Wenn man das Verwarnungsgeld bezahlt, muss man den dazugehörigen Zeugenfragebogen noch ausfüllen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie schon oft gesagt, wenn Du zahlst, ist der Bogen hinfällig. Außerdem kann Dir keiner was, wenn Du den dennoch ausfüllen sollst und es trotzdem nicht machst. 

Bei den nächsten Angehörigen, also Ehepartner (in), Sohn, Tochter..... hast Du auch ein Zeugnis-Verweigerung-Recht. Wenn Du also einen nahen Angehörigen damit "anschwärzen" würdest, brauchst nichts machen.

EddiR  24.07.2017, 17:18

Danke für den Stern!

Wenn du das Verwarnungsgeld bezahlt hast, ist der Anhörungsbogen hinfällig. Der soll nur ausgefüllt werden, wenn du Einspruch erhebst. Mit der Zahlung erkennst du die Strafe an.

Crack  16.06.2017, 20:03

Der soll nur ausgefüllt werden, wenn du Einspruch erhebst.

Gegen ein Verwarnungsgeld ist kein Einspruch möglich.

Lexa1  17.06.2017, 11:12
@Crack

Natürlich ist Einspruch möglich, ich habe immer das Recht mich zu wehren.

Crack  17.06.2017, 14:24
@Lexa1

Ein Verwarnungsgeldangebot ist ein vereinfachtes OWi-Verfahren.

Hier wird der Vorschlag gemacht, gegen Zahlung eines geringen Betrages das Verfahren abzuschließen. Nimmt man das an und zahlt, ist die Sache erledigt - nimmt man nicht an wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Erst gegen den dann folgenden Bußgeldbescheid hat man das Rechtsmittel des Einspruchs - vorher nicht!

Siehe auch §56 OWiG,
da findest Du nichts von einer Einspruchsmöglichkeit.
Die wird erst im §67 OWiG eingeräumt - dann aber gegen den Bußgeldbescheid.

SchneiRalph72 
Beitragsersteller
 16.06.2017, 18:24

Danke für deine Antwort. Es handelt sich aber um ein Zeugenfragebogen und nicht um einen Anhörungsbogen.

Wenn du zahlst brauchst du den Bogen nicht zurück senden .

Tamtamy  16.06.2017, 17:58

Dem schließe ich mich an.