Antwort
Wenn auf ein Zustimmungsverlangen zu einer Mieterhöhung nicht reagiert wird, wie in deinem Fall, gilt es nicht als Zustimmung. Du musst nämlich ausdrücklich zustimmen. Ansonsten erhält der Vermieter die Klageberechtigung zur Mieterhöhung wie wenn du sie ausdrücklich versagtest oder ihr ausdrücklich nicht zustimmtest. Aber du bist ja mit der Mieterhöhung einverstanden. Wenn du jedoch nicht damit einverstanden gewesen wärest, hättest du die Abbuchung der erhöhten Miete auch rückgängig machen können.