Ich wurde im Verkehr durch Fernlicht bewusst geblendet,Anzeige?

3 Antworten

Naja, wer stehen bleibt vor so einer gefährlichen Stelle muss auch mal überlegen und darf das Licht durchaus hinnehmen.

Wann bitte war noch mal die Lichthupe erlaubt?

Ist die Fahrschule schon so lange her?

Ich lese, Zitat:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 16 StVO zum Thema Warnzeichen, wann Sie die Lichthupe benutzen dürfen. Das sind genau zwei Situationen: Wenn Sie sich oder andere gefährdet sehen. Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen (auch § 5 Absatz 5 StVO)24.09.2019

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
SYRIA010101 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 22:32

Ich bin nicht der Halter gewesen, der am Rand die Spur blockiert hat, lies dir am besten den Text oben nochmal durch :)

Das die Lichthupe erlaubt ist, habe ich nicht behauptet. Ich habe die Lichthupe nur erwähnt, weil diese ja einen kurzen Augenblick verwendet wird, um zu verdeutlichen dass der Fahrer hinter mir bewusst geblendet hat.

schleudermaxe  14.06.2020, 06:10
@SYRIA010101

Dein Zitat:

Daraufhin bin ich weitergefahren.

Weiterfahren kann nur der, der zuvor steht. Denn wär fährt, fährt ja schon.

Ich bin in der Probezeit und weiß nicht inwiefern man mir da glauben wird...

Was hat Deine Glaubwürdigkeit mit Deiner Probezeit zu tun?

...und außerdem sind meine einzigen Zeugen meine Schwester und meine Mutter, denke nicht dass deren Aussage so viel zählen würde.

Da denkst Du falsch, selbstverständlich zählen deren Aussagen.

Also auf zur Polizei, Du hast absolut nichts zu verlieren.

peti12314  13.06.2020, 21:28

"Da denkst Du falsch, selbstverständlich zählen deren Aussagen."

Ja, es sind Zeugen... aber jetzt mal im Ernst... die Glaubwürdigkeit steht eher auf der Kippe. Sonst könnte das ja wohl jeder behaupten...

Mach das auf jeden Fall. Der darf sich auf gleich zwei Anzeigen freuen.