann man nicht einfach weiterfahren, weil man davon überzeugt ist, ihm sei nichts passiert. Besonders nicht, wenn er schreit. Es ist nicht eure Aufgabe, aus eurem fahrenden Auto zu beurteilen, ob der Fahrradfahrer, den ihr angefahren habt, verletzt ist oder nicht. Um das zu wissen, muss man auch eigentlich keinen Führerschein haben. Das gehört eigentlich zu einem sozial verträglichen Verhalten dazu, in solch einem Fall anzuhalten und sich zu vergewissern, dass nichts passiert ist.
Sollte er sich auch nur minimal verletzt haben oder sollte das Fahrrad beschädigt sein, hat dein Opa sich strafbar gemacht.
Ist dem nicht so, könnte der Fahrradfahrer deinen Opa immer noch wegen Gefährdung im Straßenverkehr anzeigen.
Mal abgesehen davon... sowas macht man nicht!
Also ich würde da eine Anzeige erstatten wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Es muss dazu nichts passiert sein, es reicht die reine Gefährdung aus und von der kann man locker sprechen, wenn man einen Zweiradfahrer mit dem Außenspiegel berührt.
Er hat einen Fahrradfahrer überholt - eine der 7 Todsünden im Tatbestand - und hierdurch grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt, indem er nicht genug Sicherheitsabstand zum Überholten eingehalten hat.
Damit ist dieser tatbestand durchaus bereits erfüllt.
Raus kommt, Dein Opa bekommt den Lappen weg und weil er schon ein Opa ist, ich nehme an, er ist etwas betagter, stehen die Chancen gut, dass er ihn auch nicht wieder bekommt.
Und ich finds zudem richtig, wer so fährt, dass er Radfahrer mit Außenspiegeln anstubst, gehört aus dem Verkehr gezogen, endgültig und ein für alle mal.
Er ist nicht gestürzt.
Es muss nicht erst was passieren, es reicht zum Glück aus aus, wenn nichts passiert.
Das sind gleich mehrere Vergehen.
Viel zu geringer Abstand beim Überholen mit gleichzeitiger Gefährdung.
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort.
Meine Meinung dazu: deinem Opa sollte der Führerschein entzogen werden!
Wenn er auch nur einen blauen Fleck hat, zum Arzt geht, sich den Attestieren lässt und dann zur spolizei mit eurem Kennzeichen, dann ist er wegen Unfall mit Körperverletzung und Fahrerflucht dran.
Wenn nichts passiert ist, er anzeigt, immer noch wegen Gefährdung im Straßenverkehr.
Auch wenn nicht passiert ist, wäre bei so einer Aktion ein sich Entschuldigen das Mindeste.
Wenn mich wer streift, dann ohne irgendwas weiterfährt, und ich den mit dem Rad je nochmal einhole, schlag ich den Spiegel ab und fahr dann durch mit Auto nicht fahrbares Terrain über alle Berge. Das soll sich so jemand merken. Ach ja, weils auch umgekehrt passieren kann... Hab den Spiegel den ich als Radfahrer abfuhr, brav ersetzt, war als - damals Student - preislich unlustig.
Beim Überholen eines Fahrradfahrers gibt es einen gewissen Sicherheitsabstand, welcher von Deinem Opa offensichtlich nicht eingehalten wurde. Ob er jetzt beim Benutzen des Jaguars überfordert war oder ob es andere Gründe gibt, interessiert vorerst nicht. Die Wahrscheinlichkeit besteht zumindest, dass er eine Anzeige bei der Polizei macht, dann muss man abwarten, ob ermittelt wird. Der Besitzer des Autos hat zwei Möglichkeiten, entweder er gibt an wer gefahren ist oder er darf in Zukunft ein Fahrtenbuch führen...
P.S. Dein Opa hat übrigens Fahrerflucht begangen...
Der Kerl ist ein troll. Schau dir die anderen Fragen an.
Dein Opa hat übrigens Fahrerflucht begangen...
Warum? Offensichtlich ist kein Unfall passiert.
Nennt sich Gefährdung. Zudem kann der Fahrer des PKW sicherlich nicht während des Überholvorgangs überprüfen ob sich der Fahrradfahrer bei dem Manöver verletzt hat oder nicht - war zu Beginn eine reine Vermutung.
offensichtlich hast Du keine Ahnung, aber das spielt wohl keine Rolle...
Er hat den Radfahrer berührt. Ein blauer Fleck reicht
...und du kannst dir deine Frechheiten ersparen!
Was hat die Wahrheit mit "Frechheiten" zu tun? Warum schreibst Du über Dinge, von denen Du keine Ahnung hast?
Der Besitzer war der Opa.