Stehen mir die Urlaubstage rechtlich oder so zu?
Möchte bald Job wechseln und hab bei meinem noch jetzigen Arbeitgeber 2 Urlaubstage pro Monat. Mir stehen somit noch 3 Urlaubstage bis Ende Juni zu. Kann ich die verlangen und hab ich ein Recht darauf oder nicht? Wir sollen immer 3 Monate vorher den Urlaub beantragen eigentlich. Deshalb frag ich.
5 Antworten
Hallo,
Urlaub ist grundsätzlich immer auch als Urlaub zu nehmen.
Nur wenn dringende betriebliche (z.B. Existenz des Unternehmens gefährdet) oder persönliche (z.B. Krankheit) Gründe dagegen stehen, kann der Resturlaub auch ausbezahlt werden.
LG, Chris
Du kannst den Resturlaub in Deiner Kündigung gleich als Freizeitausgleich beantragen.
Der Arbeitgeber kann dies nur ablehnen wenn "dringende" betriebliche Gründe dagegensprechen.
"Dringend" bedeutet nicht, dass er Dir ohne gute Begründung den Urlaub ablehnt. Da muss der AG schon nachweisen können, dass ohne Dich dem Betrieb großer Schaden zugefügt wird.
Bekommst Du den Urlaub nicht als Freizeitausgleich, muss er Dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt werden.
Solange du im Unternehmen tätig bist, stehen dir deine Urlaubstage zu ;)
Wenn du in dieser Zeit noch arbeitest dann stehen dir die Urlaubstage auch zu.
Klag arbeite ich noch
Da haben die Gewerbe es besser , bei denen die Betriebe in der Urlaubskasse sind ! Da nimmt man alle Tage mit .