Arbeitgeber stellt kein Arbeiszeugnis aus, was tun?
Hallo, was tun wenn ein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt und sich nicht auf mehrere Mails bzgl. Urlaub und Überstunden meldet? Gibt es eine Frist in welcher der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen muss? Ich muss nämlich das Zeugnis weiterreichen bzgl. einer neuen Stelle und das weis er auch... Besteht Schadensanspruch???
Ich bitte um Antworten, danke Gruß
12 Antworten
E-Mail´s das sollte man eigentlich wissen, sind auch in einem solchen Fall wertlos. So ein Arbeitszeugnis steht Dir gesetzlich und lasse das den ehemaligen AG schriftlich, möglichst per E+R wissen. Hilft das nicht hilft mur der Gang zum Arbeitsgericht und das würde auch ggf. feststellen ob Dir Schadensersatz zusteht. Das wenn, auch in der Höhe.
Weise deinen ehemaligen Arbeitgeber auf den § 109 der Gewerbeordnung(GewO) hin, verlange schriftlich mit einer Frist von 10 Tagen die Erstellung des Zeugnisses und weise darauf hin,dass du gerichtliche Schritte einleiten wirst,wenn er die Frist nicht einhält.Du kannst dann beim Arbeitsgericht den Antrag auf Klage zwecks Anfertigung eines Arbeitszeugnisses stellen.Dazu brauchst du keinen Rechtsanwalt.
§ 109 GewO :
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Hallo! Nach §630BGB und §109 GewO hat ein Arbeitnehmer mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rechtsanspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Jedoch ist das Arbeitsgericht eine freiwillige Gerichtsbarkeit, d.h. jeder trägt bei einem streitigen Verfahren die Kosten selbst. Daher zunächst den Arbeitgeber schriftlich per Übergabeeinschreiben auffordern ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen. Danach zum zuständigen Arbeitsgericht gehen und bei der Rechtsantragsstelle einen Antrag auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses abgeben. Kann man in wenigen Sätzen selbst formulieren. Am Besten Kopie des Einschreibens beilegenie Frist für eine Korrektur wiederum beträgt 3 Jahre.
Du hast eine Rechtsanspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, weigert sich der Arbeitgeber bleibt Dir eigentlich nur die klage zum Arbeitsgericht. Dies geht auch ohne Anwalt, einfach eine Termin beim Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes machen , dieser nimmt die Klage wegen Zeugniserteilung und Berichtigung auf.
Das Arbeitszeugnis muss am letzten Arbeitstag ausgehändigt werden.
Du kannst zum Arbeitsgericht gehen, und dort einen speziellen Mahnbescheid ausfertigen lassen. Wie das genau geht, sollten Dir dort die Mitarbeiter sagen können. Daraufhin muss der Arbeitgeber die Unterlagen herausrücken.
Denke dran, dass Du eine vollständige Liste der offenen Dinge angibst, damit darin alles aufgeführt wird.
Wenn Dir durch die Verspätung ein Schaden entstanden ist, kannst Du den natürlich vom AG ersetzt verlangen.