Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn zum 01.11.2018?
Hallo :-) Wenn ich zum 01.11.2018 in Vollzeit anfange zu arbeiten (war davor arbeitslos), wie viel Urlaubsanspruch habe ich noch dieses Jahr bei einer 5-Tages-Woche und 40 Stunden? Stimmt das mit 1,5 Tagen pro Woche? Übrigens voller Jahresurlaub beträgt 20 Tage.
Vielen Dank :)
5 Antworten
Du arbeitest 2 Kalendermonate. Also 20 mal 2 durch 12... ergibt 3,3, wird abgerundet, also 3 Tage für 2 Monate. Oder eben 1,5 Tage pro Monat und nicht pro Woche.
Und habe ich auch während der Probezeit von 6 Monaten Anspruch?:))
Auch während der Probezeit erwirbst Du (anteiligen) Urlaubsanspruch; der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht erst nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses.
Urlaubsanspruch entsteht immer für ein Kalenderjahr.
danke für die antwort :) meint ihr ich kann dann für die weihnachtswoche dann bereits anfang november meinen urlaub einreichen...sprich für den 24, 27 und 28.12 so habe ich eine woche dann frei :)?
Einreichen kannst du es, entscheidend ist aber ob die Firma es genehmigt. Vergiss nicht dass die anderen beschäftigten ihren Urlaub schon lange eingereicht und genehmigt bekommen haben. Wenn dann ohne dich die Besetzung zu knapp wird, wirst du in den sauren Apfel beissen müssen zwischen den tagen arbeiten gehen zu müssen.
Hab ich dieses Jahr auch... hab erst im Mai in der Firma angefangen und kann in der Zeit nicht urlauben. Ich geh halt Ende November in Urlaub.
Dir steht in diesem Kalenderjahr für 2 volle Beschäftigungsmonate jeweils 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs zu, also 2/12 von 20 Tage; das sind 3,333 Tage.
Diese 3,333 Tage werden nicht abgerundet, sondern stehen Dir "minutengenau" zu (nach dem Bundesurlaubsgesetz ist nur eine Aufrundung vorgesehen - und zwar dann, wenn ein Urlaubsbruchteil mindestens 0,5 beträgt).
Auf diesen anteilien Urlaub hast Du übrigens sofort mit Arbeitsbeginn Anspruch, wenn es keine dringenden betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen - es ist dabei eben nur die Frage, was der Arbeitgeber davon hält.
Hat man auch in der Probezeit (sind 6 Monate) Anspruch auf Urlaub?
Selbstverständlich!
Auch während der Probezeit erwirbst Du (anteiligen) Urlaubsanspruch und darfst den Urlaub dann auch nehmen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen; nur der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht erst nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses.
Urlaubsanspruch entsteht immer für ein Kalenderjahr.
Meinst dann könnte ich am 24.12+27,28.12 freibekommen??danke :)
Sicher ... wenn der Arbeitgeber keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen anführen kann.
Pro vollem >>Monat<< gibt es 1/12 des Jahresurlaubs:
20:12= 1.66666667 X2=3,3333
Also, da nur ganze Tage gezählt werden, wohl 3, wenn der AG nett ist.
Also, da nur ganze Tage gezählt werden, wohl 3, wenn der AG nett ist.
Erstens wird nicht abgerundet, sondern es besteht Anspruch auf 3,333 Tage ("minutengenau")!
Und was hat das - zweitens - damit zu tun, ob der Arbeitgeber "nett" ist?
Stimmt das mit 1,5 Tagen pro Woche ......
ganz bestimmt nicht pro Woche, sondern pro Monat! Dir stehen exakt 3,3 Urlaubstage noch in diesem Jahr zu!
danke für die antwort :) meint ihr ich kann dann für die weihnachtswoche dann bereits anfang november meinen urlaub einreichen...sprich für den 24, 27 und 28.12 so habe ich eine woche dann frei :)?
Das solltest du unverzüglich mit deinem Vorgesetzten besprechen!
1,5 Tage pro Woche wären etwas viel,da hättest Du ja 78 Tage im Jahr.Du wirst Dich wohl mit ca. 3Tagen zufrieden geben müssen.
ca. 3Tagen
Es sind genau 3,333 Tage!
Nein ...
... es wird nicht abgerundet, es besteht Anspruch auf 3,333 Tage ("minutengenau").
Das Bundesurlaubsgesetz sieht eine Abrundung bei Teilurlaubstagen von weniger als 0,5 nicht vor, lediglich eine Aufrunden, wenn der Bruchteil eines Urlaubstages mindestens 0,5 beträgt.