Garage gekündigt, Schwierigkeiten mit dem Mieter?
Hallo, liebe Grüße zu Silvester.
Ich bin Vermieter einer Garage, der Mieter hat zum 31.12.2021 fristgemäß gekündigt.
Durch einen Umzug hat er Sachen noch in der Garage hinterlegt und bittet nun um einen Monat noch Nutzung der Garage. Ich habe bereits einen Nachmieter für die Garage sowie den dazugehörigen Mietvertrag. Der neue Mieter hat bereits die Miete dafür überwiesen. Der alte Mieter weigert sich die Garage zu übergeben, weil er noch Sachen darin deponiert hat. Er weiß das ich bereits einen Nachmieter habe.
Wie kann ich meinen alten Mieter bitten die Schlüssel zu übergeben? Von meiner Seite steht bereits ein Übergabetermin des Schlüssel fest, aber er will unbedingt die Garage noch einen Monat ohne Vertrag nutzen.
5 Antworten
Fordere den alten Mieter schriftlich per Einschreiben Rückschein (oder Einwurf, ja nach Menschentyp) auf, die Garage binnen 7 Tagen zu räumen und kündige für den Ablauf der Frist eine Räumungsklage an. Kosten des neuen Mieters, Schadensersatz für die entgangene Miete und die Kosten der Räumungsklage muss dann der alte Mieter zahlen.
Du solltest ihn darauf hinweisen, daß er sich schadenbersatzpflichtig macht, wenn er die Garage nicht freiwillig fristgerecht rausrückt.
Kosten für die Unterbringung des Autos des neuen Mieters in einer anderen Parkgarage, Gerichtsvollzieher, Aufwand der organisation etc. ,
Gibt es wegen Schadensersatzpflichtig auch einen Paragraphen, wo z. Bsp. Kosten für die Unterbringung des Autos des neuen Mieters in einer anderen Parkgarage, Gerichtsvollzieher, Aufwand der Organisation etc. ,
Deinen verschiedenen Kommentaren entnehme ich, dass Dein neuer Mieter nicht einsieht, dass er auf die Nutzung der Garage noch 1 Monat warten soll.
Teile daher Deinem Ex-Mieter mit, dass bis Mittwochabend (5.1.) noch Zeit bekommt, die Garage vollständig zu räumen und besenrein zurück zu geben.
Für den Fall, dass er das nicht auf die Reihe bekommt, kündigst Du ihm an, dass am 6.1. die Garage von Dir selbst, bzw. einem Umzugs-/Räumungsunternehmen, auf jeden Fall auf seine Kosten ausgeräumt wird. Müll wird entsorgt und werthaltige Sachen werden im Rahmen des Vermieterpfandrechts zur wenigstens teilweisen Deckung der Kosten gepfändet und später ggf. verwertet. Ebenso wird die komplette noch übrige Kaution einbehalten, um die Räumungs- und Lagerkosten zu bezahlen.
Gelagert wird allenfalls so lange, bis der übrige Kautionsbetrag, abzgl. evtl. noch ausstehender Nebenkostennachzahlungen für 2021, damit aufgebraucht ist.
Einlagerung somit nur wenige Tage. Maximal bis Ende KW2 2022.
Ich denke, das dürfte deutlich genug sein.
dann muss er Schadensersatz zahlen und natürlich auch Miete für die Garage.
ausserdem kann man sich ja auch ein Lager extern anmieten bei uns gibt es überall "lagerboxen" zu mieten genau für solche fälle.
Hast Du nochmal mit dem Altmieter gesprochen? Wasn das für'n Typ Mensch? Manchmal muss man auch einfach etwas deutlicher werden...
Ich hatte auch mal (nicht als Vermieter) Freunde, die darum gebeten hatten, wegen Umzugs Sachen in meiner Garage abzustellen und dann in die neue Wohnung zu übernehmen. Trotz Bitten umd Aufforderungen immer wieder geschah einfach gar nichts. Dann habe ich mit dem Mieterverein gesprochen, und dort meinte man, dass ich die Sachen entsorgen oder auch verkaufen kann, ohne den Eigentümer noch einmal zu verständigen. Ich glaube mich zu erinnern, dass dies nach 3 Monaten möglich ist. Dann hat der Besitzer der Sachen keinen Anspruch mehr darauf.
Mit dem Mieterverein sprechen ist auch eine supi Idee. Finde ich noch besser. ☺️🎉🥂
Bei manchen Menschen hilft nur die Holzkeule und unter Freunden geht das gar nicht 😑 Deprimierend manchmal unsere Gesellschaft.
In diesem Fall hilft der Mieterverein nicht, da der Garagenbesitzer Vermieter ist. Da ist wohl der Haus- und Grundstücksverein zuständig.
Meine Exvermieter waren auch beim Mieterverein, weil sie mega überzeugt waren was für ein böses Mädchen ich bin. 😂 Die klären auch gerne auf (Positiv wie Negativ)
Der Altmieter ist ein Typ ,der denkt er kann alles, besser Wisser, Überheblich behandelt einen wie ein kleines Schulkind.
Ich bin froh das er fort zieht, macht nur Stress
schreibt abends 26 Std, vor Ablauf des Mietvertrag und bittet um noch einen Monat die Garage zu nutzen, angeblich Stress wegen Umzug kam er erst jetzt dazu zum schreiben. Wenn man auszieht weiß man in von vornherein das ich nicht alle Sachen mit nehmen kann.
Ich lasse mal jetzt meinen Gedanken etwas freien Lauf, wenn ich nicht in einer gewissen Zeit antworte, dann nehme ich sein Angebot an, oder täusche ich mich da?
OK, also nicht gerade die beste Basis.
Er bittet, dann würde ich schreiben....es geht definitiv nicht. Neuer Mieter + Vertrag + möchte definitiv die Garage nutzen. Was Du meinst ist konkludentes Handeln, trifft nicht zu. Er bittet. Es zählt nach wie vor der Vertrag / Vertragskündigung - welche er laut Deiner Aussage von sich aus schrieb. Ich kann beim Umzug auch nicht sagen, naja ....bleibe ich noch einen Monat. Du hast nichts Falsches gemacht. Bist vielleicht etwas zu nett und er weis das 🙈🙊
Mit dem Exmieter sprechen
a) Schlüssel zum vereinbarten Zeitpunkt noch rausrücken
b) Vermieter spricht mit dem neuen Mieter ob er gegen Zahlung der Miete dem alten Mieter die Garage für einen Monat noch überlassen würde
c) Schloss austauschen zum Vertragsende, Sachen vom Exmieter vor die Garage stellen und ihm die Öffnung + neues Schloss in Rechnung stellen
c) Ohne Schlüssel kann ich das Schloss nicht austauschen, denn sonst müsste ich es aufbrechen.
b) neuer Mieter besteht auf seinen Vertrag, klar könnte der EX Mieter seine Sachen etwas bei Seite legen, aber warum und hat weiterhin Zugang zur Garage.
Es steht fremdes Eigentum drin
Zu Punkt c)
So einfach ist das nicht!
"Verbotene EigenmachtRäumt der Mieter die Mieträume nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nicht fristgerecht, muss sich der Vermieter staatlicher Hilfe bedienen, um sein Recht auf Räumung und Herausgabe durchzusetzen. Dies geschieht in der Regel durch Erhebung einer Räumungsklage und ggf. Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher aufgrund eines vollstreckbaren Räumungstitels. Eine eigenmächtige Räumung durch den Vermieter mithilfe von Schlüsseldienst und Spedition stellt eine unerlaubte Selbsthilfe (§ 229 BGB) dar."
So meinte ich es nicht:
b) entfällt , da der neue Mieter seine Mietsache unbedingt selbst benutzen möchte , OK
c) korrekt
Vollkommen richtig, natürlich kann ich auf alle Gesetze etc. verweisen und eine Klage anstreben unsw. und sofort und Räumungstitel .... Ja, ich würde mit Engelszungen sprechen und dann ( Du hast Recht, damit würde ich einen Fehler machen)...Also eleganter....ich lasse nur das Schloss austauschen. Räumung nicht gemacht, Gesetz nicht verletzt. Neuer Mieter darf die Sache benutzen...und nun?
c) auf keinen fall vor die Tür stellen. Besser einlagern lassen und die Einlagerungskosten in Rechnung stellen
Da waren wir schon, ich war danach für Schloss austauschen das er nicht mehr rein kann und ihm dies in Rechnung stellen, da hatte critter schon Recht. Bewegung des Zeugs wäre genauso verboten. Dann behauptet er sein Sonntagsschlüppi ist kaputt gegangen oder es war Bargeld drinnen.
Würde dem so auf die Nüsse gehen, bis er eine Dankeschönkarte schreibt die letzten Kartons ausräumen zu dürfen 😂. *Spaß* Der Fragesteller ist auch einfach wohl ein Netter, letzter Stand war doch: Zukünftiger Exmieter hat drum gebeten = würde mich ganz klar positionieren. Es geht einfach nicht, dann muss er halt selber eine Lagerbox anmieten / Kumpel fragen unsw.. Manche Menschen nutzen es aus sobald man zu sozial verträglich ist. Leider.
Schriftlich die Miete verdoppeln. 7 Tage Zeit, diese kisten 14Tage nach altem Satz. Ab sofort monatliche Verlängerung. Nach 1-Monat neuer Brief, Miete um 1/3 erhöht usw.
Das ist schon klar, aber der neue Mieter möchte gern in die Garage und den alten Mieter möchte ich einfach loswerden.