165,-€ Job, habe ich Anspruch auf Urlaub?

4 Antworten

Hast du das bei Abschluss des Arbeitsvertrages nicht geklärt bzw. vereinbart? So etwas gehört einfach in den Arbeitsvertrag.

Wenn dort nichts vereinbart ist,gilt der im Bundesurlaubsgesetz festgelegte Urlaubsanspruch von 24 Werktagen im Kalenderjahr( bei sechs Arbeitstagen pro Woche). Das entspricht also vier Wochen Urlaub.Bezahlt bekommst du natürlich nur die Tage,an denen du zur Arbeit verpflichtet wärst,wenn du keinen Urlaub hättest.Die möglichen Überstunden werden dabei aber nicht berücksichtigt.

Für die Berechnung des Urlaubsanspruches - den jeder AN hat - sind die Wochenstunden unerheblich. Einzig und allein die Anzahl der ArbeitsTAGE/Woche spielt eine Rolle. Diese Tage nimmt man - für den gesetzlichen Mindestanspruch - x 4. Gewährt der Betrieb einer Vollzeitkraft mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub, so hat auch der Minijobber Anspruch darauf.

Machst du deine 6,5 Stunden an einem Tag, hast du 4 Tage gesetzlichen Mindesturlaub. Arbeitst du 2, sind es 8. Bei 3 Tagen/Woche schon 12 usw.

Arbeitet eine Vollzeit 5 Tage/Woche und bekommt 5 Wochen Urlaub, hast du ebenfalls Anspruch auf die 5, solange diese 5 Wochen nicht durch Alter, Betriebzugehörigkeit oder sonstiges entstanden sind.

Demnach: 1 x 5 = 5, 2 x 5 = 10 usw.

Gruß S.

Du hast auf jeden fall einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Nur der richtet sich nach deiner arbeitszeit. Grobe Fausformel ist Arbeitstage /6 * 24. In deinem Beispiel wären das 1/6*24 = 4. Also hättest du Anspruch auf 4 Tage Urlaub im Jahr.

öhmmm sowas sollte in deinem arbeitsvertrag sehen

bzw. ich könnt mir vorstellen, dass es keinen direkten urlaub gibt, aber die "nacharbeit" der zeit machbar ist.

Gruß