In Probezeit geblitzt mit fremden Firmenwagen geblitzt, was machen?

4 Antworten

BMW ist das ganze so ziemlich egal. Da ein Firmenwagen über die BMW zugelassen und versichert ist flattert der Brief von der Polizei erstmal in den BMW Postkasten.
Die Belangen den Mitarbeiter der den firmenwagen hatte und geben diesen an die Polizei weiter. Dann melden sie sich in deinem Fall bei dem Kumpel eines Kumpels deiner Mutter wenn ich mich recht erinnere.
Der kann die Strafe einfach hinnehmen und die Sache wäre gegessen. Er wird aber wohl kaum für dich seinen Führerschein 3 Monate lang abgeben wollen! Andererseits kann ihm durchaus passieren dass er selber Ärger in der Arbeit bekommt und in Zukunft keinen Firmenwagen mehr von BMW bekommt nachdem er einfach einen fremden, der auch noch den Führerschein auf Probe hat einfach mit ihrem Auto hat fahren lassen auf eigene Faust!
Er hat also die Qual der Wahl zwischen mist und Müll.
Sollte er seinen Führerschein behalten wollen wird er deinen Namen angeben und du musst die Folgen ertragen, ganz klar.
Fakt: du warst Fahrer
Fakt: 21 km/h zu schnell

Es gibt einen Katalog wo ganz klar definiert wird was in deinem Bundesland die Folgen sind.
Daran kannst du wenig bis nichts rütteln leider

Ich empfehle dir deinen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann zum Beispiel Akteneinsicht beantragen und den Bußgeldbescheid, das Messverfahren oder zum Beispiel die Messbeamten überprüfen. Er kann prüfen ob Fehler aufgetreten sind oder die Bedienung des Blitzers falsch gehandhabt wurde.

Es gibt mittlerweile unzählige Internetplattformen die deinen "Blitzer" kostenlos prüfen und für die Einspruch einlegen. (u.a. https://www.expertehilft.de/online-rechtsberatung-fuer-ihre-auto-probleme)

Vielleicht konnte ich dir helfen?

Viel Erfolg!

Wenn der Anhörungsbogen schon direkt an dich gesendet wurde, dann kommst Du da gar nicht mehr raus, der Halter hat dich dann als Fahrer bereits angegeben durch "interne Ermittlungen".

Zudem das Originalbild gestochen scharf ist.

Aussendienst  12.01.2017, 22:26

>> Zudem das Originalbild gestochen scharf ist.

Kann man so ein Foto eigentlich auch bekommen, wenn man ganz normal seinen Strafzettel zahlt, es einen aber interessiert? Oder hat man Angst, daß die Leute sich bewußt blitzen lassen als "Selfie"? Wobei selbst das könnte denen ja recht sein, bringt ja Knete...

Antitroll1234  12.01.2017, 22:27
@Aussendienst

Ob Du dies gegen eine Gebühr erwerben kannst, fragst Du einfach bei der entsprechenden Behörde nach.

Bei 21 km/h könntest Du Glück haben mit einem Einspruch, bräuchtest das Ergebnis nur 2 km/h "drücken" wäre es ein normaler Strafzettel.

Aber das kostet jede Menge Asche so ein Anwalt. Wenn der BMW dem Kumpel seinem Freund seines Uroma ihrer Schwägerin gehört, besteht vielleicht die Chance, daß jemand für Dich die Punkte übernimmt. Aber damit bewegst Du Dich auf dünnem Eis, denn wenn das rauskommt, sind beide erstmal ihren Lappen los.

Antitroll1234  12.01.2017, 22:10

Bei 21 km/h könntest Du Glück haben mit einem Einspruch, bräuchtest das Ergebnis nur 2 km/h "drücken" wäre es ein normaler Strafzettel.

Da kann man nichts "drücken", man kann wenn, dass gesamte Messergebnis anzweifeln.

Aussendienst  12.01.2017, 22:14
@Antitroll1234

Klar und wenn kann da nur ein Anwalt was machen. Der bekommt dann Akteneinsicht und sieht vielleicht, daß das Meßfahrzeug um 5 Grad krumm stand oder was weiß ich und "drückt" das Meßergebnis (auf die richtige Zahl, wenn man unterstellen würde, daß der Fahrer tatsächlich langsamer fuhr)

Es gibt auch ein paar andere Tricks wie z.B. daß bei Beschleunigungsstreifen nicht geblitzt werden darf oder die Geschwindigkeit zweimal angezeigt werden muß, falls das erste übersehen wird und so.

Aber das lassen sich die Anwälte auch sehr gut bezahlen. Sonst hätten wir nur noch Raser, wenn man das alles so einfach durchdrücken könnte und kein Mensch müßte Strafzettel zahlen geschweige denn Punkte haben.

Antitroll1234  12.01.2017, 22:16
@Aussendienst

Der bekommt dann Akteneinsicht und sieht vielleicht, daß das Meßfahrzeug um 5 Grad krumm stand oder was weiß ich und "drückt" das Meßergebnis (auf die richtige Zahl

Dann ist das ganze Messergebnis nicht verwertbar, drücken kann man da nichts.

Entweder das Messergebnis ist verwertbar, oder es ist nicht verwertbar. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

Aussendienst  12.01.2017, 22:23
@Antitroll1234

Wobei mir da gerade einfällt, ich wurde heute auch geblitzt, folgende Situation:

Auf einer zweispurigen Schnellstraße galt 120, diese bin ich nicht mal gefahren sondern so zwischen 100 und 110 da es sehr stürmisch war und teilweise die Sicht schlecht war.

Einige Schilder waren auch vereist. Diese zweispurige Schnellstraße hat dann eine andere Schnellstraße aufgenommen, sodaß vier Spuren waren. Ich gab sogar ein klein wenig Gas und auf einmal "blitz". Habe kein Schild gesehen, der Blick aufs Navi verriet mir dann, daß ich dort nur 100 hätte fahren dürfen (statt Tacho 115 rum).

Jetzt kann man natürlich schlecht beweisen, daß da kein Schild sichtbar war bzw. vereist war. Oder doch?

Naja, wegen den vllt 20 Euro lohnt sich der Aufwand nicht, auch wenns erstmal ärgerlich ist vor allem wenn man ganz normal gefahren ist...

Antitroll1234  12.01.2017, 22:26
@Aussendienst

Jetzt kann man natürlich schlecht beweisen, daß da kein Schild sichtbar war bzw. vereist war. Oder doch?

Kannst Du beweisen indem Du zurückfährst und ein Foto von dem durch vereisten unkenntlichen Schild machst.

Aussendienst  12.01.2017, 22:30
@Antitroll1234

Da könnte ich mir aber auch selber ins Boxhorn jagen, weil:

- Halten auf dem Standstreifen aus solch nichtigen Gründen wie Fotos machen, nicht gestattet ist

- Man aus dem fahrenden Auto auch kein Foto machen darf

- Man auf der Schnellstraße selber erst recht nicht halten darf

Wäre also die einzige legale Möglichkeit ne Dashcam?

Antitroll1234  12.01.2017, 22:33
@Aussendienst

Man aus dem fahrenden Auto auch kein Foto machen darf

Warum darf man aus einem fahrenden Auto keine Bilder machen ?

Wäre also die einzige legale Möglichkeit ne Dashcam?

Beifahrer ?

Aussendienst  12.01.2017, 22:38
@Antitroll1234

Glaube ich weniger, da der Beifahrer erstens nicht verpflichtet ist auf den Verkehr zu achten und in der Praxis dies auch kaum ein Beifahrer tut (außer ganz schlimme Nervensägen, und die setzt sich keiner freiwillig daneben).

Daher dürfte bei solchen Sachen der Beifahrer als Zeuge nicht so wahnsinnig glaubhaft sein. Wenn das so einfach wäre, was glaubste wie viele Ausreden die Leute erfinden würden, um nicht zahlen zu müssen ("hab grade einen LKW überholt und das Schild muß genau dort gewesen sein, Kollege kanns bezeugen" etc)

edit: Stimmt, Handy darf man nicht benutzen, Fotoapparat ist erlaubt ^^ Den Gedankensprung hatte ich grade nicht ;)

edit 2:  Und auf dem Blitzerfoto ist komischerweise kein Beifahrer zu erkennen^^ Der saß bestimmt auf der Rückbank ;)

Antitroll1234  12.01.2017, 22:39
@Aussendienst

Hä?

Der Beifahrer soll ein Foto machen wenn Du dich nicht traust.

Aussendienst  12.01.2017, 22:42
@Antitroll1234

Das hat doch nichts mit trauen zu tun. Aber klar, Foto machen und sagen, es war mit der Kamera. Fiktive Beifahrer sollte man erst recht nicht angeben, die haben auf dem Blitzerfoto nämlich das ganze Auto drauf. Kannst allerhöchsten dann noch behaupten, der säße auf der Rückbank. Das macht das für den Richter dann so richtig glaubwürdig ;)

Antitroll1234  12.01.2017, 22:45
@Aussendienst

Himmel, Du fährst mit einem Beifahrer zurück und der macht ein Foto von dem vereisten unkenntlichen Schild.

Und Tschüss, mir wird es zu blöde hier.

Crack  12.01.2017, 22:12

Wenn der BMW dem Kumpel seinem Freund seines Uroma ihrer Schwägerin gehört, besteht vielleicht die Chance, daß jemand für Dich die Punkte übernimmt.

Bitte die Frage nochmal lesen.

Aussendienst  12.01.2017, 22:15
@Crack

Das war mir zu kompliziert das "um fünf Ecken denken". Tut auch nichts zur Sache. Ist sch..egal wem der BMW gehört. Der Fahrer haftet, der Halter muß den Fahrer angeben.

Crack  12.01.2017, 22:26
@Aussendienst

Der Fahrer haftet, der Halter muß den Fahrer angeben.

Der Halter ist doch aber BMW - und die wissen nicht wer gefahren ist.

Aussendienst  12.01.2017, 22:27
@Crack

Stimmt, juristische Personen kann man nicht zu einem Fahrtenbuch zwingen, oder?

Antitroll1234  12.01.2017, 22:28
@Aussendienst

Firmenwagen unterliegen eh der Pflicht eines Fahrtenbuches wenn verschiedene Personen dies nutzen.