Stehen mir die Urlaubstage rechtlich oder so zu?

5 Antworten

Hallo,

Urlaub ist grundsätzlich immer auch als Urlaub zu nehmen.

Nur wenn dringende betriebliche (z.B. Existenz des Unternehmens gefährdet) oder persönliche (z.B. Krankheit) Gründe dagegen stehen, kann der Resturlaub auch ausbezahlt werden.

LG, Chris

Du kannst den Resturlaub in Deiner Kündigung gleich als Freizeitausgleich beantragen.

Der Arbeitgeber kann dies nur ablehnen wenn "dringende" betriebliche Gründe dagegensprechen.

"Dringend" bedeutet nicht, dass er Dir ohne gute Begründung den Urlaub ablehnt. Da muss der AG schon nachweisen können, dass ohne Dich dem Betrieb großer Schaden zugefügt wird.

Bekommst Du den Urlaub nicht als Freizeitausgleich, muss er Dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt werden.

Solange du im Unternehmen tätig bist, stehen dir deine Urlaubstage zu ;)

Wenn du in dieser Zeit noch arbeitest dann stehen dir die Urlaubstage auch zu.

geilertyp91 
Beitragsersteller
 30.05.2018, 13:45

Klag arbeite ich noch