Verdienstbescheinigung für die Krankenkasse um das Krankengeld zu berechnen ist nicht da, was nun?
Hallo, ich war noch nie so lange krank das ich von der Krankenklasse Geld Krankengeld beziehe. Nun ist aber der Fall eingetreten .Nach 1 Woche Krank, Kündigte mir mein Arbeitgeber schon ohne weiteren Grund. Ich reichte Kündigungsschutzklage ein und die Güteverhandlung fand statt. Er hat nun Zeit bis zum 29.05 dies zu Wiederrufen. Die Lohnfortzahlung war auch alles gut. Doch Zeitkontostunden und Urlaubstage stehen noch aus. Doch Krankengeld bekomm ich erst wenn der Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung dort hinschickt. Er wurde von der Krankenkassde schon 3 mal aufgefordert doch er reagiert nicht. Woher bekomm ich jetzt meine Miete, Strom und was zum Leben? was kann ich tun? Weiß das einer?
lg daisy
3 Antworten
Doch Krankengeld bekomm ich erst wenn der Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung dort hinschickt. Er wurde von der Krankenkassde schon 3 mal aufgefordert doch er reagiert nicht. Woher bekomm ich jetzt meine Miete, Strom und was zum Leben? was kann ich tun? Weiß das einer?
- Du rufst an und sagst denen wenn innerhalb von drei Werktagen die Bescheinigung nicht da ist, wirst Du nerneut zum Arbeitgericht gehen, was dann weeitere Kosten bedeutet.
Hier mal ein Link, ganz unten steht das interessante für Dich.
http://www.rechtslexikon.net/d/arbeitsbescheinigung/arbeitsbescheinigung.htm
Hallo. Also ich arbeite selber bei einer Krankenkasse und in solchen Fällen drohen wir dem Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 € an. Dann kamen die Verdienstbescheinigungen bis jetzt immer noch an. Das kannst du deiner Krankenkasse ja mal vorschlagen. Selber kannst du dir einen Anwalt holen und dem Arbeitgeber damit Druck machen. Das Problem hierbei ist ganz oft, dass die Arbeitgeber nicht verstehen, dass das Krankengeld auch dann aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, wenn die Mitarbeiter gekündigt sind. Viel Erfolg.
endlich eine kompetente Auskunft, selbst mein RA hat mir nicht raten können
Du kannst das entweder über einen Anwalt machen, oder selbst dort aufschlagen und nicht eher wieder gehen, bis du die Bescheinigung in der Hand hast.