Verlegung des Hauptwohnsitzes weg vom Arbeitsort

1 Antwort

Zweitwohnsitz: Nein

Steuerlich absetzen: Ja (Doppelte Haushaltsführung)

Rat: Steuerberater vorher aufsuchen, damit keine schädlichen Sachverhalte geschaffen werden.


vulkanismus  23.03.2015, 14:24

Warum kein Zweitwohnsitz? Klingt unlogisch.

Mikkey  23.03.2015, 21:02
@vulkanismus

Der Erstwohnsitz muss dort angemeldet werden, wo man seinen überwiegenden Aufenthalt hat. Ausnahmen gibt's nur bei Verheirateten (Besonderer Schutz von Ehe und Familie).

vulkanismus  23.03.2015, 22:16
@Mikkey

Also kann er doch. Denn wie will die Behörde denn wissen, wo er sich hauptsächlich aufhält? Oder anders gesagt kann er ja in Stuttgart evtl. nur einmal übernachten.

Mikkey  26.03.2015, 21:15
@vulkanismus

Er kann auch eine Bank ausrauben, trotzdem ist es sinnlos, darüber zu spekulieren.