Ich wurde im Verkehr durch Fernlicht bewusst geblendet,Anzeige?
Guten Tag, ich bin heute mit meiner Schwester und Mutter im Auto unterwegs gewesen. Nach einer Ampel ist meine Spur und die Spur rechts neben mir,leicht nach rechts abgeknickt. Die Spur neben mir wurde durch ein Fahrzeug mit Warnblinker gesperrt, sodass ein anderes Fahrzeug auf meine Spur gewechselt ist. Plötzlich gibt ein anderer Fahrer Gas und möchte ebenfalls auf meine Spur, obwohl der Abstand nicht ausgereicht hat. Daraufhin bin ich weitergefahren und werde plötzlich durch die Außenspiegel sowie Rückspiegel mind. 3-4Sek. von seinem Fernlicht bewusst geblendet. Es war keine Lichthupe, sondern bewusstes blenden. Danach ist er wieder auf seine Spur,gibt Vollgas und schreit neben mir aus dem Fenster: Raus aus unser Land ihr Araber.(Wahrscheinlich weil meine Mutter Kopftuch trägt). Zuletzt hat er nochmal Gas gegeben und ist mit nicht einmal einen Meter Abstand auf meine Spur gewechselt um mich abzubremsen. Meine Frage: Ich habe zwar Kfz-Kennzeichen,ungefähres Automodell+Personenbeschreibung. Lohnt sich aber eine Anzeige bei der Polizei? Ich bin in der Probezeit und weiß nicht inwiefern man mir da glauben wird und außerdem sind meine einzigen Zeugen meine Schwester und meine Mutter, denke nicht dass deren Aussage so viel zählen würde.
3 Antworten
Naja, wer stehen bleibt vor so einer gefährlichen Stelle muss auch mal überlegen und darf das Licht durchaus hinnehmen.
Wann bitte war noch mal die Lichthupe erlaubt?
Ist die Fahrschule schon so lange her?
Ich lese, Zitat:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 16 StVO zum Thema Warnzeichen, wann Sie die Lichthupe benutzen dürfen. Das sind genau zwei Situationen: Wenn Sie sich oder andere gefährdet sehen. Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen (auch § 5 Absatz 5 StVO)24.09.2019
Dein Zitat:
Daraufhin bin ich weitergefahren.
Weiterfahren kann nur der, der zuvor steht. Denn wär fährt, fährt ja schon.
Ich bin in der Probezeit und weiß nicht inwiefern man mir da glauben wird...
Was hat Deine Glaubwürdigkeit mit Deiner Probezeit zu tun?
...und außerdem sind meine einzigen Zeugen meine Schwester und meine Mutter, denke nicht dass deren Aussage so viel zählen würde.
Da denkst Du falsch, selbstverständlich zählen deren Aussagen.
Also auf zur Polizei, Du hast absolut nichts zu verlieren.
"Da denkst Du falsch, selbstverständlich zählen deren Aussagen."
Ja, es sind Zeugen... aber jetzt mal im Ernst... die Glaubwürdigkeit steht eher auf der Kippe. Sonst könnte das ja wohl jeder behaupten...
Mach das auf jeden Fall. Der darf sich auf gleich zwei Anzeigen freuen.
Ich bin nicht der Halter gewesen, der am Rand die Spur blockiert hat, lies dir am besten den Text oben nochmal durch :)
Das die Lichthupe erlaubt ist, habe ich nicht behauptet. Ich habe die Lichthupe nur erwähnt, weil diese ja einen kurzen Augenblick verwendet wird, um zu verdeutlichen dass der Fahrer hinter mir bewusst geblendet hat.