Hund gestorben Urlaubsanspruch?
Hallo, mein Hund ist heute gestorben. Ich weiß, dass wenn ein betreutes (Stief)Kind, ein Bruder, Elternteil oder so stirbt, man 3 Tage Urlaub bekommt. Nun ist mein Hund gestorben, den ich betreut habe. Ich bin wirklich traurig und habe meinen Chef angerufen, dass ich heute deswegen nicht kommen kann/brauch. Er hat sauer reagiert "überlegen Sie sich das gut"... Oh, oh. Habe ich auch Anspruch auf Urlaub?
24 Antworten
Nein, natürlich bekommst du keinen Sonderurlaub und wenn die Arbeitsabläufe in eurem Betrieb eine frühzeitige Anmeldung von Tarifurlaub nötig machen, dann kannst du so kurzfristig auch nicht damit rechnen, dass dein Arbeitgeber dir entgegen kommt. Es kommt auch immer auf den AG an. Manche haben Verständnis, andere nicht.
Sonderurlaub beim Tod naher Angehöriger bekommt man auch nicht, damit man mehr Zeit zum Trauern hat sondern um Behördengänge erledigen zu können.
a) Bekommt man auch bei dem Tod eines Verwandten 1. Grades nur einen Tag, nicht drei. Und das ist auch hauptsächlich deswegen, um Behördengänge etc zu erledigen.
b) Wegen einem Hund bekommt man gar kein Urlaub. Und das ist auch richtig so. An deiner Stelle würde ich auch dringend zur Arbeit gehen.
Bin gespannt, ob Du das immer noch richtig findest, wenn bspw. Deine Mutter stirbt
Meine Mutter ist vor einem Jahr gestorben,relativ früh, Mitte 50. Sehr unerwartet.
Also ich denke ich kann mir hier schon ein Urteil anmaßen.
Nein, denn jeder Mensch ist anders. Das ist zwar ein krasses Beispiel, bei dem die meisten Menschen nachvollziehen können, wie schlimm das ist, aber manchen wird es gewiss vollkommen egal sein, während es andere komplett aus der Bahn wirft ...
Und Du bist einen Tag später regulär zur Arbeit gegangen und konntest bzw. musstest 100% Leistung erbringen? :)
Und Du bist einen Tag später regulär zur Arbeit gegangen und konntest bzw. musstest 100% Leistung erbringen? :)
Jap. Ich persönlich empfand das als ganz wohltuend, nur zuhause sitzen und da in Trauer versinken ist auch nicht mein Ding.
nur zuhause sitzen und da in Trauer versinken ist auch nicht mein Ding.
Und weil es nicht Dein Ding ist, darf es auch nicht anderer Leute Ding sein?
Wie auch immer, jedem das Seine. Einen schönen Tag noch ...
Nein, aber man muss hier auch mal grenzen ziehen. Und die ist bei Verwandten 1. Grades.
Wenn jetzt jeder mehrere Tage zuhause bleibt, weil sein Hund, Hamster, Wellensittich, Fisch oder was auch immer gestorben ist (vielleicht trauern manche Leute auch sehr um ihre Fische), dann kann der Betrieb gleich dichtmachen, denn da zahlt der Arbeitgeber für!
Manche trauern, wenn Schalke 04 wieder nicht Meister geworden ist, oder der BVB im Pokalfinale verloren hat. Da darf man sicherlich auch gleich eine Woche zuhause bleiben!
Wo würdest du die Grenze ziehen?
Ich würde das individuell entscheiden, was leider nicht möglich ist!
Verwandschaft 1. Grades ist ein guter Richtwert, auch wenn ich einen einzigen Tag, um Behördengänge zu erledigen für menschenunwürdig halte. Darüber hinaus sollte man in meinen Augen auch bei dem Tod der langjährigen Lebenspartnerin zumindest die Option haben, sich einen Tag frei zu nehmen, und das auch kurzfristig!
Das Problem ist, dass manche bspw. beim Onkel leben bzw. gelebt haben, weil es bei den Eltern aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist - für die ist dann dessen Tod genauso schlimm, wie für manche der Tod eines Elternteils. Und solche Menschen fallen dann durch's Raster ...
Man kann ja immer noch versuchen regulären Urlaub zu nehmen. Der Freistellungstag ist normal für die Beerdigung vorgesehen. Den darf der AG nicht streichen. Beim Baugewerbetarif bekommt man, wenn Bruder oder Schwester sterben gar keinen Sonderurlaub.
Als mein Vater starb, war ich in der Ausbildung und musste, bis auf den Tag der Beerdigung arbeiten. Als meine Mutter vor 6 J. starb auch.
Wenn man meint wegen eines Tieres "Anspruch" auf Urlaub zu haben, dann hole ich mir eine Ameisenfarm, vielleicht brauche ich dann gar nicht mehr arbeiten.
Bei aller Tierliebe, sollte man doch mal ein bisschen die Kirche im Dorf lassen
Beim Baugewerbetarif bekommt man, wenn Bruder oder Schwester sterben gar keinen Sonderurlaub. Als mein Vater starb, war ich in der Ausbildung und musste, bis auf den Tag der Beerdigung arbeiten. Als meine Mutter vor 6 J. starb auch.
Ich sag ja, Leistungsgesellschaft. Leistung erbringen, um jeden Preis. :)
So ist halt das echte Leben. Ist halt kein "Ponyhof". ;-)
also du hast natürlich recht, dass er kein anrecht auf einen freien Tag hat.
Zu sagen, es wäre richtig so, finde ich aber ziemlich schäbig. Wie Royalwarrior gesagt hat,: Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch trauert anders und auch jeder Mensch ist unterschiedlich emotional.
Du versinkst gerne in Arbeit um dich Abzulenken, andere können vor Trauer keinen klaren Gedanken fassen- und da spielt es absolut keine Rolle wie das damals bei dir war, wie deine Mutter gestorben ist (tut mir übrigens sehr leid für dich..). So ein Arbeiter, der keinen klaren Gedanken fassen kann, ist ebenso verschwendetes Geld, da hat jeder Boss mehr davon, ihn zu beurlauben.
Für viele ist ihr Hund, so wie für mich, eines der wichtigsten Lebewesen im Leben, für manche Menschen ist ihr Hund oft alles was sie haben. Du hast kein Recht dir darüber ein Urteil anzumaßen.. genauso, wie ich dich nicht verurteile, dass du bei deiner Mum froh warst, arbeiten zu müssen, was für mich persönlich vollkommen unverständlich ist.
Ich bin selber Chefin und habe über 180 Mitarbeiter, von denen jeder sich frei nehmen kann, wenn sowas schlimmes passiert. Und wenn es gerade ungünstig ist, dann findet sich immer ein Kollege der spontan einspringt.. weil das menschlich ist. Wir sind ja keine Maschinen, die nur funktionieren müssen..
@ wotan0000 :
Den darf der AG nicht streichen.
Der Arbeitgeber muss unter Umständen gar nicht erst etwas "streichen": Denn es gibt leider keinen garantierten gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub !!
In unserem Baugewerbetarif ist das vorgeschrieben. Nix mit Streichung. Das es in anderen Tarifen bzw in nicht tarifgebundenen Betrieben anders sein kann bzw anders ist, ist mir bekannt. :-)
@ wotan0000 :
So habe ich es ja auch in meinem längeren Kommentar geschrieben: Am verlässlichsten ist eine vertragliche Vereinbarung!
Gut, wenn Du sie bei Deinem Arbeitgeber über den Baugewerbetarif hast - auch wenn die Regelung dort sehr wenig rücksichtsvoll und arbeitnehmerfreundlich zu sein scheint!
@ stinkertum :
a) Bekommt man auch bei dem Tod eines Verwandten 1. Grades nur einen Tag, nicht drei.
Keine der bisherigen Aussagen zum Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub beim Tod von Angehörigen ist richtig!
Zwar richtet sich der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub zunächst einmal nach der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung"; dieser gesetzliche Anspruch ist aber nicht garantiert, da die Anwendung dieses Paragraphen vertraglich ausgeschlossen werden kann: Der Paragraph ist also abdingbar! In diesem Fall hat der Arbeitnehmer überhaupt keinen Anspruch auf Sonderurlaub - gleichgültig, aus welchem Grund!
Rechtssicherheit gibt es nur, wenn die Voraussetzungen für Sonderurlaub im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Betriebsordnung oder in einem Tarifvertrag geregelt sind.
Bei der Anwendung des BGB § 616, der dann heran zu ziehen ist, wenn es keine sonstigen Regelungen gibt (im Arbeitsvertrag usw.) und wenn die Anwendung vertraglichnciht ausgeschlossen wurde, ergibt sich der konkrete Anspruch aus der allgemeinen Rechtsprechung - und da ist eben nicht definiert, dass es z.B. "bei dem Tod eines Verwandten 1. Grades nur einen Tag, nicht drei" gibt!
Ich habe grade meinen Arzt angerufen. Er bescheinigt mir eine depressive Verstimmung für 2 Tage. ;-) An meiner Stimme hat er gehört, das ich nicht simuliert habe meinte er.
Ich habe grade meinen Arzt angerufen. Er bescheinigt mir eine depressive Verstimmung für 2 Tage. ;-) An meiner Stimme hat er gehört, das ich nicht simuliert habe meinte er.
Dann stell dich schon einmal darauf ein, dass du dir so schnell keine Fehler mehr bei deinem Arbeitgeber erlauben kannst, wenn du deine 'Depression' (die man durch deinen Zwinkersmiley schon gar nicht mehr ernst nehmen kann) auskuriert hast.
Ich habe grade meinen Arzt angerufen. Er bescheinigt mir eine depressive Verstimmung für 2 Tage. ;-) An meiner Stimme hat er gehört, das ich nicht simuliert habe meinte er.
Aber sicher doch. Was ist denn das für ein Arzt? Doc Holliday? Hellseher?
Ein Arzt darf dich nur krankschreiben, wenn er dich auch gesehen hat, nicht per Telefon irgendwas bescheinigen. Da könnte ja jeder kommen.
und aufgrund einer zweitägigen depressiven Verstimmung krankschreiben ?!?
Das zweifelt jeder realistisch denkende Mensch an ... und ... wenn es doch so sein sollte, dann wird dieser Arzt vermutlich "gröbere" Probleme bekommen.
@JerryHerry,
nach meiner Erfahrung hat man in einer solchen Situation keinen Anspruch auf Urlaub.
Nur bei nahen Angehörigen besteht Recht auf Sonderurlaub
Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Grund. Als nahe Angehörige zählen Geschwister, Eltern, Kinder oder Großeltern. Auch bei Pflege-, Adoptiv- oder Enkelkindern greift diese Regelung, nicht aber beim Todesfall eines Onkels oder eines Cousins. Normalerweise ist der Arbeitnehmer in einem solchen Fall etwa zwei Tage freigestellt - einen Tag für den Todestag und einen weiteren für die Beerdigung.
Ein Hund ist keine naher Verwandter.
Der Hund ist ein Familienmitglied.Also mehr als ein naher Verwandter. Und oft sie sie auch liebenswerter als die Verwandschaft
Eine Krankmeldung aufgrund psychischer Probleme wäre wohl besser gewesen... Und die hat man, wenn der eigene Hund stirbt, mehr als wenn Opa ins Licht geht. Dafür ist es jetzt aber zu spät...
Willkommen in der Leistungsgesellschaft ...
Bin gespannt, ob Du das immer noch richtig findest, wenn bspw. Deine Mutter stirbt und Du notgedrungen einen Tag bekommst um Behördengänge etc zu erledigen ...