Krankenkasse fordert zuviel bezahltes Krankengeld zurück
Hallo zusammen,
ich war vor ein paar Jahren längere Zeit krank und bezog in dieser Zeit Krankengeld. In den Monaten 09.05-11-05 zahlte mir meine KK insgesamt ca.1000€ zuviel aus. Nach einiger Zeit des suchens fand mein Sachbearbeiter endlich den Fehler und begründete es so: "Nach aufwendiger Prüfung der Auszahlung habe ich den Fehler der KK nun endlich gefunden" =Aussage Bearbeiter Ich habe ganz normal jeden Monat meinen Zahlschein abgegeben und anschließend auf die Überweisung gewartet. Mir ist nicht aufgefallen das sich der Zahlbetrag um fast einen Monat überschnitten hatte und habe das Geld im guten glauben ausgegeben. Können die mir das in Rechnung stellen? Wie ist die Rechtslage
7 Antworten
Die Verjährungsfrist begann am 31.12.2005 und endet am 31.12.2008, somit nach 3 Jahren. Du wirst also den Betrag, gern auch in Raten, zurückzahlen müssen. Und das ist auch GUT so. Im Interesse der Versichertengemeinschaft jedenfalls.
ja, ist zurückzuzahlen. Vereinbare eine Ratenzahlung, wenn Du den Betrag nicht auf dem Sparkonto hast.
wenn ich zuviel Geld erhalte , dann muss ich es zurückzahlen..wo ist das Problem..guter Glaube ist kein Grund.. und rechtlich völlig in Ordnung
Was würdest du sagen, wenn dir Geld abgebucht worden ist und die gleiche Begründung käme???
Stimmt nicht ganz,gibt den § 818 BgB Entreicherung,mal gucken.Wenn eine Kasse Zu viel überwiesen hat,mit einem Becheid,kann man nicht von Versehen sprechen.Da kann es unter Umständen sein,dass man das Geld behalten kann.Immer nur sagen,zahlen kann nicht sein.
Lese immer nur zurück zahlen. Schon mal was von Entreicherung gehört? § 818 BgB. Unter Umständen miuß man nicht zahlen,da der Hergang für den Einzelnen nicht vorhersehbar war.Beispiel..eine Krankenkasse sendet einen Brief über die Höhe und den Zeitraum des Ereignisses,eine Überzahlung. Du als Laie kannst das unter Umständen nicht wissen,die bei der Kasse aber ja.Warum überweist man trotzdem das Geld? Gab schon solche Fälle, mal bei Google schauen.Irrgendwann ist auch mal gut mit der Schuldfrage.soll der Bürger alles blicken.
Ja, sie können es zurückverlangen, ich würde dann an Deiner Stelle wohl eine Ratenzahlung vereinbaren!