Zweiter Wohnsitz weiter von der Arbeit weg - was in der Steuererklärung angeben?
folgendes ist bei mir der Fall
meinen Hauptwohnsitz habe ich bei meinen Eltern gemeldet, dort habe ich eine kleine Wohnung, meine Arbeit ist nur unweit vom Elternhaus entfernt (8km).
Aufgrund meiner Fernbeziehung habe ich bereits vor zwei Jahren einen Zweitwohnsitz im Wohnort meiner Freundin angemeldet. Von meinem Zweitwohnsitz (Freundin) ist mein Hauptwohnsitz sowie die Arbeitsstelle ungefähr 65 KM entfernt.
In der gemeinsamen Wohnung lebe und übernachte ich am Wochenende (Freitag bis Montagfrüh), von Mittwoch auf Donnerstag, sowie im Urlaub.
Meine Steuererklärung reiche ich immer am Hauptwohnsitz ein.
Letztes Jahr hatte ein Angehöriger (der sich mehr als gut in der Sparte auskennt) geholfen und ich weiß auch, dass wir die zwei Fahrten zu meinem entfernten Zweitwohnsitz angegeben haben.
Dieses Jahr muss ich meine Steuererklärung mit Hilfe vom "WISO Steuer:sparbuch" Programm alleine machen.
Darf ich die kosten zwei Mal wöchentlich zum Zweitwohnsitz als Entfernungspauschale geltend machen?
Es gibt viele Beispiele im Internet, aber logischerweise immer mit Hauptwohnsitz weiter weg von der Arbeit als der Zweitwohnsitz
Vielen Dank vorab
1 Antwort
Steuerrecht ist nicht Melderecht.
Das Steuerrecht folgt den tatsächlichen erhältnissen.
Somit ist der Fall, so wie Du ihn schilderst, der klassische Fall der "doppelten Haushaltsführung".
Somit die Fahrten zur Hauptwohnung (wie Du es schon gemacht hast) und in der Woche die Entfernungspauschale zum Arbeitsplatz.
Dazu ggf. die Miete der Zweitwohnung, wenn Du bei den Eltern zahlst.