Lebenslanges Wohnrecht – die meistgelesenen Beiträge

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Lebenslanges Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB?

Guten Abend,

ich hoffe mir kann jemand eine Frage beantworten:

Wir haben von meinen Schwiegereltern ein Haus als Schenkung übernommen. Dafür erhielten die Schwiegereltrn ein vorbehaltenes Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB. Dieses Wohnrecht wurde im Grundbuch eingetragen als: beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach Paragraph 428 BGB.

Der Schwiegervater ist mittlerweile verstorben und bei der Schwiegermutter steht eine Heimunterbringung im Raum. Nun kam mein Schwager auf die Idee eine polnische Pflegekraft einzustellen, die dann bei der Schwiegermutter in der Wohnung leben soll um diese zu pflegen. Wir sind damit jedoch nicht einverstanden. Mein Schwager meint aber das die Mutter auch ohne unser Einverständnis eine polnische Pflegekraft in ihren Haushalt mit aufnehmen darf. Alternativ wäre sonst nur noch die Heimunterbringung der Schwiegermutter. Mein Schwager meinte das dann die Mutter zur Finanzierung der Heimunterbringung die Wohnung an Fremde vermieten würde. Das ist aber so nicht möglich da Wasser und Strom nicht getrennt sind. Außerdem bin ich Schwerbehindert und wir wollten die Wohnung der Mutter behindertengerecht umbauen für mich wenn die Mutter mal ins Heim muss bzw. verstorben ist. Wir haben bei uns überall Stufen und Treppen drin.

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Langen

Nun meine Fragen:

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht tatsächlich eine polnische Pflegekraft in ihrer Wohnung aufnehmen ohne unser Einverständnis? ( Schenkung ist nun 11 Jahre her )

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht die Wohnung an Fremde vermieten um die Heimkosten zu finanzieren?

WOHNRECHT, lebenslanges Wohnrecht

Hauseigentum nach scheidung?

Ich bin schon einige jahre geschieden. Mein Exmann und ich haben noch ein gemeinsames Haus in dem ich wohne. Wir waren bisher beide Eigentümer um so sicher zustellen das nicht einer von uns das Haus verkauft da wir eigentlich wollen das es später unsere Tochter erbt.

Seit der Trennung zahle ich meinem Exmann freiwillig jeden Monat einen gewissen Betrag damit er nicht ganz leer ausgeht (wir haben ein sehr gutes Verhältniss)

Nun hat sich meine Lebenssituation geändert und ich habe einige Fragen. Ich habe wieder einen Lebensgefärten der auch mit dem guten Verhältniss zu meinem Exmann umgehen kann. Allerdings ist es für ihn nicht so toll zu wissen das er sich hier im Haus einbringt, es mit instand hält, Arbeit und Geld rein steckt aber es noch zur Hälfte seinem Vorgänger gehört, was ich auch verstehen kann.

Nun suche ich nach einer Lösung die absichert das meine Tochter garantiert weiter alleiniger Erbe bleibt(falls mein neuer Partner und ich heiraten sollten gibt es noch zwei weitere Kinder) und meinem Exmann die Sicherheit gibt das er weiterhin Geld bekommt um nicht ganz leer auszugehen. Und bei der sich mein neuer Partner nicht mehr als Hausmeister für meinen Exmann fühlen muss.

Eine Schenkung an meine Tochter kommt nicht in Frage weil sie das jetzt noch nicht möchte. Sie startet jetzt erst ins Berufsleben und hat Angst mal in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken wo man ihr dann ans Haus gehen könnte.

Die andere Variante die ich sehe wäre, das ich meinem Exmann seinen Anteil abkaufe. Da würde mich interessieren wie hoch ca die Notarkosten und die für die Änderung im Grundbuch wären. Abgezahlt ist das Haus bereits.

Und bestünde die Möglichkeit, für den Fall das mir was zustößt ein lebenslanges Wohnrecht für meinen Partner festzulegen? Muss der dann namentlich genannt werden oder kann ich schreiben lebenslanges Wohnrecht für alle weiteren Haushaltsmitglieder. Wie wirkt sich so ein lebenslanges Wohnrecht im Falle einer Trennung aus (klingt blöd aber ich hab schon schlimme Erfahrungen gemacht, da wird man vorsichtig auch wenn alles super läuft) Und zuletzt, kann mir jemand ans Haus (so lange ich nicht verschuldet bin) im Falle von Arbeitslosigkeit oder ALG 2?

Vielen dan schon mal im voraus an alle die sich die Zeit genommen haben das bis zum Schluss zu lesen und vielleicht sogar eine hilfreiche Antwort zu schreiben.

lebenslanges Wohnrecht