Mit 20 ausgezogen und später arbeitslos geworden, wer zahlt Miete?
Die Frage gilt aus reiner Interesse.
Hallo und zwar habe ich eine Frage. Sagen wir mal eine Person ist mit 20 Jahren ausgezogen und es entwickelte sich ein großer Streit mit ihrer Familie, so dass man überhaupt keinen oder kaum Kontakt mehr zueinander hat.
Daraufhin wird die Person arbeitslos.
Wer zahlt die Miete und den Lebensunterhalt, wenn die Person arbeitslos wird und die Eltern ebenfalls arbeitslos sind?
Oder muss man dann vielleicht zwangsweise zu seiner Familie zurück, auch wenn es nicht geht.
10 Antworten
Das käme auf den individuellen Umstand an !
Wenn du vorher bei deinen bedürftigen Eltern gewohnt hast, also mit ihnen ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bezogen hättet und du ohne vorherige Zusicherung vom Jobcenter als unter 25 jähriges Kind ausgezogen wärst, weil du deinen Bedarf dann nicht aus eigenem Einkommen hast decken können, dann würde es mit dem Jobcenter Probleme geben.
Denn dann würde dir bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres keine Kosten für deine Miete bewilligt, sondern max.nur für deinen Regelsatz für deinen Lebensunterhalt, der dir bei deinen Eltern auch zugestanden hätte, bei 18 - 24 liegt dieser derzeit bei 345 € pro Monat.
Hättest du aber deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken können und kannst das auch nachweisen, dann würde dir auch finanzielle Unterstützung zustehen, wenn du keinen ALG - 1 Anspruch oder wenig haben würdest.
Vorrangig wäre dann ein evtl.Anspruch auf Wohngeld zu prüfen, kostenlosen Rechner findet man im Internet.
Deinen Bedarf hättest du dann decken können, wenn du als Singel derzeit min.für den Regelsatz zum Lebensunterhalt 432 € + deine Warmmiete verdient hättest.
Auch käme es darauf an ob man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hätte und wenn nicht, als was man sich beim Jobcenter melden würde, also als Arbeit oder Ausbildung suchend, denn im letzteren Fall könnte es sein das die Eltern dann herangezogen würden, vorausgesetzt sie wären auch leistungsfähig.
Wenn man einmal aus dem Elternhaus raus ist, dann darf kein Rückzug zu den Eltern verlangt werden, die müssen das Kind auch gar nicht wieder aufnehmen, selbst wenn diese auch ALG - 2 beziehen.
Im schlimmsten Fall müsstest du dann nachweisen das ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist und zum damaligen Zeitpunkt auch schon nicht mehr möglich war.
Danke dir für deinen Stern !
Oder muss man dann vielleicht zwangsweise zu seiner Familie zurück,
Wenn Leistungen vom Jobcenter beantragt werden, dann kann es schon sein, daß das Jobcenter versucht, den Antragsteller wieder zu den Eltern 'zurückzukriegen'.
Dem muß der Antragsteller dann widersprechen und dieses so begründen wie hier.
Die Person kann Hartz 4 beantragen, es ist zwar so das Personen aus Hartz 4 Familien erst mit 25 Jahren ausziehen dürfen, das gilt aber nur für Personen die noch nicht alleine gewohnt haben, eine Person mit eigenem Haushalt muss nicht zurück, davor gibt es noch Arbeitslosengeld , in der Zeit vor Hartz 4 kann man gut eine neue Anstellung finden
Derjenige Partner des Mietvertrages der nicht Vermieter ist.
Also wenn deine Eltern nicht wollen, müssen sie dich nicht mehr in ihrem Haus aufnehmen. Du musst dann Sozialleistungen beantragen.